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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . , . . Abonnement WsD: ibt)lrk -es Amtsgerichts Eibenstock ZÜWL fertionsprei«: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Z ie w Pf und besten Amgebung. P-sanstal-n Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. .N 44. Domcrstag, dci 11. AM 1888. Dic BicrdnickaMratc bcttesscnd. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat unter Zustimmung des Bezirks ausschusses beschlossen, daß an Stelle der an den Controlgläsern der aus Zinn bestehenden Rohrleitungen der Bierdruckapparate angebrachten Gemeindesicgcl Bleiplomben angelegt werden und daß die Revisoren dieser Apparate, dafern sich innerhalb Jahresfrist die Anlegung einer zweiten Plombe nothwendig macht, hierfür eine Gebühr von 25 Pf. zu beanspruche» berechtigt sind. Schwarzenberg, am 5. April 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. E. Nach der Generalverordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau vom 22. Dezember 1882 hat alljährlich eine Zählung der Fabrikarbeiter nach Anleitung der den Ortsbehörden zugehenden Formulare von denjenigen Ge werbeunternehmern, welche 1) in ihren Gewerbeanlagen mindestens 10 Arbeiter beschäftigen, oder 2) Dampfkessel verwenden, oder 3) mit Wind-, Wasser-, Gasmaschinen-, oder Heißluftmaschinen-Betrieb arbeiten, oder 4) nach § 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu besonde rer Genehmigung unterliegen, stattzufinden. Bei dieser Zählung sind unberücksichtigt zu lassen: u. die der Aufsicht der Berginspectionen unterliegenden Bergwerke, auch wenn damit ein anderer an sich zählpflichtiger Betrieb verbunden ist, d. Steinbrüche, sofern in denselben die gebrochenen Steine nicht beson ders bearbeitet werden, und Gräbereien, c. Baugeschäfte, welche von Elementarkraft betriebene Maschinen nicht benutzen, Dachdecker-, Stubenmaler-, Steinsetzer-, Ofensetzer- und Brun nenbau-Geschäfte, landwirthschaftliche Betriebe und Gärtnerei», (I. Fuhrwerks-, Lade-, Export-, SpeditionS- und Verlagsgeschäfte, e. Schlächtereien, sowie 1. Anlagen, welche zwar Dampfkessel, nicht aber Dampfmaschinen für ihren Betrieb benutzen, sofern dieselben weniger als zehn Arbeiter beschäftigen oder nicht zu den in 8 16 der Gewerbeordnung verzeich neten genehmigungspflichtigen Betrieben gehören. Für das Jahr 1889 ist die angeorvnete Zählung nach dem Arbeiterslande vom 1. Mai am 1. Mai 1889 vorzunchmen. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände im amtshauptmannschaft lichen Verwaltungsbezirke werden veranlaßt, die von den betreffenden Gewerbe unternehmern ausgcfüllten und gehörig vollzogenen Zählformulare zu sammeln und spätestens bis zum 6. Mai 1889 anher einzureichen. Schwarzenberg, am 4. April 1889. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing St. In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 170, Firma: in Eibenstock, ein versiegeltes Packet, Serie III, angeblich enthaltend: 30 Stück Abbildungen für Besätze, Fabriknummern 3660 bis mit 3689, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 4. April 1889, Nachmittags ^6 Uhr. Eibenstock, den 8. April 1889. Königliches Amtsgericht. P-schke. T. HagesgelchWe. — Deutschland. Die beabsichtigte Reise Kaiser Wilhelms nach England bietet Stoff zu allerhand Kombinationen, von denen sich nicht sagen läßt, ob sie der Wahrheit entsprechen. So melden die „Altonaer Nachr.", der Kaiser werde vor seiner Reise Kuxhaven besuchen und die dortigen Befestig ungsanlagen besichtigen. Von anderer Seite wird berichtet, die belgische Regierung habe die Antwerpe ner Provinzialbehörde benachrichtigt, der Kaiser werde sich im Mai im Antwerpener Hafen nach England einschiffen. König Leopold werde den Kaiser begrüßen. — Wie der „Reichsanz." mittheilt, ist das Ent lassungsgesuch des preußischen Kriegsmini sters Bronsart v. Schellendorf vom Kaiser ange nommen und Vcrdy du Vernois, bisher Gouver neur von Straßburg, zu seinem Nachfolger ernannt worden. — Zum ersten Male ist ein schwarzer Schutz angehöriger des Reiches dekorirt worden. Der Kaiser hat, wie der „Reichsanz." meldet, dem Pa trouillenführer Schausch - Chomba - wadi - Haimit in Bagamoyo das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse verliehen. — Zur Praxis des Sozialistengesetzes hebt die „Kreuzztg. hervor, daß in letzter Zeit seitens der Behörden in ungefähr 3b deutschen Städten die Begründung von „Vereinen für volksthümliche Wah len" zugelassen wurde, obgleich sich diese Vereine offen al« sozialdemokratische Parteiorganisationen ausgeben und auch die bekanntesten Führer der Partei als Leiter derselben eingesetzt werden. DaS Blatt meint, daß hiermit ein Zustand geschaffen sei, der eS ermöglicht, daß bei einer etwaigen Uebertragung des Ausnahme gesetzes auf das gemeine Recht eine große Veränder ung in der Stellung der Behörden gegenüber der Sozialdemokratie kaum beobachtet werden könnte. — Hamburg, 8. April. An dem zehnjährigen Sohne de« Händlers Steinfatt wurde gestern Nach mittag in der Nähe des Vorortes am unteren Horn ein Lustmord verübt. Die Insassen des Rauhen Hauses verfolgten den Mörder, der leider entkam. Die Leiche ist nach der Schändung entsetzlich zer stückelt worden, sie ward mit ausgeschnittenem Leibe und durchschnittenem Halse ausgefunden. — Ueber den Mord wird noch folgendes Nähere mitaetheilt: Gestern Nachmittag um 3 Uhr schickte der Händler Steinfatt, am Bauernberg in Horn wohnhaft, seinen zehnjährigen Sohn Emil nach der Hammerlandstraße zu dem Bierhändler David, um Bier zu bestellen. In Begleitung des Knaben befand sich sein Schul kollege Karl Borris. Beide waren etwa gegen 5 Uhr auf dem Heimweg begriffen, als ein fremder Mann zu ihnen trat. Er bot Steinfatt einen Groschen, wenn er ihn nach der Jennfelder Grenze bringen wollte. Bis an HermanuSthal gingen beide Knaben mit dem Fremden, dann drehte sich dieser zu Borris um, und warf diesem einen solchen Blick zu, daß der Knabe fortlief. Gleichzeitig faßte der Ver brecher Steinfatt an die Hand und zog ihn nach dem dort belegenen Horner Moor. Die später auf- gefundene Leiche in ihrem schaudererregenden Zu stande zeugt von der Bestialität, mit welcher der Mörder gewüthet hat. Um halb sieben Uhr gingen Insassen des „Rauhen Hauses" an dem dortigen Steindamm vorüber und beinerkten den Mann und die Leiche. Der Mann eilte fort und obgleich er sofort verfolgt wurde, entkam er nach Jennfeld zu. Die Polizeibehörde hat für die Habhaftmachung des Mörders eine Belohnung von 1000 Mk. ausgesetzt. — InBrüssel treffen täglich mehr Anhänger des Generals Boulangers aus Frankreich ein. Der Verkehr zwischen dem boulangistischen Haupt quartier in Brüssel und dem National - Komitee in Paris ist ein sehr reger, so daß die französische Polizei einer neuen boulangistischen Kundgebung mit einiger Spannung entgegensieht. — Der belgischen Regierung ist die Anwesenheit Boulangers keineswegs angenehm. Der Einfluß des Verweilens BoulangerS auf belg ischem Gebiet beginnt sich bereits nach verschiedenen Richtungen hin fühlbar zu machen. Die Tingeltangel hallen wieder von boulangistischen Resrains und auf der Straße pfeifen die Schusterjungen die zu Ehren des „brave 8<weral" gedichteten Gassenhauer. Auch boulangistische Damen giebt eS bereits in der belg ischen Hauptstadt. Dieselben sind jedoch einstweilen noch ungefährlich; sie beschränken sich nämlich darauf, dem General Deputationen in's Hotel zu schicken, die er mit bekannter Liebenswürdigkeit empfängt, um sich, nachdem er ihre süßlichen Ansprachen hat über sich ergehen lassen, mit Bouquets beschenken zu lassen, bei deren Zusammensetzung die rothe Nelke — die Lieblingsblume des Generals — auffallend bevorzugt worden ist. — In China soll die Ausweisung aller Amerikaner angeordnet werden, welche in chinesi schen Diensten stehen oder in China Geschäfte betrei ben. Dies soll der Gegenhieb sein für die Ausweisung von Chinesen aus den Ber. Staaten und für die Auf hebung der Meistbegünstigungsklausel im Verkehr mit China. Die Denkschrift schließt mit einer verächtlichen Hinweisung auf die amerikanische Kriegsflotte, welche sich in einem so erbärmlichen Zustande befinde, daß jeder Gedanke an ein angriffsweises Vorgehen der Ver. Staaten zurückzuweisen sei. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock. Wir wollen nicht unterlassen auf den im heutigen Jnseratentheil angezeigten F a m i li e n a b c n v des cv.-luth. Jünglings vereins hinzuweisen, zu welchem die neuconfirmirten Knaben nebst ihren Eltern eingeladen sind. Der Gedanke, den Neuconfirmirten gerade am Palmsonn tage die Gelegenheit zu einem geselligen und heiteren, dabei aber immer dem Ernste des Confirmationstages angemessenen Beisammensein zu bieten, hat an anderen Orten viel Anklang gefunden. Wir wünschen, daß der geplante Familienabend auch hier sich eines reichen Besuches erfreuen möge. — Eibenstock. In Anbetracht des nahenden Osterfestes wollen wir nicht unterlassen, auf die ver längerte Giltigkeitsdauer der Rückfahrkarten während des Festes, auf den sächsischen Staatsbahnen, hinzu weisen. Es gelten die am Tage vor Ostern und an den Osterfeiertagen gelösten Rückfahrkarten bis mit Mittwoch nach Ostern. — Hundshübel. Ein recht beklagenswertheS Unglück ereignete sich am Sonntag 'Nachmittag in unserem Orte. Beim Reifentreiben betraten drei Knaben die morsche Eisdecke des dem Gutsbesitzer Dittrich gehörigen Teiches und brachen sämmtlich ein. Während eS nun Herrn M. Felicetti aus Neid- hardtsthal gelang, mit Einsetzung des eigenen Leben« zwei derselben noch lebend ans Ufer zu bringen, konnte der dritte, der zehnjährige und einzige Sohn des Herrn Schlossermeisters Mildner von hier, nicht gerettet werden. Erst nach fast einstündiger Arbeit und nachdem durch Abgraben ein Theil de« Wassers abgeflossen war, konnte die Leiche des armen Knaben aus dem Teiche hervorgeholt werden. Alle angestellten Wiederbelebungsversuche blieben leider erfolglos. Der Jammer der unglücklichen Eltern und der jähe Tod des Kindes finden hier und in der Umgegend die wärmste Theilnahme.