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Amts- und Anzeigeblatt «»scheint Wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- srrtionSprei»: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Zlmgevung. Abonnement viertelt. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr.Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reicht» Postanstalten. SS Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 3L. Aasr««««. Sonnabend, den 19. Mai 1888. Frühlingsdust spende» der Flieder, Flur und Hain prangen im Grün, Hoffnung läßt sanft ihre Lieder Hin durch die Menschenbrust steh n. Friede und Freude, die Schwestern, Wandeln die Straßen entlang. Mildern die Leiden »an gestern, Künden mit Lerchengesang! „Pfingsten, das Fest, ist gekommen!" Mngsten, das Ziest, ist gekommen! Wieder in frohem Entzücke» Steh n vor dem Wunder wir stumm, Das vor den trunkenen Blicken Liebliche« Fest, Deiner Stunden Andacht da« Dasein verschönt, Sie macht die Herzen gesunden, Wirkte die Schöpfung ringsum. Wieder au« tiefstem Gemüthe Wir dessen Segen erstehn. Der in unendlicher Güte Neu ließ den Lenz un« ersteh n, „Pfingsten, da« Fest, ließ un« kommen!" Feindliche Wünsche versöhnt! Sei Du ein freundlicher Bürge, Daß nicht bald blutiger Streit Blind und erbarmungslos würge Hier unsre Besten der Zeit. Friede sei mit Dir gekommen! Pfingsten! die Kraft zu verjüngen Ward für die Welt Dir bcscheer», Kröne Dein fröhlich Gelingen Jetzt, und sei doppelt geehrt! Laß unfern Kaiser, den Theuern, — Liebling de« Volke« genannt — Frisch seine Kräfte erneuern, Segnest Du so unser Land! Dann sei willkommen, willkommen! Indem man nachstehende Verordnung de« Königlichen Ministeriums de» Innern vom 28. April 1888, die Beschränkung de« Verkehre» mit Treiber schweinen betreffend, zur Kenntniß der Betheiligten bringt, werden die OrtSpolizei- behördcn und die Gendarmerie de« amtShauptmannschaftlichcn Verwaltungsbe zirk« zur gehörigen Aufsichtsführung angewiesen. Schwarzenberg, am 16. Mai 1888. Königliche Amlshauptmannschast. Frhr. vo» Wirsing. E. Verordnung, Beschränkung des Verkehres mit Treiberschweinen betreffend, vom 28. April 1888. In neuester Zeit hat die Maul- und Klauenseuche in verschiedenen Theilen de» Lande» eine erhebliche Ausdehnung erlangt und es hat sich ergeben, daß die selbe vornehmlich durch Treiberschweine verschleppt worden ist. Da» Ministerium des Innern sicht sich deshalb veranlaßt, auf Grund § 20 de» Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 zur Verhütung weiterer Verbreitung der Seuche bi« auf Weiteres Folgende« anzuordnen: Die Führer von Treiberschweinen haben ihre Thiere von einem BezirkS- thierarzle auf ihren Gesundheitszustand, beziehentlich auf die Freiheit von Maul- und Klauenseuche untersuchen und sich ein GesundheitSzeugniß ausstellen zu lassen. Diese« Zeugniß haben sie stet« bei sich zu führen. Dasselbe hat Gültig keit auf fünf Tage, nach dieser Zeit ist e« zu erneuern. Zuwiderhandlungen sind auf Grund 8 66 Z. 4 de« angezogenen Gesetze« mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft zu bestrafen. Die Polizeibehörden und die Gendarmerie haben die Befolgung vorstehender Anordnung zu überwachen. Dresden, am 28. April 1888. Ministerium des Innern. (gez.) von Nostttz-WaUwitz. Die unter dem 18. August 1885 und 23. Juni 1887 bezüglich des Kah rens mit Velocipede» im hiesigen Verwaltungsbezirke erlassenen nachstehend» sub (7) aufgesübrten Vorschriften werden mit dem Bemerken in Erinnerung ge bracht, daß Zuwiderhandlungen gegen dieselben unnachsichtlich mit Geldstrafe bi« zu 60 Mark oder Haft bi» zu 14 Tagen geahndet werden. Die Gendarmerie und da« Straßenaufsichtspersonal erhalten Weisung, die Befolgung dieser Vorschriften genau zu überwachen. Schwarzenberg, am 16. Mai 1888. Königliche Amlshauptmannschast. Frhr. von Wirsing. Htg. O i. Alle im hiesigen Bezirke auf öffentlichen Straßen verkehrende Velocipede sind mit einem in erkennbarer Weise angebrachten, den Namen de» Eigcnthümer« in deutlicher Schrift enthaltendem Schilde, mit einer da» Herannahen deutlich anzeigenden Glockenvorrichtung, sowie bei Eintritt der Dunkelheit mit einer brennenden Laterne zu versehen. 2. Auf den Fußwegen und Fußgangbahnen an den CommunicationSwegen und Chausseen darf nicht gefahren werden. Ausgenommen von diesem Verbote sind nur die kleinen al» Spielzeug zu betrachtenden Velocipede der Kinder. 3. Bei dem Fahren mit Velocipeden ist ein rücksichtsvolle« Verhalten gegen den übrigen Verkehr zu beobachten. Namentlich ist vor dem Begegnen, sowie vor Ucberholung von Fuhrwerk und Fußgängern rechtzeitig und hörbar mit der Glocke zu läuten und beim Herannahen von Fuhrwerken beziehentlich Vorbei fahren an denselben unbedingt ein langsames Tempo einzuschlagen, bezieh entlich nöthigenfall« bei Begegnung mit unruhigen Zugthieren abznsteige« - und zwar so zeitig, daß die« nicht erst vor den Gespannen geschieht — und halten zu bleiben. Beim Umbicgen um Straßenecken und beim Passiren von Straßenkreuz ungen ist ebenfalls langsam zu fahren und mit der Glocke zu läuten. Da durch da« Läuten der Leiter de» Fuhrwerks bez. Fußgänger nur auf merksam gemacht werden soll, so ist dasselbe einzustellen, beziehentlich hat dasselbe zu unterbleiben, sobald zu ersehen ist, daß der Geschirrführer bez. Fußgänger Kenntniß von dem Nahen de« Velocipede» hat. 4. Die Velocipedfahrer haben während der Fahrt die rechte Seite der Fahr bahn cinzuhalten, ferner dem entgegenkommenden und überholenden Fuhrwerke stet» möglichst weit nach recht» auszuweichen und beim Ueberholen möglichst weit nach links zu fahren. 5. Die Vorschriften in Punkt 3 und 4 sind feiten der Velocipedfahrer auch gegenüber den Reitern, Treibern und Führern von Vieh zu beobachten. Während der Beurlaubung de« Herrn Bezirksarztes llr. Hefte allhier vom 19. laufenden bis 4. nächsten Monats ist die Vertretung desselben dem Herrn Bezirksarzte llr. Schröter in Auerbach übertragen worden. Schwarzenberg, am 17. Mai 1888. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. vo» Wirsing. E. Jahresfest für innere Mission. Der unterzeichnete Kreisverein beabsichtigt sein diesjährige- JahreSfest am dritten Pfingstfciertage den 22. Mai 1888 in Oberschlema mit einem" 3 Uhr Nachmittag» beginnenden Gottesdienste, in welchem Herr Verein-geistlicher Pastor Seidel in Dresden die Predigt zu halten zugesagt hat, und einer um 5 Uhr im Gasthofe zur grünen Wiese stattfindende» Rachversammlnng, für welche verschiedene Ansprachen in Aussicht genommen sind, zu begehen. Zu zahlreicher Betheiligung wird freundlich cingeladcn. Schwarzenberg, den 8. Mai 1888. Das Directsrmm des Schneeberger Kreisvereins siir innere Mission. Frhr. v. Wirsing, Vorsitzender. Hagesgeschichte. — Deutschland. Da» Befinden Kaiser Friedrich» ist zur Zeit ein recht günstige». Am Mittwoch halt sich der hohe Patient zum ersten Male nach dem letzten heftigen Anfall wieder längere Zeit im Freien aufgehalten und hat auch eine kurze Spa zierfahrt im Charlottenburger Schloßpark unternom men. Trotzdem soll die Reise der Kaiserin in die UeberschwemmungSgebiete der Nogat, die schon be schlossen war, zur Zeit aufgegeben worden sein. — Bon dem lokalen Leiden und seiner Natur ist seit geraumer Zeit nicht mehr die Rede unter den Aerzten gewesen, weil alle Meinungsäußerungen darüber zur Zeit nur akademische Erörterungen sein würden. Ueber das Ergebniß der von Prof. Virchow ange stellten Untersuchung des AuSwursS de« Kaiser» ist an betheiligtcr Stelle noch nicht» bekannt. Die Unter suchung soll jedoch kein bestimmte» Ergebniß geliefert haben. — vr. Mackenzie hat mit einem Vertreter der .Pall Mall Gazette" eine Unterredung gehabt, über welche dieser in vier Spalten seine» Blatte« berichtet. Ueber den Kaiser hätte Mackenzie danach bemerkt: .Die GemüthSstimmung Kaiser Friedrich» ist dieselbe, wie die der meisten chron ischen Kranken. Die Hoffnung, noch einige Jahre zu leben, während welcher sie ihre Pläne in Ausführ ung bringen wollen, wechselt ab mit der Furcht, daß alle» in wenigen Tagen vorbei ist. Sa anscheinend kräftig der Kaiser ist, so ist doch seine Widerstandskraft nur gering. Aber diese» ist häufig der Fall. Große stämmig gebaute Männer erliegen oft einer Operation, welche nervöse zarte Damen leicht überstehen." — Für den deutschen Feuerwehrtag, wel cher in Verbindung mit einer Ausstellung am 28., 29. und 30. Juli in Hannover abgehalten werden soll, ist folgende» Programm entworfen: Am 28. Juli Vormittags 10 Uhr Eröffnung der Ausstellung, Nach mittag« 3 Uhr Sitzung de» Feuerwehr < Ausschüsse«, am 29. Juli Morgen» 7 Uhr Schulübung der frei willigen Feuerwehren von Hannover und Linden,