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nimmt, krank wird oder stirbt, sondern auch an dem, was er nicht ausschciden kann. Unterdrückung der HautauSscheidungsthätigkeit bei mangelnder Haut- pflege durch zu warme und zu dichte Bedeckung hat eine Ueberlastung der inneren edlen Körperthcile zur Folge, so daß diese erlahmen nnd krank werden. Daher die erschreckende Zahl brustkranker (75 "/„) Herz-, leber-, nieren- und magenkranker Menschen. Wer gesund bleiben will, braucht nicht bloß durch lässige Kleidung, sondern auch in gleichem Sinne ein durchlässiges Bett. Auf der Durchlässig keit der Wollkleidung beruht das sogenannte Normalsystem Prof. I)i. Jägers, auf die Durchlässig keit des Baumwollentricot baut Or. Lahmanns Reformklcidung sich auf. Gleichen sich hiernach Woll- und Banmwollsystem in ihrer Grundbedingung, so ist ihre Wirkung auf die Haut doch unendlich ver schieden. Wolle frottirt, reizt und überhitzt die Haut, sodaß diese krank wird und nur noch unter dem Einflüsse der Wolle arbeitet. Daher der so fortige Eintritt eines Unwohlseins nach Ablegung der Wolle. Die Baumwolle dagegen gewährt der Haut das Recht auf selbstständige Arbeit, bei welcher diese kräftig und gesund bleiben kann. Verdient in diesem Sinne die Baumwolle zur Bedeckung der Haut den Vor zug, wird sie als guter Wärmeleiter überall da ungenü gend sein, wo es gilt, Wärme fest zu halten. Richt das zu unserer Bedeckung benutzte Material darf Wärme ableiten, sondern nur die durch dasselbe hindurch streichende Luft, um mit der überschüssigen Wärme zugleich alle gasförmigen Ausscheidungsstoffe zu ent führen. Brauchen wir also, um gleiche Wärmemenge zu binden, eine dickere und schwerere Schicht Baum wolle als Wolle, dann wird erstere wegen ihrer glatten, sich fest znsammenlcgcnden Faser bei größerer Dicke wesentlich nndurchlässiger sein als die. sich kräuselnde, kräftige Wolle. Die Federn als schlechtester Wärme leiter und bester Wärmehalter wird also weder über schüssige Wärme noch Ausscheidungsstoffe ableiten und dadurch die Haut überhitzen und unthätig machen. Alle Aerzte verbieten den Gebrauch von Federbetten für Säuglinge — von Fedcrkopfkissen für viele Kranke! Was Kindern und Kranken schädlich ist, kann andern Menschen unmöglich nützen! Wir brauchen also durchlässige Baum wollgewebe auf die Haut und darüber Wolle zum Zwecke der Warmhaltung und Lufterneuerung. Auf der Erkenntnis dieser Thatsache beruht Steiners Re formbett. Zur Herstellung von Matratzen, Kopfkissen, Wickelbetten und Decken wird durchlässige, weiche, halt bare Baumwolle und elastische, poröse, Warmhaltende Schafwolle benutzt. Herr Albin Eberwein hui auf Steiners Reformbett bezügliche Gegenstände, besonders Steiners Rcformbettdccken zum Verkaufe von 6—10 Mark bereit. — Dresden. Mit unerbittlicher Strenge geht jetzt das Gericht gegen alle Mißbräuche auf dem Ge biete des Verkehrs mit Nahrungs - und Genuß- mitteln vor. So wurde gestern der Restaurateur Clemens Beulich hier, Inhaber eines Spezialausschan kes für Münchener Bürgerbräu, wegen Betrugs rc. zu 4 Monaten Gcfängniß und 600 Ak. Geldstrafe verurtheilt. Der Angeklagte hatte nach und nach mindestens 64 Hektoliter einheimisches Bier theils mit echt bayerischem Bier vermischt, theils allein als Münchener Bürgerbräu seinen Gästen verabreicht und sich durch diese Panscherei einen Vermcgensvvrtheil von mindestens 300 M. verschafft. — Vor einigen Tagen brachten sächsische und auch Berliner Blätter die Mittheilung, daß Se. Mas. Kaiser Wilhelm den diesjährigen sächsischen Herbstmanövern beiwohnen und im Residenz schlosse zu Dresden Wohnung nehmen werde. Dem gegenüber ist zu erwähnen, daß der Kaiser den Ma- növcrn bei Frankfurt a. O. beiwohnt, welche das Gardecorps und das III. Armeecorps gegen einander ausführen und diese fallen in die Zeit der sächsischen Manöver, somit ist die Betheiligung Kaiser Wilhelms an den letzteren nicht wahrscheinlich. — Leipzig. Wir sind in der Lage, bestätigen zu können, daß der Verein für Ferienkolonien das schön in gesundester Gegend an der Straße von Auerbach »ach Rautenkranz im Vogtlande be legens, 20 Minuten von dem bekannten Luftkurort Reiboldsgrün entfernte Mosebachsche Gut (Grün haide) zu Zwecken des Vereins angekauft hat. Wer jemals die herrliche Gegend, in welcher das genannte Gut liegt, besucht hat, wird zugeben, daß der Verein für Ferienkolonien keine glücklichere Wahl für seine edlen Bestrebungen treffen konnte. DaS Gut ist von ausgedehnten Staatswaldungen umgeben. — Schneeberg. Am 4. Juli Vormittags fand in den Räumen des Casino die diesjährige Diöcesanversammlung statt. Nach dem Ge sang einiger Liederstrophen hielt zunächst der Vor sitzende Herr Sup. I-ic. tkeol. Noth eine zu Herzen gehende Ansprache über 1. Petri 2, 5, in welcher er die Geistlichen und Kirchenvorsteher ermahnte, in treuer Arbeit zum Heil der Kirche auszuharren. Hierauf erhielt Herr Baurath l)r. Mothes aus Zwickau das Wort zu seinem Vortrag über Berech tigung und Bedeutung der kirchlichen Kunst. Der Vortragende, eine Autorität auf diesem Gebiete, ent wickelte in längerer Rede die Grundsätze der religiösen Kunst und verstand seine Ausführungen durch inter essante Einzelheiten zu würzen Mit Grund ward er von der Versammlung als ein Vertreter christlich deutscher Kunstbcstrebungen bezeichnet. Eine sehr er wünschte praktische Ergänzung zu dem mehr theoret ischen Vortrag des Genannten bot im Weiteren Herr DiakonuS Mathe aus Schneeberg, indem er sich über den inneren Schmuck der Gotteshäuser, Altarbekleid ungen u. s. w. verbreitete und dabei häufig vorkom mende Verstöße gegen den kirchlichen Geschmack be sonders hervorhob. Eine kleine Ausstellung kirchlicher Schmuckgegenstände unterstützte seine Ausführungen. In der sich anschließenden kurzen Debatte wurden unter Anderem die jetzt häufig auf Gottesäckern sich findenden bunten Glaskugeln allgemein als eine Ver irrung bezeichnet, auf die nur ein ganz ungebildeter Geschmack verfallen kann, deren Abstellung daher zu erstreben ist. Schließlich erstattete Herr Oberregier- ungSrath Amtshauptmann Frhr. von Wirsing aus Schwarzenberg Bericht über die Frage, ob es räth- lich und ausführbar sei, die Thüren unserer Kirchen auch außer den gottesdienstlichen Zeiten offen zu halten. Der Referent bejahte die Frage und erntete damit allseitige Zustimmung. Mit Gesang und Gebet ward die anregende Versammlung geschlossen. Die Präsenzliste wies 94 Mann auf. Die zum Besten des Kirchcnfonds angestellte Sammlung ergab rund II Mark. — Schon wieder ist versucht worden, einen Eisen bahnunfall herbeizusühren; denn der am 3 d. MtS. früh von Klingenthal nach Zwota ab gehende Personenzug stieß in Unterzwota auf eine Partie faustgroße Steine, welche auf der rechten Seite des Schienengleises ca. einen Meter der Länge nach von ruchloser Hand hingelegt waren. Ein Un glück oder sonstiger Schaden ist durch die Räumer der Lokomotive verhindert worden. — Mehrere Kompagnien des sächs. Pionier bataillons werden auch dieses Jahr, im Verein mit preußischen Kameraden, größere Hebungen im Festungskriege ausführen. Die sächsischen Mannschaften gehen zu diesem Behufe am 2. August mit Bataillvnsstab und Musik von Dresden nach Graudenz und Kulm ab. Gegenwärtig beschäftigen sich die Dresdner Pioniere mit dem Neben des Brücken schlagens bei Uebigau. — Die Landwehr im Deutschen Reiche war früher, gleichwie die aktive Armee, derart in Re gimenter emgetheilt, daß deren 'Nummern mit denen der Jnfanterieregimenter übereinstimmten, und ge hörten zu jedem Laudwchrregimcnt je 2 Landwchr- bataillonsbezirkskommandos. Neuerdings ist die Land wehr inBrigadcbezirke eingetheilt worden, was äußerlich dadurch zur Erscheinung kommt, daß die Landwehr auf Achselklappen und EpaulettcS nicht mehr die Regiments-, sondern die Brigadenummer trägt, auch werden die einzelnen Landwehrbezirkskom-. mandos fortan nur nach ihren Standquartieren und nicht mehr, wie vordem, nach dem Regiment«: benannt. Die Landwehr des Königreichs Sachsen, dessen aktive Armee bekanntlich 6 Jnfanteriebrigaden hat, nämlich I 'Nr. 45: Grenadierregimenter Nr. 100 und 101 (Garnison Dresden), II. 'Nr. 46: Regimenter Nr. 102 (Garnison Zittau) und 103 (Garnison Bautzen), III Nr. 47: Regimenter Nr. 134 (Garnison Leipzig) und 139 (Garnison Döbeln und Leisnig), IV. dir. 48: Regimenter Nr. 106 und 107 (Garnison Leipzig), V. Nr. 63: Regimenter Nr. 104 (Garnison Chemnitz) und 133 (Garnison Zwickau) und VI. Nr. 64: Re giment Nr. 108 (Garnison Dresden) und Jägerba taillone Nr. 12 (Freiberg), 13 (Dresden) und 15 (Wurzen), ist jetzt in 5 Landwehrbrigaden mit je 4 LandwehrbczirkskommandoS eingetheilt. Es sind dies folgende: Landwehrbrigade Nr. 46 mit den Bezirks kommandos Pirna, Zittau, Bautzen und Dresden 2., Landwehrbrigadc Nr. 47 mit den Bezirkskommandos Plauen, Schneeberg, Zwickau und Glauchau, Land- wchrbrigade Nr. 48 mit den Bezirkskommandos Leip zig 1 und 2, Borna und Wurzen, Landwehrbrigade 'Nr. 63 mit den Bczirkskommandos Freiberg, Anna- berg, Chemnitz und Frankenberg und Landwehrbrigade Nr. 64 mit den Bezirkskommandos Döbeln, Meißen und Dresden 1. Eine (Grenadier-) Landwehrbrigade Nr. 45 ist zur Zeit noch nicht formirt. Die vor stehend skizzirtc neue Einteilung der Landwehr er- giebt, daß Sachsen mit Leichtigkeit die Aufstellung von 10 Landwehrregimentern bewerkstelligen kann, da sich in jedem Brigadebezirk hinreichend Mannschaften für 2 Regimenter befinden. Der räumlich ausge dehnteste Landwehrbrigadebezirk des Königreichs ist derjenige der 2. Brigade Nr. 46, während der kleinste derjenige von Leipzig Brigade Nr. 48 ist. — Wie zu bemerken gewesen ist, besteht unter Arbeitgebern Unklarheit darüber, ob die gegenwärtig zur Hebung einberufenen LandwehrmännerSeiten der Arbeitgeber von den Ortskrankenkassen abzumeldcn und nach Wiederaufnahme der Beschäftig ung wieder anzumelden sind. Dem gegenüber machen wir darauf aufmerksam, daß die Arbeitgeber weder verpflichtet, noch berechtigt sind, die betreffenden Ar beiter abzumelven, sobald durch die erfolgte militärische Einberufung das ArbeitSvcrhältniß nicht thatsächlich gelöst ist und im Voraus feststeht, daß die Arbeiter nach Beendigung der Hebung in daS alte ArbeitS- verhältniß zurllckkehren, somit die Abwesenheit nur den Charakter einer Beurlaubung hat. Solchenfalls sind auch die Arbeitgeber verpflichtet, die vollen Kaffen beiträge auf die Dauer der Uebung aus eigenen Mitteln zu leisten. — Schutz des Steppenhuhns. Zum Schutze uud zur Förderung der Acclimatisirung des in neu eret Zeit in verschiedenen Gegenden Deutschlands vorgekommencn asiatischen SteppenhuhnS hat das Königl. Ministerium deS Innern in Folge eines An trags des Vorstandes des Allgemeinen Deutschen Jagdschutz-Vereins neuerdings eine Verordnung er lassen. Nach Inhalt derselben ist daS Steppenhuhn als zur Kategorie der „wilden Vögel" gehörig zu er achten und unterliegt dasselbe demnach in Gemäßheit der Bestimmung in Z 3 unter 9 deS Gesetzes, die Schonzeit der jagdbaren Thiere betr., vom 22. Juli 1876, der für diese Wildart auf die Zeit vom I. Februar bis 31. August festgesetzen Schonzeit. Gleich zeitig hat das Königl. Ministerium zu erkennen ge geben, daß das Bestreben nach Einführung und Accli matisirung des SteppenhuhnS vom jagdlichen, wie auch unter Umständen vom volkswirthschaftlichen Standpunkte aus der Förderung werth erscheint unv es letzterer als erwünscht bezeichnet, wenn dieses vor Allem in denjenigen Kreisen Unterstützung fände, in deren Hände die Pflege und Ausübung der Jagd liegt und wenn zu dein Ende das Fangen und Er legen von Steppcnhühnern, vorläufig vielleicht auf die nächsten Jahre, ganz unterlassen würde. Die vorstehend »»gestrebten Schutzmaßregeln werden hoff entlich in den betheiligten Kreisen die gebührende Beachtung und Unterstützung finden. Ämtlichc Mitthkilungcii aus -en Nachsüßungen. Sitzung vom 14. Juni 1888. 1) Der Stadtrath nimmt von dem fertiggestellten Bebau ungsplan über das Freihossareal Kenntniß und beschließt, den selben nebst Baubedingungen nunmehr auszulegen und hiermit den Bauunternehmern wie den sonst betheiligten Kreisen be kannt zu machen. Im übrigen beauftragt man den Bauaus schuß. wegen des Baues der Schulstraße mit Schleuß« die er forderliche Vorlage vorzubereiten und zur Entschließung den Collegie» vorzulegen. 2) Desgleichen giebt man auch den Plan und Kostenan schlag über die Weiterleitung des Rehmerwassers an den Bau ausschuß zur Begutachtung ab. 3) Seiten des Königlichen Abtheilungs-Jngenieur-Bureaus zu Adorf ist der Anspruch auf Leistung von Unterhaltungsbe trägen zur Bahnhossstraße längs eines Theiles des Meichsner- schen Grundstücks daselbst erhoben worden, da der Besitzer dort einen Zaun gezogen und zusolgedesscn das Grundstück als eingezäunt im Sinne des über die Freigabe der Bahnhossstraße abgeschlossenen Vertrags zu gelten habe, hierdurch aber die Verpflichtung der Stadtgemeinde zur Leistung der vertrags mäßigen Unterhaltungsbeiträge begründet werde. Der Stadtrath kann sich indeß dieser Ansicht nicht an schließen und lehnt mangels der nöthigen Voraussetzung den geforderten Beitrag ab. 4) Der Stadtrath faßt ferner wegen Vertheilung der für die Abgebrannten eingegangenen Unterslützungsgelder Ent schließung, beschließt weiter 5) auf die Ergreifung des des Mordes an der ledigen Nötzoldt verdächtigen Handarbeiter Jugelt eine Belohnung auszusetzen und 8) den Schulknaben Lippold, da derselbe bereits seit zwei Monaten die Schule nicht besucht hat und auch nicht zuin Schulbesuch zu dringen gewesen ist, aus Zeit in die Eorrections- abtheilung der Bezirksarmenanstalt Grllnhain unterzubringen. Sitzung vom 21. Juni 1888. In dieser Sitzung hatte sich der Stadtrath in der Haupt sache mit der Erledigung verschiedener Gesuche um Erlaß be ziehentlich Gestundung von öffentlichen Anlagen und Schulgeld zu beschäftigen. Sitzung vom 25. Juni 1888. 1) Der Stadtratb genehmigt die gemäß tz 188 der Local bauordnung ausgestellten Baubedingungen zu dem Bauplane für das Freihossareal und spricht 2) zu einer Veränderung der Fluchtlinie der beiden Klemm- schen Häuser in der Peint seine Zustimmung aus. Sitzung vom 28. Juni 1888. 1) Von der Einladung der Königlichen Superintendentur Schneeberg zu der am 4. Juli stattfindenden Diöcesanversamm lung, desgleichen 2) von der an Sc. Majestät Kaiser Wilhelm II. feiten der Städte mit revidirtcr Städteordnung abgesandten Adresse nimmt man Kenntniß. 3) Das jetzt zur Auszahlung gelangte Schmidt'sche Ver mächtnis zum Besten armer Blinder beschließt man in der Sparkasse anzulegcn und zu dessen Annahme nunmehr um die Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau nachzusuchen. 4) Den Schreiber Wenzel, welchem die von dein Stadt- gemeinderathe zu Hartenstein ausgeschriebene Expcdicntenstellc übertragen worden ist, entläßt man auf sein Gesuch aus seiner hiesigen Stellung. 8) Da mehrfach schon darüber Beschwerde geführt worden ist, daß die Sensen auf den Straßen nicht immer mit einem Schutz versehen getragen werden, so beschließt man, die An bringung eines solchen Schutzes in allen Fällen, wo Sensen aus öffentlichen Wegen und Plätzen getragen werden, anzu ordnen und eine diesbezügliche Bekanntmachung zu erlassen. Vermischte Nachrichten. — Mit der heißen Jahreszeit klopft das Schreckgespenst deS großen Kindersterbens an die Thür. Nach der ersten Woche andauernder Wärme tritt es auf, rafft in den großen Städten ungefähr den zehnten Theil aller im Säuglingsalter stehenden Kinder binnen wenigen Monaten hinweg und ver schwindet mit Eintritt kühleren Wetters. Die er schreckende Regelmäßigkeit, mit der sich diese Seuche allsommerlich einstellt, erscheint Vielen als das Walten eines ehernen Naturgesetzes. Und doch, je eingehen der die Aerzte auf diesem Gebiete forschen, desto