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Amts- und Anzeigeblatt für den MZ-- «M des Amtsgerichts Mnch» sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- '0« und dessen Amgeöung. «...'M,-- Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 3L. Jahrgang. 1VV Dienstag, den 11. September 1888. Holz-Versteigerung ans Johamigcaraenstädtcr Staalssorstrcvicr. Im Heitel «I« 8»xe m Johanngeorgenstadt sollen Dienstag, den 18. September d. I., von Vormittags V-10 Uhr an folgende Uut-IK<»lL«r, und zwar: weiche Klötzer von 7-12 Ctm. Oberst, '.-Mi. d.Abtheilungen: n „ n IO „ f, F L - - n ,, 16 2^ „ „ v ,, „ " 23 29 „ „ / „ , über 30 „ „ s W buchene „ von 34 u. 37 „ „ und > -- 392 Raummeter weiche Nutzknüppel einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kassenmäfzigcn Munzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Creditnberschreitungen sind unzulässig. Holzkaufgclder können von Vormittags 9 Uhr an berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstreviemmaltimg Johanngeorgenstadt und Königliches Forstrentamt Eibenstock, am 10. September 1888. Schmidt. Wolfframm. Holz-Versteigerung auf Schönheiber Staatsforstrevier. Im Hendel'schen Gasthofe in Schönhcidcrhammcr kommen 5463 6292 795 34 2 ' 17 bis 20, 23 bis .'25,28,29, 32,34, 37, 46 bis 55, 61 bis 64. 76 u. 81 >3,s Meter lang, Francke Sonnabend, den 15. September 1888, von Vormittags ö Uhr an die theils in Schlägen, theils im Einzelnen in den Abteilungen: 5, 9, 13, 14, 16 bis 23, 25 bis 27, 49 bis 54, 59 bis 64, 67, 68 und 78 aufbereitetcn Siutr- und I!r« inil»ül^« r, als 11 Raummeter Weiche Brcnnscheite, 340 „ „ Brennknüppel, 120 „ „ Neste und 13 Langhaufen weiches Reisig einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kassenmätzigen Münzsorten, sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden zur Versteigerung. Creditüberschreitungen sind unzulässig. Holzkaufgelder können von Vormittags '/,9 Uhr an berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königl. Forstrevicrvemaltung Schönheide und Königl. Forstrcntamt Eibenstock, . am 7. September 1888. Wolfframm. 731 Stück weiche Stämme bis 15 Centimetcr Mittenstärke, 299 „ „ von 16—22 26 55 ff ff 23 rc. ff ,f 733 ff „ Klötzer „ 16—22 „ Oberstärke, 1 47 ff ff ff 23-29 9 ff ff ff 30 rc. 151 „ Derbstangen „ 8—12 „ Unterstärke, 80 ff ff ff 13-15 ff ff 310 „ Reisstangen „ 2—3 ff ff 210 ,f ff >» »» 4—6 ,f f, Die Errichtung von Reichsministerien. Niemand vermag zu sagen, wie das Gerücht von einer bevorstehenden Aenderung in der Organisation der Reichsämter entstanden ist. Die „Nordd. Allg. Ztg." gab anfänglich die Notiz wieder, ohne sich näher darüber auszulassen; kurze Zeit darauf aber brachte sie ein Dementi, das sogar scharf mit den Urhebern der Meldung ins Gericht ging. Wenngleich es feststeht, daß die Forderung, Reichs ministerien zu schaffen, von liberaler Seite schon oft und nachdrücklich erhoben wurde und wenn auch ferner nach dem jetzigen Wortlaut der Verfassung „Reichs ministerien" in der Reichsverwaltung keinen Platz finden können, so liegt doch die Nothwendigkeit klar vor Augen, daß die ungeheure Arbeitslast, welche jetzt auf den Schultern eines einzigen Mannes, des Reichs kanzlers liegt, in aller Zukunft nicht von einem Ein zigen bewältigt werden kann. Dem Reichstage ist der Reichskanzler für alle Reichsangelegenheiten verantwortlich. Der ungeheure Berwaltungsapparat ist auf den Körper des Riesen Bismarck zugeschnitten. Aber auch die Riesen sind nur Menschen und Fürst Bismarck zählt 73 Jahre. Bewundert die Welt seine Fähigkeiten und seine Erfolge, so hat sie auch allen Grund, die enorme Arbeitskraft dieses Mannes anzustaunen. Sein System kann Schule machen, seine physische und rein technische Leistungsfähigkeit nicht. Und wenn dieser Mann einst der Natur seinen Tribut zollt, ja wenn das zunehm ende Alter ihn zwingt, mit seinen geistigen und körper lichen Kräften haushälterischer zu verfahren, wie eS auch bei Moltke der Fall war, dann muß doch das cintreten, was jenes Gerücht besagte, das seit acht Tagen unangefochten durch die Presse ging: Fürst Bismarcks politische Erbschaft kann nicht von einem Einzelnen angetreten werden. Ein so kühl beobachtender und urthcilender Mann, wie es Fürst Bismarck ist, wird sich dieser Noth wendigkeit gegenüber persönlich gewiß nicht ablehnend verhallen. Wenn trotzdem sein Leiborgan das betr. Gerücht energisch zurückwcist, so hat das einen anderen Grund, als den Mangel an Erkenntniß von der Richtigkeit und Nothwendigkeit des Angeregten. ES ist eine bekannte Thatsache, daß sich die Mehrzahl der Einzelregicrungcn bis jetzt noch sträubt, ihre Zustimmung zur Errichtung von Reichsministerien zu geben. Sie fürchten davon einen Abbruch ihrer staatlichen Souveränität. Der Kanzler hält also aller Wahrscheinlichkeit nach den gegenwärtigen Zeitpunkt für ungeeignet, die Empfindlichkeit der Einzelstaaten durch eine Maßregel zu verletzen, die doch einmal »othwendig wird. Möglicherweise hält er eS auch für rathsam, diese Nothwendigkeit erst durch die Verhältnisse nachweisen zu lassen. Ist die heutige Organisation der Reichsämter, wie schon gesagt, nur auf den ungewöhnlichen Mann berechnet, der ihnen jetzt vorsteht, so würde dieser sich zweifellos ein großes Verdienst erwerben, wenn er noch bei seinen Lebzeiten, noch zur Zeit seiner ««geschwächten Arbeitskraft jene Aendcrungcn ein leitete, welche dereinst cintreten müssen; wenn er Einrichtungen treffen helfe, mit denen normal veran lagte Menschen unter normalen Verhältnissen aus kommen könnten. Das könnte jetzt prüfend und pro- birend, mit aller Vorsicht geschehen, während eS anderenfalls dereinst vielleicht unter ungünstigeren Verhältnissen unk unter dem Drucke des eisernen Muß überstürzt geschehen würde. Wenn von liberalen Seiten „Reichsministerien" als Parteiforderung auftraten, so wird die Zeit kom men, wo diese Forderung vom rein praktischen Stand punkt eine allgemeine werden wird. Dann werden wir aber hoffentlich auch im Reiche so weit sein, daß sich die Einzelstaatcn der Nothwendigkeit einer solchen Umgestaltung nicht verschließen; der Reichskanzler würde dann immer noch der erste unter seinen Reichs minister - Kollegen sein und die Einheitlichkeit der Rcichsverwaltung aufrechtcrhalten. Dann erst würde die Reichsorganisation ein festeres, nicht auf eine einzelne, wenn auch ungewöhnliche Person berechnetes Gefüge sein. Hagesgeschichle. — Deutschland. Kaiser Wilhelm wohnte am Freitag Vormittag den in der Umgegend von Dombrowka bei Posen stattgchabtcn Manöver» des 5. Armeekorps bei und kehrte noch am selben Tage über Berlin nach Potsdam zurück. Für die nächsten Tage ist für die Thätigkeit Kaiser Wilhelms folgendes Programm aufgestellt: Am 10. d. begiebt sich der Kaiser nach Bremerhaven, nm bei Wilhelms haven am 11. und 12. den Flottenmanövern beizu wohnen. Am 13. früh wird der Kaiser wieder in Berlin cintreffen, aber bereits noch am Morgen dieses Tages nach Alt-Landsberg fahren, wo zu dieser Zeit das Manöver des 3. Armeekorps gegen einen markirtcn Feind statlfindct. Am 14. September folgt sodann ein ähnliches Manöver des Gardekorps bei Hennersdorf und am folgenden Tage hält der Kaiser eine Uebung der beiden Kavallerie-Divisionen des Garde- und dritten Armeekorps bei Müncheberg ab; am 17., 18. und 19. September manövrirt das Gardekorps gegen das 3. Armeekorps in der Gegend von Müncheberg, wo der Kaiser sein Hauptquartier nimmt. — Ein Schiff der deutschen Flotte, die „Möve" ist an der Küste von Zanzibar in die Lage versetzt worden, einem feindlichen Angriff zu begegnen. Der Inhalt des kurzen Telegramms aus Zanzibar lautet: Am 5. September ging S. M. Schiff „Möve" nach Tonga, wo durch die ostafrikan- ischc Gesellschaft die Ucbernahme der Verwaltung stattfindcn sollte. Erkundigungshalbcr ging Nach mittags ein Boot ans Land, mußte aber umkehren, wei! cs von der einheimischen Bevölkerung ohne Grund beschossen wurde. Am nächsten Morgen wur den zwei Boote der „Möve" in gleicher Weise ange griffen, worauf diese auf die Angreifer feuerten und dieselben durch ein kleines Detachement zerstreute. Der Zwischenfall vollzog sich gelegentlich der Vor kehrungen, welche die ostafrikanische Gesellschaft traf, die ihr vom Sultan übertragene Oberhoheit an den ihr eingeräumten Küstenplätzcn durch Uebcrnahme der Verwaltung auSzuüben. Die Boote, welche die „Möve" vor Tonga aussetzte, wurden, wie oben er wähnt, mit Feuer empfangen, worauf die „Möve" auf die Angreifer feuerte und sie durch ein kleines Detachement zerstreute. Nach einer TimcS-Mcldung bombardirte die „Möve" den Ort und trieb durch eine bewaffnete Abtheilung die aus Arabern und Eingeborenen bestehende feindliche Streitmacht in das