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Amts- Md Anzeigeblatt für den Erscheint , e Abonnement SWS- Oynll des Lmlsgmchls Libenfloik WM- sertionspreis: die kleinsp. len, sowie bei allen ReichS- Z il io Pf und dessen Umgebung. P-stanstalten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 35. I-Yraang. LOS. Sonnabend, den 15. September 1888. finden statt: Donnerstag, den 20. Sepötr. 1888, von Worin. 11 Mr an im Amtsgerichtsgebäude zu Eibenstock, und Montag, den 24. Septör. 1888, von Worin. 11 Mr an im Rathhause zu Schönheide. Schwarzenberg, am 13. September 1888. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. E. Bekanntmachung. Nach K 17 der revidirten Städteordnung find zum Erwerbe des Bürger rechts berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1) die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das sünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armcnuntcrstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine directe Staatsstcuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts voll ständig berichtigt haben, 7) entweder s. im Gemeindebezirke ansässig sind, oder d. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder c. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche u. männlichen Geschlechts sind, d. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und e. mindestens 9 Mk. an directcn Staatssteucrn jährlich zu entrichten haben. Diejenigen Einwohner hiesigen Ortes, welche nach Vorstehendem entweder berechtigt oder verpflichtet sind, das Bürgerrecht Hierselbst zu erwerben, werden daher hierdurch aufgefordert, sich hierzu bis zum 18. Seplemöer 1888 schriftlich oder mündlich in der Rathsregistratur zu melden. Die Unterlassung der Anmeldung Seiten der zum Erwerbe des Bürger rechts verpflichteten Personen verwirkt eine Geldstrafe von 15 Mark bez. ent sprechende Haftstrafe. Eibenstock, den 4. September 1888. " Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Bekanntmachung. Sonntag, den 16. Seplemöer 1888, früh v-7 Mr findet Spritzenprobe statt, zu welcher sich die Zugsführer, Spritzenmeister, Rohrführer und deren Stellvertreter sowie sämmtliche Bedienungsmannschaften der Spritze 5 (Hauptzollamtsspritze) pünktlich iin Magazingarten ein zufinden haben. Die Bedienungsmannschaften haben mit dem am linken Oberarm z« tragenden Spritzenzeichen zu erscheinen und es werden Diejenigen, welche das Spritzenzeichen nicht am linken Oberarm tragen, mit 1 Mark Geldstrafe bestraft. Unentschuldigtes oder nicht genügend entschuldigtes Aus bleiben wird mit Geldstrafe bis zu Zehn Mark «nnachsichtlich geahndet. Eibenstock, den 11. September 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Hagesgeschichte. — Deutschland. Daß der von der „Nordd. Allg. Ztg." gebrachte, auch von nns reproduzirte Ar tikel über das Verhältniß zwischen Deutsch land und der serbischen Königin von der russischen Presse sehr unliebsam empfunden, war vorauszusehen. Wie gemeldet wird, greifen die in russischer Sprache erscheinenden Petersburger Blätter den Artikel auf das schärfste an. Die „Rowoje Wremja" sagt, hier liege ein Uebergriff eines offiziösen Publizisten vor, dessen cynische Form Fürst Bismarck kaum billigen könne. Der Artikel bilde eine offene Verleumdung gegenüber der deut schen Regierung, so lange das Gegentheil nicht be wiesen sei. Der „Grashdanin" meint, nunmehr sei das Schicksal der Königin entschieden. Deutschland und Oesterreich seien entschlossen, den wankenden Thron Milans zu stützen. „Nowosti" sagen, der An griff auf Natalie sei deshalb so scharf ausgefallen, weil die Königin eine Russin sei. — Es ist ausgefallen, daß die kaiserl. Kabinets- ordre, durch welche das neue Exerzierreglement für die Infanterie eingeführt wird, nicht vom Kriegs minister gegengezeichnct worden ist, während sonstige Kabinetsordres, welche die ganze Armee betreffen, stets diese Gegenzeichnung tragen. Wie man annimmt, ist dieses Ausbleiben dem Umstande zuzuschreiben, daß die Kabinctsordre sich lediglich an die Offiziere richtet, Kabinetsordres aber, die an das Offiziercorps gerichtet sind, pflegen nach altem Brauch nie gegen gezeichnet zu werden. Mit der Kabinctsordre hat Kaiser Wilhelm mit einem Schlage einen großen Mißstand aus der Armee beseitigt. Wie jedes Gesetz und jedes Reglement verschiedene Deutungen und Auffassungen zuläßt, so auch die Exerzierreglements in erhöhtem Grade. Es war in der Armee beinahe zur Unsitte geworden, daß jeder Oberst, wir wollen nicht gerade sagen jeder Compagniechef, zum allge meinen Reglement noch sein besonderes Reglement verfaßte und bei seinem Truppentheil einführte. Daß hierdurch vielfache Mißstände herbeigeführt wurden, liegt auf der Haud. Jetzt ist diesen Tüfteleien und Deuteleien mit einem Federzug des Kaisers ein Ende gemacht und die hohe Strafe (Entlassung aus dem Dienst), die allen Zuwiderhandelnden angedroht wird, dürfte ein für alle Mal dem Befehl den gehörigen Nachdruck verleihe». — Ueber die Bestrafung des Verrat Hs von Geschäfts- und Fabrikgeheimnissen berieth der zur Zeit in Stettin versammelte deutsche Ju ristentag am Mittwoch dieser Woche. Nach einem Referat des Kammergerichtsraths Ur. Olshausen (Berlin) wurde der Beschluß gefaßt, daß der Ver- rath von Geschäfts- und Fabrikgeheimnissen strafbar sei, wenn derselbe sich als Untreue charakterisire. — Aus Niederschlesien. Wenn auch die Fluchen des Bobers und des Zackens langsam zu rücktreten, so gewährt das U eberschwemmungs- Gebiet noch immer ein höchst trauriges Bild. Das ganze Boberthal gleicht einem wildwogeuden See, der Verkehr mit den südlich gelegenen Ortschaften ist abgeschnitten, und in den untersten Stockwerken vieler Wohnhäuser auf dem Fischerwerder äußert das Wasser seine verderblichen Wirkungen. Kaum daß die Boberaue von den Fluchen am 3. Sep tember zu trocknen begann, rauscht mit mächtigem Getöse schon wieder das wilde, vernichtende Element über sie hinweg und nimmt den schwer heimge suchten Grundstücksbesitzern nun noch die letzte Hoff nung auf eine Ernte der Feld -und Gartenfrüchte. Rüben und Kartoffeln müssen auf den Aeckern ver faulen; an eine Herbstbestellung ist bei der außerordent lich großen Nässe kaum noch zu denken, und so werden Sorge und Kummer um das tägliche Brod vielen Be sitzern auch noch die letzte Hoffnung rauben. Denn die traurige Thatsache, viermal im Laufe eines Jahres und dreimal innerhalb fünf Wochen von Hochwasser in solcher Ausdehnung heimgesucht zu werden, macht im Bunde mit dem Gefühl der eigenen Ohnmacht und der wenn auch reichlich doch noch immer nicht genügend gespendeten Hilfe die Bewohner des Ueber- schwemmungs - Gebietes thatsächlich muthlos. Der Schaffenstrieb ist durch das fortgesetzte Unglück er lahmt und wird sich auch nicht eher wieder heben, ehe nicht die angckündigte Eindeichung des BoberS in Verbindung mit anderen im Oberlauf des Flusses nothwendig zu ergreifenden Schutzmaßregeln in An griff genommen wird. — Oesterreich. Wie ein Prager Blatt meldet, hat die böhmische Statthalterei an sämmtliche Bczirks- hauptmannschaftcn neuerdings einen Erlaß gerichtet, in welchem wiederholt darauf hingewiesen wird, daß die Zersplitterung der Bauernrealitäten überhandnehme. Das Justizministerium hat infolge dessen angeordnet, daß öffentliche Feilbietungen von bäuerlichen Realitäten, welche den Ruin dieser zum Zweck haben, nickt bewilligt werden. Insbesondere wird auf die im Ackerbauministerium gemachte Wahr nehmungen hingewiesen, daß namentlich in Böhmen und 'Niederösterreich die Privatparccllirungen überhand nehmen. Die Bezirkshauptmannschaften werden des halb angewiesen, jede andere als amtliche Feilbietung zu verhindern und Zuwiderhandelnde strengstens zu bestrafen. — Italien. Um recht viel Italienern, nament lich den in entfernten Provinzen lebenden, es zu er möglichen, den Kaiser Wilhelm in Rom zu sehen, werden die Eisenbahn-Direktionen Fahrkarten zu er mäßigten Preisen verabfolgen lassen. Der Andrang von Menschen verspricht somit ein ganz enormer zu werden. In den guten Hotels der Hauptstadt sind bereits alle Zimmer im voraus bestellt. Der Präsi dent des römischen Schützenvereins ladet die Vorstände aller anderen Vereine in einem Rundschreiben ein, nach Rom zu kommen und den Murten Italiens in corpore zu bewillkommnen. — Frankreich. Ueber russenfreundliche Kundgebungen in der französischen Hafenstadt St. Nazaire wird der „St. Petersb. Ztg." aus Pari geschrieben: „Die Munizipalität und die Bevölkerung von St. Nazaire haben den Offizieren des russischen Kreuzers „Admiral Kornilow", der auf den Werften der Loire erbaut ist, einen glänzenden und enthusiast ischen Empfang bereitet. Die elf russischen Offiziere wurden von dem Gemeinderath mit dem Maire an der Spitze in dem mit russischen und französischen Fahnen geschmückten Stadthause fcierlichst begrüßt und vom Maire mit einer patriotischen Ansprache