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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint Abonnement «LS- ikM des Ämtsgmchts LibenAck Z-ZZZ settionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Z°il°i0Pf und dessen Amaeöuna. P°st°nstal.en Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. M SS. Donnerstag, den 2. Mai 188S. Oessentkche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Mttwoch, den 8. War 1889, Nachmittags 3 Uhr im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 26. April 1889. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. E^ In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 173, Firma: »ovk-stral» in Eibenstock, ein versiegeltes Packet, Serie I, angeblich enthaltend: 50 Wulier-Äbbikdungen von Kkeideröesähen, Fabriknummern: 503, 800, 801, 802, 804, 805, 806, 807, 809, 810, 816, 817, 5489, 826, 827, 828, 829, 5351, 5382, 5389, 5390, 5391, 5392, 5393, 5395, 5396, 5397, 5398, 5399, 5409, 5410, 5442, 5443, 5446, 5447, 5450, 5455, 5470, 5472, 5481, 5482, 5483, 5487, 5488, 5492, 5493, 5495, 5496, 5498, 5500. Nr. 174, Firma: in Eibenstock, ein versiegeltes Packet, Serie II, angeblich enthaltend: 41 Muller-Abbildungen von Äkeiderbclatze», Fabriknummcrn: 5501, 5509, 5510, 5511, 5512, 5513, 5514, 5515, 5516, 5517, 5518, 5519, 5520, 5521, 5522, 5523, 5524, 5525, 5526, 5527, 5528, 5529, 5530, 5531, 5532, 5533, 5537, 5538, 5539, 5540, 5541, 5542, 5543, 5544, 5545, 5546, 5547, 5548, 5549,5550, 5551, Flächen erzeugnisse, Schutzfrist 2 Jahre, angemeldet am 27. April 1889, Nachmittag ',.6 Uhr. Eibenstock, am 29. April 1889. Königliches Amtsgericht. Peschke. Ttzr. Bekanntmachung. Herr Fleischermeister Karl Eduard Schürer in Eibenstock beabsichtigt aus dem unter Nr. 48 der Abth. des BrandversicherungS-Catasters und Nr. 52 des Flurbuchs für hiesigen Ort eingetragenen Grundstücke ein Hintergebäude zu erbauen und in diesem eine zu errichten. In Gemäßheit von 8 17 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1883 wird Solches mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Be kanntmachung an gerechnet, schriftlich allhier anzubringen sind. Eibenstock, den 1. Mai 1889. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Bekanntmachung. Die RathsexpeditionS-, Stadt- und Sparkassen-Lokalitäten bleiben wegen vorzunehmender Reinigung derselben nächsten Sonnabend, den 4. Wai 1889 geschlossen und es können an diesem Tage nur die dringlichsten Sachen Erledigung finden. Das Standesamt ist an diesem Tage nnr von Bormittaas 10 bis 12 Uhr geöffnet. Eibenstock, den 1. Mai 1889. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Nutzholz-Versteigerung auf Sofaer und Johanngeorgenstadter Staatsforstreuier. Im Hotel zum Rathskeller in Aue sollen Sonnabend, den 11. Mai ds. Js., von Vormittags 9 Uhr an folgende ZkntLliSlLvi-, und zwar: l)vomSosaer Forstrevier: 19 Stück buchene Klötzer von 16—44 Ctm. Oberst., 2,r b. 3,s M. l., 5908 , weiche „ „16-22 . " m> , 301 „ „ . „ 23-36 . „ !3,-u.4,°M.l., .Sinzelhölzer i. d. /Abth.: tt, n,i3b. >18,21 b. 23, 26, 31, t 32,34,3Ü, 37,40,44 ' b.48,55,57,58 U.59, 2) vom Johanngeorgenstädter Forstrevier: 521 Stück weiche Klötzer von 13—15 Ctm. Oberst.,' 1112 16-22 828 23-29 3,s u. 4,« M tr. 234 I, 30—36 - 1 lang. 32 37-43 3 44—50 einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung > auf d. Schlä ngen in den k Abth.: 9,18, 133u.40(un- 1 weit Sau- - schwemme) in kaffcnmähigcn Mnnzsorten, sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Creditüberschreitnngen find unzulässig. Holzkalifgelder können von Vormittags V°9 Uhr an berichtigt werden. Auskunft ertheilen die unterzeichneten Revierverwalter. Kömgl.Forsttcviermwaltungen Sasa u. Johanngeorgen stadt, sowie Königl. Forstrentamt Eibenstock, am 29. April 1889. Höpfner. Glier. Wolfframm. Die Ausstellung für Unfallverhütung ist am Dienstag in der Reichshauptstadt durch Se. Mas. den Kaiser eröffnet worden. Was diese Aus stellung sein will, sagt schon ihr Name, der ein Pro gramm und zwar ein sehr würdiges und ernstes Pro gramm bedeutet. Der Staat darf sich auf sozialem Gebiet keineswegs auf eine Zuschauerrolle beschrän ken, sondern er muß angesichts der komplizirten wirth- ichaftlichen Verhältnisse zum Schutze der Schwachen helfend eingreifen. Vielleicht auf keinem andern Ge biete wird dieses Eingreifen so allgemein gebilligt, als gerade bei den Maßnahmen zum Schutze der Arbeiter gegen die Gefahren des Arbeitsbetriebes. Noth macht erfinderisch. Nachdem den Unter nehmern in ihrer Gesammtheit durch das Unfallver sicherungsgesetz reckt erhebliche Lasten auferlegt worden sind, muß jede einzelne der Berufsgenossenschaften, ganz abgesehen noch von der humanen Seite der Sache, darauf bedacht sein, Unfällen möglichst vorzu beugen. ES sind für die meisten der Berufsgenossen schaften Unfallverhütungsvorschriften erlassen worden und jeder Inhaber einer Fabrik oder eines fabrikähn lichen Betriebes hat wohl die Erfahrung machen müssen, wie praktisch oder . . . unpraktisch die ange ordneten Maßregeln sind. Auf der eröffneten neuen Ausstellung soll nun einmal gezeigt werden, was alles zum Schutz der Arbeiter gegen Gefahren des Betriebes geschehen kann. Die Kosten der Unfallversicherung steigen und fallen mit der Zahl der Betriebsunfälle; vcrniindert man letztere durch geeignete Schutzvorrichtungen, so ver mindert man naturgemäß auch die Kosten der Un fallversicherung. Diese rein praktische Seite kommt ebenso naturgemäß dem Arbeiterstande zu gute. Diese Ausstellung erweist sich als ein „Nebenprodukt" der neueren sozialen Gesetzgebung und zwar als ein solches, welches wohl allseitiger Beistimmung versichert sein kann. Wir haben einmal die „Zwangsversicherung" und müssen mit ihr rechnen. Die Unfallversicherung for dert von allen Betheiligtcn ganz erhebliche Opfer. Vielleicht wird man Ursacke haben, als den größten Segen der Zwangsversicherung zu preisen, daß die daraus erwacksenden Lasten in recht weiten Schichten der Bevölkerung fühlbar sind, weil daraus die weitest gehende Anregung erwächst, auf Mittel zu sinnen, durch welche Unfälle hintangehalten bezw. verringert werden können. Jeder im praktiscken Leben Stehende weiß, das auch hierin des Guten zu viel gethan werden kann. Manche Schutzmaßregel, vom Theoretiker erdacht und durchgeführt, erweist sich in der Praxis als das Gegentheil. ES giebt in der Praxis sogar Fälle, in denen die Gefahr nicht ganz aufgehoben werden kann und denen gegenüber es besser ist, keine irgendwie geartete Schutzmaßregcl eintreten zu lassen, um die Achtsamkeit des Arbeiters, die immer erforder lich ist, nicht zu verringern. Die neu eröffnete Ausstellung, welche von den Interessentenkreisen auf das wärmste unterstützt und gefördert wurde, soll ein umfassendes Bild davon geben, was zum Schutze gegen Gefahren des Be triebes geschehen kann. Ein Beruf kann und wird hier vom andern lernen. Die Erfahrungen des einen werden dem andern zu gute kommen. Denn über die zuweilen leider nothwendige polizeiliche Rcglemen- tirung hinaus geht der gute Wille des einzelnen, der sich in seiner Verallgemeinerung zur „guten Sitte" hin ausbildet. Auf der Unfallverhütungs-Ausstellung kann gelernt werden, was irgendwie zum praktischen Arbeiterschutze geschehen kann und aus diesem Lernen, das dem Arbeitgeber wie Arbeitnehmer zugänglich ist, ersprießt vielfacher Segen. Die geregelte Unfallverhütung ist die Grundlage aller sozialen Gesetzgebung. Die Krankenversicherung hat für die Glücklichen, welche Krankheiten bloß dem Namen nach kennen, eine nur ideelle Bedeutung; ähnliches gilt von der Unfall- und von der in Aus sicht stehenden Alters- und Jnvaliditätsversicherung. Aber an der durch geeignete Maßregeln herbeige- sührten größeren Sicherung bei der Arbeit hat jeder Arbeiter ein direktes Interesse, denn selbst die weitest gehende gesetzliche Fürsorge kann ihm seine gesunden