Volltext Seite (XML)
Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint e . . . e Abonnement -NLSZ öegrk des Lmlsgmchts «enltlick ---AZ- sertionspreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reich«- Z-r-i0Pf und dessen Amaebuna. P-s-nstalen Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. SS. A-Hrqa««. 14S Sonnabend den 8. Dezember L888. Die Consigimtion der Pscrdc und Rinder bctr. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des amtshauptmann- schastlichen Bezirks werden darauf aufmerksam gemuckt, daß in den letzten vierzehn Tagen dieses Monats die in tz 4 >uk e der Verordnung vom 4. März 1881, die nach dem Rcichsgesetzc vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen gctödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, vorge schriebene Consignalion der Pferde und Rinder nach Maßgabe der in der ge dachten Verordnung erlassenen Vorschriften vorzunehmen und der Erfolg durch Einreichung des in den Columnen I, 2 und 3 ausgefüllten ConsignationSfor- mulars spätestens bis zum 8. Januar 1889 zu Vermeidung von 10 Mk. Ordnungsstrafe anher anzuzeigen ist. Die nöthigcn Formulare können von Herrn Buchbinder Gehlert in Schwar zenberg bezogen werden. Schwarzenberg, am 5. Dezember 1888. Königliche Amtshauptmannschost. Frhr. v. Wirsing. W. In Gemäßheit 8 8 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. März 1881 sind vom Bezirksausschüsse der unterzeichneten Kgl. Amtshauptmannschaft als von den Ortsbchörden zuzuziehende Sachverständige zur Ermittelung der nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 bei auftretenden Seuchen für gctödletc Thiere zu gewährenden Entschädigungen für den amts hauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirk auf das Jahr 1889 die Herren: Hammergutsbesitzer Carl Wilhelm Rreitkekd in Rittersgrün, Gutsbesitzer Christian Traugott Mekler in Grünstädtel, „ Bernhard Friedrich in Beierfeld, „ August Friedrich Reuther in Bockau, „ Traugott Rlechschinidt in Bermsgrün, Braumeister Bernhard MM in Lauter, Gutsbesitzer Johann Christian Günther in Zelle, Freigutsbesitzer Johann Heinrich Eduard Leonhardt in Burkhardtsgrü», Gutsbesitzer Fran; Wehlhor« I in Oberschlema, Gastwirth und Fleischer Johann Gottlieb Kakkner in Zschorlau, Mühlenbesitzer Christian Friedrich Wöckel in Schönhciderhammer, Ortsrichter Carl Friedrich Glöckner in Carlsfeld, Gasthofsbesitzer Carl Gottlob Geier in Wildenthal, Brauereibesitzer Christian Gottlieb Kippner in Oberstützengrün, Guts- und Schneidemühlebesitzer Robert Friedrich Krölich in Sosa, Gutsbesitzer Traugott Friedrich Aanghänel in Dittersdorf, „ Gustav Kroll' in Alberoda, Gutsauszllgler Christian Friedrich Mehlhorn in 'Riederaffalter, Chatouillenfabrikant Carl Gotthold Kern; in Johanngeorgenstadt, Gutsbesitzer Carl Albin Wär; in Breitenbrunn, Schneidemühlenbesitzer F. August Reyreuther iu Breitenhof, Gutsbesitzer und Schlachtstcuereinnehmer Adolf Werner in Hundshübel, Mühlenbesitzer Carl Sük in Raschau, Ortsrichter Carl Ludwig'Menbert in Rittersgrün, Gastwirth Heinrich Louis Schubert in Wittigsthal, Gutsbesitzer Ernst Rohner in Griesbach, Wirthscbaftsbesitzer und Gcmeindeältester Eduard Grund in Streitwald, Hausverwalter Carl Kißenkeiß in Grünhain, Wirthschastsbesitzcr und Tischler Friedrich Wilhelm Genscher in Schönheide, Kaufmann und Wirthschaftsbesitzcr Hermann Ariedrlch in Schönheide und Gutsbesitzer Carl August Möget in Niederlößnitz ernannt worden. Schwarzenberg, am 5. Dezember 1888. Königliche Amtshlmptmannschast. Frhr. v. Wtrstng. W. Der Fleischer Herr Wudokf Wölket in Schönheide beabsichtigt auf der Parzelle Nr. 655 des Flurbuchs, Fol. 339 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Schönheide eine Schlächterei zu errichten. Etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen Privat- rechtS-Titeln beruhen, sind bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringe«. Schwarzenberg, am 3. Dezember 1888. Die Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. E. Mit Ende dieses Jahres läuft die gegenwärtige Wahlperiode der dem Ge- meinderathe als Ausschußpcrsonen »«gehörenden Herren HeHud, USKI, Alüvlt»! und UI»««'!' ab und macht sich daher'die Neuwahl einer Ausschutzperson aus der Elasse der Gutsbesitzer, . zweier Ausschutzpcrsonen aus der Clafse der Hausbesitzer, einer Ausschutzperson aus der Masse der Unansässigen erforderlich. Außerdem sind sechs Ersatzmänner zu wählen, von welchen je zwei den drei verschiedenen Classen angchörcn müssen. Unter Hinweis auf die nachstehends abgedruckten ortsstatutarischen Bestimm ungen wird hierdurch bekannt gemacht, daß die erwähnten Ergänzungswahlen Montag, den 17. Dezember 1888, Borm. 1l) bis Nachm. 1 Uhr für die Classe der Ansässigen, Nachm. 4 bis 7 Uhr für die Classe der Unansässigen im Speisezimmer der hiesigen Rathhauswirthschast stattfindcn sollen. Schönheide, am 4. Dezember 1888. Der G c m c i n d e r a t h. Nachdem die ausgestellten ortsstatutarischen Bestimmungen über die Zu sammensetzung und Wahl des hiesigen Gemeindcrathcs die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gefunden haben, werden diese Bestimmungen nachstehends zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schönheide, am 4. Dezember 1888. Der G e m c i n d c r a t h. Statutarische Bestimmungen, die Zusammensetzung und Wahl des Gemeinderathes zu Schönheide betr. Art. 1. Der Gemeinderath besteht außer dem Gemeindevorstande und drei Gemeindeältesten aus zwölf.Ausschußpersonen. Außerdem werden für Fälle außerordentlichen Ausscheidens beziehent lich dauernder Behinderung von Ausschußpersonen sechs Ersatz männer gewählt. Art. 2. Von den Ausschußpersonc» müssen 5 der Classe der Gutsbesitzer. 4 der Classe der Hausbesitzer, 3 der Classe der Unansässigen angehören, während sich die Ersatzmänner auf die vorstehends erwähnten drei Classen mit je zwei zu Vertheilen haben. Art. 3. Der Wechsel der Ausschußpersonen erfolgt aller zwei Jahre am 1. Januar dergestalt, daß das nach 8 55 der revidirte» Landgemeinde- Ordnung auszuschcidendc Dritttheil aus 3 Ansässigen und 1 Unan sässigen besteht. Art. 4. Während die Wahl der Ausschußpersonen auf 6 Jahre erfolgt, hat die Wahl der Ersatzmänner jedes Mal nur auf 2 Jahre, demnach bis zur nächsten Gemeindcrathsergänzungswahl zu gelten. Werden innerhalb dieser zwei Jahre Ersatzmänner in den Gemcinderath ein berufen, so haben solche dem letzteren bis zu der Zeit anzugchören, zu welcher diejenigen, an deren Stelle sie eingetrcten sind, bei regel mäßigem Wechsel (Art. 3) auszutreten gehabt hätten. Von den Er satzmännern ist zunächst Derjenige cinzuberufen, welcher die meisten Stimmen erhalten hat. Art. 5. Die Ausschußpcrsonen und Ersatzmänner werden von den nach der Lanrgcmeindeordnung stimmberechtigten Personen und zwar die Ver treter der Ansässigen beider Classen durch die sämmtlichcn Ansässigen, die Vertreter der Unansässigen dagegen durch letztere in je einem Wahlakte gewählt. Art. 6. Die Wahl der Ersatzmänner hat mit der Wahl der Ausschußpersonen jedesmal gleichzeitig zu geschehen, wobei in jedem der beiden Wahl akte — vergl. Art. 5 — die sämmtlichcn Namen der zu wählenden Vertreter auf einem Stimmzettel in der Weise aufzuführen sind, daß die Namen der Ausschußpersonen zuerst stehen, danach diejenigen der Ersatzmänner folgen und außerdem hinter jedem Namen die Bezeich nung „Ausschußperson" oder „Ersatzmann" enthalten sein muß. Insoweit Stimmzettel diesen Erfordernissen nicht entsprechen, sind dieselben ungültig. Art. 7. Zu den Stimmzetteln darf nur weißes Papier genommen werden, sie dürfen keine äußeren Kennzeichen tragen und müssen dem Wahl vorsteher derart zusammengefaltet übergeben werden, daß die darauf verzeichneten Namen vollständig bedeckt sind. Diesen Vorschriften nicht entsprechende Stimmzettel sind vom Wahl vorsteher zurückzuweisen. Hagesgeschichle. — Deutschland. Die Besserung in dem Be finden des Monarchen schreitet stetig fort. Am Mitt woch hatte der Kaiser zum ersten Male seit der Er krankung eine einstündige Spazierfahrt in geschlosse nem Wagen unternommen und Tags darauf erfolgte eine solche bereit« in offener Equipage. Der Kaiser fuhr bei dieser Gelegenheit am Palai« de« hochscligcn Kaiser« Wilhelm vor und stattete der au» Koblenz in Berlin eingetroffenen Kaiserin Augusta einen län geren Besuch ab. — Berlin. Dem „Tagebl." wird au« Sansi bar gemeldet: Die Blokade an der ganzen Küste de« Sultanat« ist in Wirksamkeit getreten. Den ersten