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die große silberne Medaille „Für Treue in der Ar beit" verliehen worden. Zn Gegenwart der Freihofs besitzerin Frau verw. Großmann wnrde heute durch Herrn Bürgermeister Löscher dem Leistner die ihm verliehene Medaille sammt dem Verleihnngsdekrct unter entsprechender Ansprache ausgehändigt. — Eibenstock. Bei dem Königlichen Standes amt hicrselbst sind im zweiten Vierteljahr 1888 203 Eintragungen, gegen 135 im ersten Vierteljahr, zu verzeichnen gewesen. Diese Eintragungen Vertheilen sich auf 95 Geburtsfälle (darunter 4 mal Zwillinge), 20 Eheschließungen und 88 Sterbefällc (darunter 2 Todtgeburten.) Das Mehr an 68 Eintragungen wurde in der Hauptsache durch die Sterbefälle hcr- vorgerufen, denn die Zahl der Sterbefällc betrug im erste» Vierteljahr 43, im zweiten jedoch das Doppelte. Von den im zweiten Vierteljahr verstorbenen Per sonen hatten 30 das zwanzigste Lebensjahr überschritten, es ist somit die Sterblichkeit unter den Erwachsenen eine größere als gewöhnlich gewesen. — Am 9. Juli, Abends gegen 9 Uhr, brach in dem Schneide- und Mahlmüh le »gründ stück in Bärenwalde Feuer aus, welches das nur aus Holz- und Fachwerk bestehende Wohn- und Mühlen gebäude in kurzer Zeit in Asche legte. Das Feuer entstand auf dem Dachboden des Wohngebäudes, woselbst Nadclrcisig aufgestapclt war und sich in der Nähe desselben ein Faß als Aschebehälter befand. Ob nnn durch fahrlässigen Umgang mit glühender Asche der Brand verursacht worden ist oder Brand stiftung vorliegt, ist bis jetzt noch nicht aufgeklärt, es erscheint jedoch ersteres am wahrscheinlichsten. Sämmtlichen Bewohnern, welche nicht versichert hatten, ist Vieles verbrannt. — Neustädte!, 12. Juli. Gestern 'Nachmittag kurz nach 6 Uhr brach in dem Herrn Bäckermeister Klingncr gehörigen früher Petzold'schen Wohnhausc Feuer ans, welches sich sehr rasch über das umfang reiche aber hölzerne Gebäude verbreitete und einen beträchtlichen Theil der Habe von sechs in demselben wohnenden Familien vernichtete, obwohl sehr schnelle Hilfe vorhanden war und sehr Vieles geborgen werden konnte. Nur eine einzige Familie hatte ihre Mobilien gegen Feuersgefahr versichert. Der Verlust eines Theiles ihres Eigenthumes trifft die andern Brand- calamitoscn um so schwerer, als sie größtentheilS den ärmeren Ständen angehören. Das Feuer entstand in einer Bodenkammer auf bisher noch nnermittcltc Weise. Eine angebaute Scheune, sowie die nahe stehenden Wohnhäuser blieben erhalten, da genügend Rettungsmannschaften zur Stelle waren und die Wind richtung eine günstige war. — Obers chlema, 11. Juli. Auf die noth- wendigcr Weise gestern zur Versteigerung gekommene Buntpapiersabrik Obcrschlema (Aktiengesell schaft in Concurs) hat Herr Fabrikbesitzer Gustav Toelle in Niedcrschlcma das Meistgebot gethau (85,000 Bk.). Die Zustimmung des Gläubiger-Aus schusses hat vor dem Zuschläge zu erfolgen. Die übrigen Gebote bewegten sich von 80,000 herab auf 50,000 M. Höhere Gebote werden noch im Laufe einer Woche angenommen, doch hat Herr Toelle das Vorkaufsrecht. — Freiberg. Alle, die sich für mittelalterliche Aufzüge interessiren, seien auf die am 22. Juli hier stattfindcnde Streittagsbcrgparade aufmerksam gemacht, welche zur Erinnerung an die von den Berg leuten Freiberg's ihrem Landcsherrn geleistete Hülfe durch Vertreibung Adolfs von Nassau aus der Stadt alljährlich von sämmtlichen Bergleuten und Hütten leuten der Freiberger Gruben abgehaltcn wird. In altcrthümlicher Tracht bewegen sich die Bergleute, 'von ihren Beamten angeführt, mit Musikbegleitung ^9 Uhr vom Petersthor durch die Stadt nach dem Dome, wo ein Festgottesdienst abgehalten wird. — Borna. In dem Gasthofe eines benachbarten Dorfes bot dieser Tage ein Grundbesitzer sein Pferd zum Verkauf aus. Augenscheinlich vermochten die am Stammtische Versammelten die Vorzüge des in Frage kommenden Thicrcs nicht hinreichend zu würd igen, denn die Gebote bewegten sich nur zwischen fünf und zwölf Mark. Aergerlich über diesen Miß erfolg der Versteigerung, erklärte der Besitzer des Pferdes, dasselbe lieber dem Wirthc schenken zu wollen. Schmunzelnd nahm der also Beschenkte de» Besitzer der Rosinante beim Wort, und da die noch anwesen den „Bieter" als Zeugen aufgerufen wurden, so wurde die Schenkung rechtskräftig und am nächsten Tage hatte der Gastwirth ein Pferd mehr im Stalle. — Treuen. In der Nacht vom 7. zum 8. Juli wurden aus dem Expeditionslokal der Eisenbahn haltestelle Eich mittelst Einbruchs 100 Stück Eisenbahnfahrbillcts in 2 Packeten, je 50 Stück, und zwar aus einem an der Wand befindlichen Schränkchen, zu welchem der Schlüssel obenauf gelegen hat, gestohlen. Merkwürdig erscheint dieser Dieb stahl, da der Dieb alle übrigen Gegenstände nicht berührt hat; auch ein Pult, in dem sich Geld befand, war unversehrt geblieben. Durch Absuchen des an grenzenden fiskalischen Waldes wurden, 400 Schritt von der Haltestelle entfernt, die gestohlenen Billets wieder anfgefunden. Von dem Dieb, welcher übrigens noch den Schlüssel zu der Perronthüre zu sich nahm, hat man bis jetzt noch keine Spur. — Einen eigenthümlichen Sclbstmord be ging am Montag ein in Plagwitz wohnender Schnei der. Er zog seinen Frack und seine besten Kleider an, fuhr mit der Pferdebahn von Plagwitz aus bis Zwischenbrückcn und begab sich dann in das zwischen der Fluthrinne und der Elster sich hinziehende Wäld chen und hing sich nahe der Straße auf. Schon nach etwa 7—8 Minuten wurde er bemerkt und ab geschnitten; aber er war bereits todt. In seinem Geldtäschchen hatte er noch einen Pfennig. — Ein unvermuthet schnelles Ende fand an einem der letzten Abende das Leben eines Wilderers im Steinbacher Revier. Derselbe wurde bei seinem gesetzwidrigen Treiben von einem Forstbe- diensteten bemerkt, legte, wohl aus Furcht vor den weiteren Consequenzcn der Entdeckung, auf denselben an und jagte ihm eine volle Schrotladung in die Brust. Der Forstbeamtc stürzte nieder, schleppte sich aber noch eine Strecke fort, bis er von dritten Per sonen aufgefunden wurde. Er hatte sehr starken Blutverlust, vermochte aber doch noch anzugeben, daß er von einem Wilddiebe in blauer Jacke geschossen sei. Man suchte die Fährte des Letzteren auf und fand denselben als Leiche unweit des Thatortcs. Die Stockflinte lag neben ihm. Er war in hastiger Flucht gestolpert, hingeschlagen und derart mit der Scbläfe auf einen spitzen Baumstumpf gestürzt, daß er sofort den Tod gefunden hatte. Wie sich herausstelltc, hatte der Wilderer die mit blauem Stoffe gefütterte Jacke, um sich unkenntlich zu machen, umgekehrt und es wäre ihm, wie die Aussage des Forstbeamten zeigt, nahezu gelungen, den Verdacht auf einen Unschuldigen zu lenken. — Am 15. Juli beginnen die Gerichtsferien; dieselben dauern bis mit 15. September. Während dieser Zeit werden nur in sogenannten Fericnsachen Termine abgehaltcn und Entscheidungen erlassen. Fericnsachen sind: 1. Strafsachen; 2. Arrestsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen; 3. Meß- und Marktsachen; 4. Streitigkeiten zwischen Bermicthcrn und Miethern von Wohnungs und anderen Räumen wegen Ueberlassung, Benutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückbehaltung der vom Micther in die Micthsräume eingebrachtcn Sachen; 5. Wcchselsachen; 6. Bausachen, wenn über Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten wird. Das Gericht kann jedoch auf Antrag auch andere Sachen, soweit sic besonderer Beschleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen. Die gleiche Befugniß hat, vorbehaltlich der Entscheidung des Gerichts, der Vorsitzende. Zur Erledigung der Fericnsachen können bei den Landgerichten Fericnkammcrn, bei den Ober- landesgcrichten und dem Reichsgerichte Ferienscnate gebildet werden. Auf das Mahnverfahren, das Zwangs vollstreckungs- und das Konkursverfahren sind die Ferien ohne Einfluß. — Uebcr die Wetterlage wird aus Ham burg mitgetheilt, daß bei schnell sinkendem Luftdruck die Depression am Dienstag die Nordspitze Däne marks erreichte, über ganz Deutschland kaltes Regen wetter verbreitend. Von der kalten Witterung ist ganz Nord- und Mitteleuropa betroffen. Anzeichen für anhaltende Besserung des Wetters sind zur Zeit noch nicht vorhanden; jedoch hat häufig eine so kräftig auftrctende Depression erhebliches Steigen des Ba rometerstandes und hernach Ruhe in der Atmosphäre im Gefolge. Vermischte Nachrichten. — München. Hier hat sich vor einiger Zeit eine neue Vereinigung gebildet, deren Programm sei ner Kuriosität wegen mitgetheilt zu werden verdient. Es lautet: „Die Brüderschaft der „Kinder GotteS" will die ganze Erde mit dem Band der Nächstenliebe umfassen. Ihr Zweck ist: sittlich auf bauend und versöhnend die bestehenden Unterschiede zwischen Arm und Reich zu mildern. Obwohl sie römisch-katholischer Anschauung entsprossen ist, so kann dieser Bruderschaft doch auch jeder Bekenner irgend eines anderen Glaubens angehören. Für die „Kin der Gottes" giebt cs keine Trennung religiöser Be griffe wegen. Einer ist ihr Vater, der in den Him meln ist: sic betrachten sich und alle anderen als Brü der und Schwestern und als gleichberechtigte Kinder jenes einen Vaters, dessen Namen sie heiligen, dessen Reich sie herbeiführen, dessen Willen sie thun wollen. Das Verständigungsmittel zwischen solchen Angehör igen der Bruderschaft, die sich mittels ihrer Mutter sprachen nicht verstehen, ist die von dem Pfarrer Schleyer erdachte neue Weltsprache Volapük. Das Symbol der Bruderschaft ist die Zahl 333. Als äußeres Zeichen kann von den Gliedern ein Bändchen in den drei Farben Gold, Grün und Violet getragen werden. Jedes „Kind GotteS", ob männlich oder weiblich, ledig oder verheirathet, enthält sich des Ta- bakrauchenS und spirituoser Getränke und des absicht lichen Tödtens unschädlicher Thiere und nährt sich grundsätzlich niemals von dem Fleisch, Blut und Fett weder warm- noch kaltblütiger Thiere. Die tägliche Nahrung der „Kinder GotteS", gleichviel, ob sie Prie ster oder Laien, Christen oder Nichtchristen sind, be steht aus Brod, und zwar vorzugsweise ungesäuertem Weizenschrotbrod, ohne Salz, mit der Kleie, mit Fci- Ktöcki Ein mit stickerei« gewissenl heilt s. Da» sc Kühn b weit zu vei Verstch. 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Die Christen der ersten drei Jahrhunderte, Kirchenväter, viele große Heilige und Ordensstifter der katholischen Kirche sind in dieser Lebensweise ihre Vorbilder. Sie befinden sich dadurch außerdem in Uebereinstimmung mit den Angehörigen mancher nichtchristlichen Religionen, deren überlieferte Anschauung sie zugleich schonen und gleichsam ehren. Die „Kinder Gottes" enthalten sich ferner: jeder Feindschaft und aller Prozesse und gerichtlichen Kla gen, aller Fluch- und Schimpfworte, alles Streites und Zankes, aller Eitelkeit in der Kleidung und jedes äußeren Schmuckes; sie enthalten sich auch des Müssig ganges und der Prachtliebe und des Trachtens nack- irdischem Besitz. Die Reichen unter ihnen sehen die ihnen von der Vorsehung anvertrauten irdischen Güter nur als Dünger zur Hervorbringung guter Thaten an, und die Armen unter ihnen hegen keinen Groll und 'Neid gegen die Reichen, die ihnen bereitwillig mit theilen und sie keinen Mangel leiden lassen. Alle „Kinder Gottes" sind ein priesterliches Geschlecht, Gott ihrem himmlischen Vater ähnlich und im wenig Bedürfen den Himmlischen gleich. Friede und Glück, Gesundheit und Freude verschönern ihr irdisches Da sein. Armuth und Noth, Kummer und Elend giebt es nicht unter ihnen." — Das sind die Hauptpunkte, die im „Programm" der „Brüderschaft" verzeichnet sind. — Hadern-Krankheit. Seit Kurzem ist die Aufmerksamkeit der Aerzte und der Behörden auf eine eigcnthllmliche, unter den Arbeitern in Papier fabriken vorkommende, meist rasch tödtende Infektions krankheit gelenkt worden, die mit dem 'Namen Hadern krankheit bezeichnet worden ist. Als Rohstoffe für die Papierfabrikation werden vielfach auch die Ueber- restc von Kleidungsstücken und Zeugfetzcn verwandt, die mit dem Knnslausdruck „Hadern" heißen. Zum Sortircn und Zerkleinern dieser Lumpen werden be sonders Frauen und Mädchen benutzt, die bei dieser schmutzigen Arbeit natürlich all den Staub cinathmen müssen, der sich dabei aus den Hadern entwickelt. Die Gefahr, welche mit dieser Arbeit verbunden ist, wird nun noch dadurch bedeutend vermehrt, daß die Stoffe von Personen herrühren können, die an an steckenden Krankheiten erkrankt oder gestorben waren. Während man die Krankheit früher für eine bösartige Lungenentzündung hielt, hat Professor von Frisch in Wien auf die überraschende Aehnlichkeit des Krank- beitsbildes mit einer Milzbrandvergiftung hingewiescn. Es gelang ihm auch, aus dem Blute eines Hadern kranken eine Kultur von Milzbrandbacillen zu züchten. Zur Erklärung dieser Aehnlichkeit der beiden Krank- . heften nimmt Billroth an, daß unter den Lumpen, die zum Theil aus den östlichen Provinzen Oestreichs, aus den Donauländern und aus Rußland kommen, sich öfters auch solche befinden, die mit Milzbrand gift behaftet sind, was bei der Häufigkeit dieser Thierseuche in den genannten Gegenden und der Gleichgiltigkeit der Bewohner gegen gesundheitspoli- zcilichc Maßnahmen durchaus nicht wunderbar erscheint. — Das Neueste auf hygienischem Ge biete sind durchlochte Fensterscheiben. Gebr. Appert in Clichy-la-Garenne in Paris stellen Glas scheiben mit sehr vielen kleinen Löchern her, deren Durchmesser so gering ist, daß dieselben dem Zimmer fortwährend frische Luft zuführen, ohne einen gesund heitsschädlichen Luftzug zu erzeugen; sie wirken ihrer Kleinheit wegen wie Poren und dienen als Ersatz für Luftklappen, Ventilatoren u. s. w. Legt man nun zwei solche Scheiben übereinander, so kann man durch die Verschiebung einer Glasscheibe die Löcher der anderen decken und Lüftung aufhebcn. Das Ver fahren ist den Fabrikanten patentirt. — Indische Gesetze. Die Frauen in Hin dostan besitzen so gut, wie die Männer ihr eigenes Gesetzbuch, worin ihre Rechte schwarz auf weiß ver zeichnet stehen. Sieben weise Frauen Indiens sind die Verfertiger von diesem Codex. Sämmtliche Män ner werden darnach in drei Klassen getheilt, in „an ständige", in „halbe", und in „Hulpul-Hupla." Un ter den Anständigen versteht man solche, die im Stande sind, eine Frau zu ernähren. Die „halben" vermö gen dies nicht, und ihre Frauen müssen selbst mit Hand anlegen, das tägliche Brod zu erwerben. Sie können also keinen Anspruch auf gleichen Respekt, wie die Anständigen, machen. Die Frau hat, wenn sie von dem Halben geschlagen wird, das Recht, wieder zuzuschlagen; auch darf sie dem Manne Haare aus dem Bart zupfen. Am schlimmsten haben eS die „Hulpul-HuplaS." Die Frauen derselben können 10 Tage lang außer dem Hause bleiben, und die Män ner dürfen nicht einmal fragen, wo sich die Frau während der Zeit aufgehalten hat. — Ein Brüsseler Spitzenhändler hatte von einem in Paris ansässigen Belgier den Auftrag erhalten, ihm eine bedeutende Menge werthvoller Mechelner Spitzen einzusenden. Die Spitzen wurden sorgfältig in einen Bleisarg verpackt, der mit der Angabe, daß er eine Leiche enthalte, an die Pariser Adresse abging. Die Ankunft der „Leiche" in Paris zum sofor zu erfahre