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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . . . . Abonnement llcyrk des Ämtsgmchts Llbenßsck --V--L sertionSprciS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reich-- z-»- ><>« und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »5. Zayrgang. ——— 124. Sonnabend, den 20. Oktober 1888. Die Herren Standesbeamten im amtshauptmannschaftlichen Verwaltungs bezirke werden veranlaßt, den Bedarf der auf Staatskosten zu liefernden Standes- register und sonstigen Formulare für standesamtliche Angelegenheiten für das Jahr 1889 bis zum 30. dieses Wonais anher anzuzeigcu. Bei Bestellung gebundener Register ist die Stärke derselben nach Buch oder Bogen (25 Bogen — 1 Buch) mit anzugeben. Schwarzenberg, am 1b. Oktober 1888. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Anordnungsgcmäß wird zur öffentlichen Kennlniß gebracht, daß für den Monat September 1888 die Durchschnittspreise für Fourageartikel für den Liefer- ungsvcrband Schwarzenberg mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert auf « M. 4V Ps. für 50 Ko. Hafer, 5 ,, 25 „ „ 50 ,, »ei» und 2 „ 80 „ „ 50 „ Stroh festgestellt worden sind. Schwarzenberg, am 17. Oktober 1888. Königliche Amtshlmptmamischast. Frhr. v. Wirsing. St. Nachdem am 16. dieses MonakS in Eibenstock ein der Tollwuth dringend verdächtiger Hunv — männlich, schwarz und graumelirt, mittelgroß, hochläufig, gegen 6 Jahre alt, mit weißem Brnststreifen, rechtem vorderen weißen Unter schenkel und dergleichen Pfoten — getödtet und durch die bezirksthierärztliche Section festgesteUt worden ist, daß dieser Hund mit der Tollwuth behaftet gewesen, so wird andurch für die Orte Mulvcnhammer, Neidhardtsthal, Wolfsgrün, Blanen- thal, Sosa und Schönheiderhanrmer zum 20. Januar 1889 die Festlegung aller Hunde dergestalt angeordnet, daß alle in den genannten Orten vorhandenen Hunde angckettet oder eingesperrt zu halten sind. Der Festlegung gleich zu achten, ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde aus dem gefährdeten Bezirke nicht ausgefllhrt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung statthaft, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Manlkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelcgt werden. Werden Hunde den vorstehenden Vorschriften zuwider innerhalb des ge fährdeten Bezirks frei umherlaufcnd betroffen, so wird nach Befinden deren sofortige Tödtung verfügt werden. Die Ortspolizeibehörden haben sofort innerhalb ihrer Bezirke das weiter Nöthige in Gemäßheit der gesetzlichen Vorschriften vorzukehren, insbesondere auch für Cavillerumgänge zu sorgen. Schwarzenberg, am 18. Oktober 1888. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirstug. FniMtzc GrulldMsvcrstcMwW. Auf Antrag der Erben der Auguste Barbara vcrw. Gebhardt verw. gcwes. Achö'yr geb. kolb in Schönheide, soll das zum Nachlasse derselben gehörige H.augrundstück Fol. 133 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schön heide, Nr t 43b?es Brandkataslers, am nächsten Gerichtstage in Schönheide Bekanntmachung. In Folge Anzeige vom 1. Oktober 1888 ist heute auf Fol. 177 des Han delsregisters für die Stadt Eibenstock vom unterzeichnete» Amtsgerichte die Firma: in Eibenstock, offene Handelsgesellschaft errichtet am 1. Oktober 1888, und als deren Inhaber der Kaufmann Herr Paul Felix Eugen Meinelt in Eibenstock und der Kaufmann Herr Adolph Hermann Ketzler daselbst verlautbart worden. Eibenstock, am 10. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Peschke. Ttzr. Bekanntmachung. Infolge Anzeige vom 8. Oktober 1888 ist auf Fol. 172 des Handelsregisters für die Stadt Eibenstock am heutigen Tage das Erlöschen der Firma: ^»«1 !lllel»vlt in Eibenstock verlautbart worden. Eibenstock, 10. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Peschke. Ttzr. Bekanntmachung. Am 16. dieses Monats ist in hiesiger Stadt ein herrenloser, männlicher, ohngefähr 6 Jahre alter, schwarz und graumelirtcr mittelgroßer Hund mit weißem Bruststreifeu, rechtem vorderen weißen Unterschenkel und dergleichen Pfoten — ohne Steuermarkc — erschossen worden, welcher, wie die bezirksthierärztliche Untersuchung ergeben hat, an der Tollwuth gelitten hat. Indem Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird zu gleich für die Stadt Eibenstock die Festlegung — Ankettung oder Einsperrung — aller vorhandenen Hunde für die Dauer von drei Monaten u. zwar bis zum 20. Januar 1889 hiermit «»geordnet. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren, das Beißen zuverlässig hindernden Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine, jedoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche Erlaubniß aus der Stadt Eibenstock nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirteuhundeu zur Begleitung der Heerde, von Fleischer hunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd, kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe ver sehen, an der Leine geführt werden. Hunde, welche den vorstehenden Anordnungen zuwider in der Stadt frei umherlaufcn, werden weggefangen und sofort getödtet. Im Uebrigcn werden Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder Haft geahndet. Eibenstock, hen 17. Oktober 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. BckanntMLchlliig. Am 30. vorigen Monats sind die Einkommensteuern auf den zweiten Ter min d. I. fällig gewesen und sind dieselben bis spätestens zum 22. dieses Monats bei Vermeidung der gesetzlich vorgcschriebenen Zwangsmittel in hiesiger Stadtstcuereinnahme zu bezahlen. Eibenstock, am 4. Oktober 1888. Der Stadtrath. Löscher. Bg. Ttzr. ken 1. November 1888, , Vormittags 11 Uhr im Mrathhans. daselbst unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich versteht werden. i Kaufslustigewerden geladen, sich am gedachten Tage zum Bieten bis Vor mittags ll Uhr nzuinelden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und hie/auf der Versllgerung zu gewärtigen. / Eibenstoe, am 19 Oktober 1888. / Königliches Amtsgericht. Peschke k Ha^sgeschichle. . — Deutschland. Mit ganz besonderer Auf merksamkeit verfolgt nnn im Auslande die AuSzeich- nungcn, welche dem Arafcn H erb er t Bismarck, der als Vertreter des deutschen Auswärtigen Amtes den Kaiser bei dess-n, Ue politische Welt in Spann ung erhaltenden Besuchdrcisen nach den Hauptstädten Rußlands, Oesterreichs' und Italiens begleitet, er wiesen werden. Die französischen Journale lassen dabei auch scheinbar geringfügige Umstände nicht un beachtet und sprechen es unverhohlen aus: man müsse sich in Europa daran gewöhnen, mit dem Grafen Herbert Bismarck als zukünftigen Nachfolger deS großen Staatsmannes zu rechnen, der in der Stille des Sachsenwaldes die Eindrücke beobachte, welche die Persönlichkeit des jugendlichen Herrschers auch bei der Bevölkerung der Deutschland befreundeten Länder hinterläßt. Es ist auch ein französisches Blatt, der „Figaro", welcher zuerst die Nachricht bringt, daß am 13. dS. Graf Herbert Bismarck eine Unterredung mit dem Papste hatte, die eine volle Stunde dauerte. Als bemcrkenSwerth glaubt der Gewährsmann des „Figaro" erwähnen zu sollen, daß keine italienische Zeitung von diesem wichtigen Ereignisse gesprochen habe. In Ungarn hatte Graf Herbert Bismarck sich einer ganz besonders sympathischen Aufnahme zu er freuen. Ein der gemäßigten Opposition angchörcndes Blatt, „Budapesti Hirlap", widmet dem Sohne deS