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Amts- und Anzeigeblatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Ltjirk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstaltcn. M S4. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 3S. Zahrga««. "" Sonnabend, den 11. August 1888. Bekanntmachung. Die Rathsexpeditions-, Stadt- und Sparkassen-Lokalitätcn bleiben wegen vor zunehmender Reinigung derselben heute Sonnabend, den 11. August 1888 geschlossen und es können an diesem Tage nur die dringlichsten Sachen Er ledigung finden. Das Standesamt ist an diesem Tage von Vormittags 10 bis 12 Uhr geöffnet. Eibenstock, den 8. August 1888. Der Stadtrath. In Vertretung: Com.-Rath .Hirschberg. Kl. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der dritte Termin der diesjährigen Stadtanlagen zu bezahlen. Wir fordern zu dessen Berichtigung hiervurch mit dem Bemerken auf, daß 4 Wochen nach diesem Termine gegen die Säumigen sofort das Zwangsvollstrcckungsverfahren eingelcitet werden wirb Eibenstock, am 9. August 1888. Der Stadtrath. In Vertretung: Com.-Rath Hirschberg. G. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Finanzministeriums unv unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Obcrforstmcistcrci Eibenstock vom 3. d. M. wird hierdurch bekannt gemacht, datz auf dem Staatsforstreviere Schön heide vor dem 24. August Preiselbeeren nicht gesammelt werden dürfen, daß das Sammeln von Waldbeeren überhaupt nur an den Wochentagen und an diesen wieder nur in der Zeit von Morgens 6 Uhr bis Abends 6 Uhr erfolgen darf, ebenso ist der Handel mit ven- selben innerhalb des Waldes untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 3 bis 15 Mark unnachsichtlich geahndet und haben sich die Betroffenen außerdem der Konfiskation der bereits gesammelten Preißelbeeren nebst Gefäßen zu gewärtigen. In eine gleiche Strafe verfallen diejenigen Personen, welche vor dem ange gebenen Zeitpunkte im genannten Forstreviere außerhalb der öffentlichen Wege mit Preißelbeeren betroffen werden. Schönheide, am 8. August 1888. Die Polizcivcmaltung des Staatssorstrcvicrcs daselbst. Francke. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Oberforst meisterei Eibenstock vom 3. August dieses Jahres wird hiermit das Einsammeln von Preißelbeeren auf dem Auersberger Staatsforstrevicre vor dem 1. September 138« verboten. Mit 3 Mark wird bestraft, wer gegen dieses Verbot handelt. Königliche Polizcivcmaltung dcs Auersbergcr Staats- sorstrcvicres zu Cibcustvlk, am 9. August 1888. Gläfel. B c k a n ii t m a ch n n g. Bezugnehmend auf die Bekanntmachung der Königlichen Oberforstmeisterei Eibenstock vom 3. dieses Monats wird andurch nochmals zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, daß das Einsammeln von Preißelbeeren innerhalb des Wildenthalcr Forstrcvieres erst vom 1. September an und nur während der Zeit von Morgens 7 bis Abends 6 Uhr gestattet ist. Zuwiderhandlungen werden nach Befinden unter gleichzeitiger Wegnabme der Gefäße und Beeren mit einer Geldstrafe von mindestens 3 Mark geahndet werden. Polizcivcmaltung dcs Staatssorstrcviercs Wildenthal, am 9. August 1888. Uhlmann. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Oberforst- meistcrei zu Eibenstock vom 3. August d. I. wird hiermit zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daff das Einsammeln von Preiffclbeeren auf dem Hundshübler Staatsforstrevier vor dem 24. August nicht gestattet ist Zuwiderhandlungen werden nach Befinden unter gleichzeitiger Eonfis- cation der Gefätze und Beeren mit einer Geldstrafe von 3 bis 15 Mark geahndet werden. In eine gleiche Strafe verfallen alle diejenigen Personen, welche vor dem oben angegebenen Zeitpunkte im genannten Revier außerhalb der öffentlichen Wege mit Preißelbeeren betroffen werden. Hundshübel, am 9. August 1888. Die Polizcivcmaltung des Staatssorstrcviercs daselbst. Heger. Zur bulgarischen Krisis. Dem Prinzen Koburg mag gegenwärtig auf seinem bulgarischen Thron nicht besonders wohlig ;n Muthe fein. Die „bulgarische Frage" hat ihre Rolle eines diplomatischen Zankapfels ausgcspiclt; die intcressirtcn Mächte betrachten die Sachlage jetzt weit ruhiger als vor einem Jahre, und der Plan, den Prinzen Waldemar von Dänemark als Versöhnungskandidatcn auf den bulgarischen Thron zu setzen, gewinnt neuerdings festere Gestalt. Prinz Koburg ist ganz machtlos; er konnte sich nur so lange halten, als die Mächte unter einander uneins waren. Das hat jetzt ein Ende; darüber wenigstens herrscht Einigkeit, daß die Besitznahme dcs Bulgarenthrones durch den Prinzen Ferdinand den Satzungen dcs Berliner Vertrages zuwider war und daß mithin der jugendliche Abenteurer von der Schau bühne abzutreten habe. Seine „getreuen Bulgaren" werden ihn nicht eine Minute lang stützen, sobald er ihnen entbehrlich wird, und er ist ihnen entbehrlich, wenn ein anderer Kandidat von allen Mächten prä- sentirt wird. Bekanntlich ist Prinz Waldemar von Dänemark bereits früher von der Sobranje zum Fürsten von Bulgarien erwählt worden; sein Vater aber, der König Christian von Dänemark, versagte ihm die Erlaubniß zur Annahme der Fürstcnkrone. Die Rücksicht auf Rußland einerseits, andererseits aber die Rücksicht auf Griechenland mögen zu dieser Ver weigerung der Erlaubniß bestimmend mitgcwirkt haben. König Georgios von Griechenland ist ebenfalls ein Sohn des dänischen Königs, also der Bruder des Prinzen Waldemar. Da nun die bulgarischen und die griechischen Interessen sich insofern gewaltig gegen überstehen, als sowohl Griechenland wie Bulgarien dereinst das Erbe dcs „kranken Mannes", der Türkei, antrcten möchte, so hat der vorsorgliche Vater in Kopenhagen durch die Verweigerung seiner Zustim mung einem möglichen Bruderkriege Vorbeugen wollen. König Georgios selber soll auch ganz direkt gegen die Erhebung seines Bruders zum Fürsten von Bul garien protestirt haben. Bei seiner jetzigen Anwesen heit in Petersburg scheint er aber andern Sinnes geworden oder gemacht worden zu sein. Der Czar selbst giebt ein klein wenig nach, indem er nicht mehr starr an seiner ursprünglichen Forderung, Beseitigung der bulgarischen Regierung und Neuwahl der So branje, festhält, sondern sich damit begnügt, wenn ein ihm angenehmer Kandidat (und das ist jetzt Prinz Waldemar) zum Fürsten gewählt wird. Die bul garischen Machthaber, die Stambulow und Genössen, sind froh, wenn sie nur auf alle Fälle am Ruder bleiben. Ob der Fürst ihres Landes Hinz oder Kun; heißt, ist ihnen daneben sehr gleichgültig. Hat man bei dem Abenteuer des jungen Koburgcrs immer von einer „orleanistischen Jntriguc" gesprochen — seine Mutter, die Herzogin Clementine ist eine orlcanistische Prinzessin, die einzige Tochter Louis Philipps — so käme auch mit dem Prinzen Waldemar eine orlcanistische Prinzessin nach Bulgarien, denn seine Gattin, Prinzessin Marie, ist eine Tochter des Herzogs von Chartres. Die Ehe scheint kinderlos zu bleiben und die Aussicht darauf dürfte den König Georgios auch mit veranlaßt haben, jetzt seinen Widerspruch gegen die Erhebung seines Bruders zum Fürsten von Bulgarien aufzugeben. Möglicherweise spielt dabei die Phantasie eine Rolle, daß nach dem dcrcinstigen Tode des Prinzen Waldemar Bulgarien und Griechenland vereinigt werden könnten, wenn auch im übrigen die Dinge einen darauf gerichteten Gang nehmen. Daß Deutschland gegen den Prinzen Waldemar nichts einzuwcnden hat, kann als feststehend betrachtet werden. Wer in Bulgarien regiert, das ist für die deutsche Politik ganz gleichgültig; die Hauptsache ist und bleibt, daß der betreffende Kandidat ordnungs mäßig gewählt und von den Signatarmächten des Berliner Vertrages anerkannt wird. Wie auch der Lauf der Dinge sein mag: die Herrschcrtagc des Prinzen Ferdinand sind gezählt und die „bulgarische Frage" hat ihren friedensbe drohenden Charakter verloren. Es ist das eines der befriedigenden Ergebnisse der Reise Kaiser Wilhelms nach Petersburg. Bismarck, Kalnoky und Giers werden noch in diesem Sommer eine Zusammenkunft haben und in dieser wird endgültig das Schicksal der beiden eigentlichsten Balkanfürstcnthümer entschieden werden. Hagesgeschichle. — Deutschland. Dem Kaiser wird cs, da er im Herbst außer der Erfüllung militärischer Pflichten auch die Reisen nach Wien, Rom und Straßburg beabsichtigt, kaum möglich sein, der Einladung nach Hamburg zur Einweihung des Zollanschluß-Werkes zu entsprechen. Auch die Einladung Frankfurts zur Eröffnungsfeier des neuen Bahnhofes daselbst soll dankend ablehnend beschicken worden sein. — Berlin. Der „Voss. Ztg." wird aus Tegern see geschrieben: Nächsten Monat feiern Herzog Max von Bayern und seine Gemahlin, die einzig noch