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Amts- und Anzeigebtlltt für den Erscheint e Abonnement -S-L-: Wrk des Ämtsgmchls Liden^ck W-L- sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z°le 10 Pf und dessen Amgeöung. Ppst-nMen Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. - - - 35. Jahrgang. 143. Dienstag, den 4. Dezember 1888. Es ist wahrznnehmen gewesen, datz in Rendanten Wohn- «nd Lchlafräurne häufig noch in ganz feuchtem Zustande bezogen und benutzt werden. Dieses Verfahren ist nicht nur offenbar gesundheitsschädlich, sondern nach 8 43 der Ausführungsverordnung zu den Baupolizeiordnungen vom 6. Juli 1863 auch insofern unstatthaft, als die Ingebrauchnahme derartiger Räume nur erst nach der bautechnischerseits vorzunehmendcn Revision des Baues und nach der je nach dem Ergebnisse dieser Revision zu ertheilenden Erlaubnis statt finden darf. Man nimmt daher Veranlassung, vor dem vorzeitigen Beziehen von Neu bauten zu warnen und die Ortspolizeibehörden anzuweisen, nach Vollendung jedes zu Wohnungszwecken hergestellten Neubaues strenge Aufsicht darüber zu führen, daß der gesetzlichen Vorschrift Folge geleistet wird, etwaige Contraven- tionsfälle aber zur Anzeige zu bringen, nicht minder die Gesundheitsräthe zu veranlassen, diesem Gegenstand besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Schwarzenberg, am 30. November 1888. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Bekanntmachung. Bon den Königlichen Forstrevierverwaltungen Auersberg und Eibenstock sind die Waldarbeiter August Stemmler und Karl Rohner Hierselbst mit dem Verkaufe von Christbäumen beauftragt worden. Der unterzeichnete Stadtrath bringt dies audurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß anderen Personen der Verkauf und Vertrieb von Christbäumen in hiesiger Stadt nur dann gestattet ist, wen» sie sich über den Erwerb der Christbäume durch eine von einem Waldbesitzcr ausgestellte und von der Ortsbehörde des letzteren beglaubigte Bescheinigung ausweisen können. Personen, welche ohne eine solche Bescheinigung Christbäume in hiesiger Stadt verkaufen und vertreiben, haben die Wegnahme der Bäume zu gewärtigen und werden, ungeachtet der sie etwa nach den bestehenden Gesetzen treffenden höheren Strafen, mit Geldstrafe bis zu Dreißig Mark oder mit Haft bis zu acht Tagen bestraft. Eibenstock, den 30. November 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Bekanntmachung. Vom Rcichsgesetzblatt auf das Jahr 1888 sind Nr. 38, 39 und 40 erschienen und enthalten: Nr. 1825: Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaft- lichen Betrieben beschäftigten Personen. Nr. 1826: Freundschafts-, Handels-, Schifffahrts- und Konsularvertrag mit der Republik Guatemala. Nr. 1827: Desgleichen mit der Republik Honduras. Nr. 1828: Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Nr. 1829: Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betriebe» beschäftigten Personen, für das Herzogthum Braunschweig. Ferner ist das 1b. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888 erschienen und enthält dasselbe: Nr. 58: Bekanntmachung, eine Anleihe der Baumwollspinnerei und Warperei Furth (vormals H. C. Müller) betr. Nr. 59: Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn betr. Nr. 60: Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Bahn linie Reitzenhain-Flöha betr. Nr. 61: Verordnung, die Enteignung von Grund eigenthum zur Erbauung einer normalspurige» Secundärbahn von Schlettau nach Crottendorf betr. Nr. 62: Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der Secundäreisenbahn Mügeln bei Oschatz-Nerchau-Trebsen betr. Nr. 63: Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer normal spurigen Secundäreisenbahn von Freiberg nach Halsbrücke betr. Nr. 64: Ver ordnung, die Befreiung der Berufsgenossenschaften u. s. w. von Anlagen betr. Sämmtliche Stücke liegen zu Jedermanns Einsichtnahme an Rathsstelle a»S. Eibenstock, den 1. Dezember 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Bckaniitmachilllji. Nachdem der Zugsführer Herr Kaufmann Hermann Wagner auf sein Ansuchen von dem Dienste bei der städtischen Pflichtfeucrwehr entbunden worden ist, wurde heute Herr Kaufmann Woldcmar Oskar Kinne als erster Zugsführer der Spritze 3 der Pflichtfeuerwehr verpflichtet. Eibenstock, den 1. Dezember 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Bekanntmachung. Die Lohnmänner des Auersberger und Eibenstocker Revieres, Angust Ttemmler und Karl Rotzner zu Eibenstock sind beauftragt, Bestellungen auf Christbäume entgegeuzunehmcn und gegen sofortige Bezahlung zum Preise von 25 Pf. bis zu 1 Mk. zu verkaufen. Eibenstock, am I. Dezember 1888. Die Königlichen Forstrcvicrvemaltungen Auersderg und Eibenstock. Gläsel. Riedel. Hagesgeschichte. — Deutschland. Das Unwohlsein des Kaisers, an sich wenig erheblich, erweist sich doch als hartnäckiger und erfordert eine größere Vorsicht, als ursprünglich von der Umgebung des Monarchen für nöthig gehalten wurde. Aus diesem Grunde mußte der Kaiser trotz der milden Witterung auf die beab sichtigte Theilnahme an den Hofjagden bei Springe schließlich verzichten, obwohl ihm dies mit Rücksicht auf seinen russischen Gast, den Großfürsten Wlademir, der andernfalls auch dieser Jagd beigewohnt haben würde, besonders schwer gefallen ist. In Folge dessen haben der Großfürst und die Großfürstin Wlademir ihren Berliner Aufenthalt um einen Tag abgekürzt. — Ueber die angeblichen »Verstimmungen" zwischen Berlin und Wien schreiben die Ber liner »N. N.": Wir können auf Grund zuverlässiger Information versichern, daß die zwischen einzelnen deutschen und österreichisch-ungarischen Blättern ent standene Preßfehde an hiesigen maßgebenden Stellen »ichtsweniger als angenehm berührt hat, und daß man dort eine Fortsetzung dieses Federkrieges nicht wünscht. Eine ernstere politische Bedeutung wird demselben nicht beigemeffen. Richtig ist ja allerdings, daß gewisse persönliche Verstimmungen zwischen dem hiesigen Schlosse und der Wiener Hofburg bestehen. Man braucht in dieser Beziehung nur daran zu er innern, daß, während der deutsche Kaiser bei seinem jüngsten Besuche in Oesterreich der Jagdgast des Kaisers von Oesterreich-Ungarn war, der Kronprinz Rudolf zu derselben Zeit mit dem Prinzen v. Wales dem Jagdvergnügen in Siebenbürgen oblag, mit dem selben Prinzen v. Wales, der seinem kaiserl. Neffen während dessen Aufenthaltes auf österreichischem Bo den in so auffallender Weise aus dem Weg gegangen war. Daß diese Vorgänge diesseits verstimmt haben, kann und soll nicht geleugnet werden, nnd darum bleiben sie unter allen Umständen bedauerlich. Aber irgend einen Einfluß auf die politischen Beziehungen zwischen Berlin und Wien oder gar auf bas noch für Jahre verbriefte deutsch-österreichische Bündniß werden und können derartige persönliche Verstimm ungen nicht ausüben. Dafür birgt vor Allem der Charakter des deutschen Kaisers, der als echter Hohen- zoller alle persönliche» Neigungen und Abneigungen vor den Interessen des Staates allezeit zurücktreten läßt. — Der Bau des Nord-Ostsee-Kanals scheint einen recht bedenklichen Uebelstand hervorge rufen zu haben; es wird die Unsicherheit in der Um gegend Kiels und an der ganzen Strecke des Nord- Ostsee-KanalS angeblich immer größer. Mehrere Fälle sind uns, so schreibt man der »K. Z.", bekannt ge worden, wo auf der Landstraße gewaltthätige Angriffe ausgeübt wurden. Bei Christinenhöhe in der Nähe Kiels wurde am Hellen Nachmittag ein Geschäftsmann von vier Strolchen (anscheinend Italienern) angefallen, erst stark geschlagen und dann beraubt; in der Nähe von Königsförde ist der Kutscher mit einem herrschaft lichen Wagen einem Ueberfall ausgesetzt gewesen; zwischen Hasseldieks - Damm und Kiel ist eben ein Raubanfall verübt worden u. A. m. Es erscheint dringend geboten, daß nach Schleswig-Holstein eine größere Truppe Gendarmerie oder Schutzmannschaft geschickt wird, besonders auch nach Kiel. Die Haupt verkehrsstraßen vom Kanal nach der Stadt müßten stets durch Berittene überwacht werden. Die Uebel- thäter sind nicht diejenigen Arbeiter, welche beim Ka nalbau Beschäftigung haben, sondern kommen aus jenem Gesindel, das, überhaupt nicht arbeitsfähig oder arbeitslustig, kurz als „Kanalbummlerthum" be zeichnet werden kann. — Wie bereits in letzter 'Nummer von uns be richte! wurde, ist der Hamburger Raubmörder Dauth Mittwoch Nachmittag in Karlsruhe ver haftet worden. Damit wird die von anderer Seite gemeldete Nachricht, daß Dauth in London verhaftet wurde, widerlegt. Thatsächlich ist in der englischen Hauptstadt ein Mann in polizeiliches Gewahrsam genommen worden, welcher dem Dauth ähnlich sehen soll. Dauth scheint übrigens schon lange den Raub mord geplant zu haben. Er ist noch vor 4 Wochen in Frankfurt a. M. gewesen und soll damals ge sprächsweise geäußert haben, er beabsichtige in'S Aus land, nach England oder Amerika zu gehen; er werde einen reichen Herrn dorthin begleiten. Die Ver- muthung liegt nahe, daß Dauth schon damals seinen verbrecherischen Plan gefaßt hatte und durch diese Erzählungen de» Verdacht der Thäterschaft von sich abzulenken suchte, falls er plötzlich dem Vaterland den Rücken gekehrt haben würde. In dem Koffer des Dauth fand man die blutige Wäsche, mit der er den Boden aufgetrocknet hatte, ferner eine kostbare goldene Uhr; bei sich trug er 2000 Mark in Papier und 1000 Mark in Gold. Dauth ist 31 Jahre alt. Derselbe hatte von Hamburg aus mit einem in Karlsruhe wohnenden Mädchen Namens Bloch in Korrespondenz gestanden und an dieses, welches er in Kolombia kennen gelernt hatte, den Koffer adressirt, was der Hamburger Polizei