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Amts- und Anzeigcblatt «rschelnt wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- srrtionspreis: die lleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (tncl. Jllustr. Unterhalts.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. M 45 Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 1888 SS. Jahrgang. Dienstag, den 17. April Infolge Anzeige vom heutigen Tage sind auf Fol. 175 deS Handelsregisters für hiesige Stadt die unter der Firma: AovLst»-»!» in Eiben: stock am 1. Januar 1888 errichtete offene Handelsgesellschaft und al« deren Inhaber Herr Kaufmann Ernst Arthur Wellner und Herr Kaufmann Richard Julins Rockstroh in ^Sibenkock verlautbart worden. Eibenstock, am 14. April 1888. Königliches Amtsgericht daselbst. Peschkt. Richter. Bekanntmachung. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs haben die städtischen Collegien im Einvernehmen mit den hiesigen Königlichen und Kaiser lichen Behörden beschlossen, Wontag, den 23. April 1888, Wittags 1 Ayr im RathhauSsaale ei« Festessen zu veranstalten. Es wird hierdurch zur Betheiligung an diesem Festessen mit dem Bemerken ergebenst eingeladen, daß der Preis eine« Gedecke« 3 Mark beträgt und daß Anmeldungen hierzu bi« zum 21. dieses Monats an RathSexpevitionSstelle oder bei dem Rathshotelpachter, Herren Balthasar, zu bewirken sind. Eibenstock, den 13. April 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. B c k a u ii t m a ch ii ii g. Nachdem die Austragung der diesjährigen Einkommensteuerzettel beendet ist, werden diejenigen Beitragspflichtigen, welche einen solchen nicht erhalten haben, in Gemäßheit von ß 46 Absatz 3 te« Gesetze« vom 2. Juli 1878 hiermit auf gefordert, sich wegen Mittheilung de« EinschätzungSergcbnisseS bei hiesiger Stadt steuereinnahme zu melden. Der 1. Termin der Einkommensteuer ist innerhalb drei Wochen nach dem Fälligkeitstage und bi« spätestens zum 22. Mat dieses Jahres bei Ver meidung der Zwangsvollstreckung in der Stadtfteuereinnahme zu bezahlen. Eibenstock, am 16. April 1888. Der Stadtrath. Löscher. Bg. Bekanntmachung. Vom ReichSgesetz-Blatt aus da« Jahr 1888 sind erschienen die Nummern 7 bi« mit 19 und enthalten: Nr. 1770: Gesetz, betr. die Einführung der Ge werbeordnung in Elsaß-Lothringen; Nr. 1771: Gesetz, betr. die Unterstützung von Familien in den Dienst cingetretener Mannschaften; Nr. 1772: Verordnung, betr. die Eheschließung u. die Beurkundung der Personenstandes auf den zum Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie gehörigen Salomon-inseln; Nr. 1773: Gesetz, betr. den Erlaß der Wittwen- u. Waisengeldbeträge von Angehörigen der ReichS-Civilverwaltung, de« Reichsheere« u. der Kaiserlichen Marine; Nr. 1774: Allerhöchster Erlaß, betr. die Aufnahme einer Anleihe auf Grund de« Gesetzes vom 20. Februar 1888; Nr. 1775: Allerhöchster Erlaß, betr. die Beauftragung Sr. Kgl. Hoheit de» Prinzen Wilhelm von Preußen mit der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaiser» in Regierungsgeschäften; Nr. 1776: Gesetz wegen Ab änderung de» Gesetzes, betr. die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete; Nr 1777' Bekanntmachung wegen Redaktion de» Gesetze«, betr. die RechtSver- bäl'tnilse der deutschen Schutzgebiete; Nr. 1778: Verordnung, betr. den Erlaß der Wittwen- u Waisengeldbciträge der Reichsbankbeamten; Nr. 1779: Allerhöchster Erlab betr die Betheiligung Sr. Kaiserlichen u. Königlichen Hoheit de« Kron- vrimen an den Regierungsgeschäften; Nr. 1780: Gesetz, betr. die Feststellung de« ReichShauShaltS-Etat« für da« Etatsjahr 1888/89; Nr. 1781: Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen de« Reich-Heere«, der Marine der RcichSeisenbahnen u. der Post u. Telegraphen, sowie zur vorläufigen Deckung der au« dem ReichSfestungSbaufond« entnommenen Vorschüsse; Nr. 1782; Gesetz betr die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ve« Gesetze« gegen die ge meingefährlichen Bestrebungen der Socialvemokratie; Nr. 1783: Gesetz, betr. die Abänderung de« Artikel« 24 der Reichsverfassung; Nr. 1784: Gesetz, betr. den Schutz von Vögeln; Nr. 1785: Gesetz, betr. die Abänderung des Gesetze« über den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen; Nr. 1786: Verordnung, betr da« Bergwesen u. die Gewinnung von Gold u. Edelsteinen im südwcstafri- kanischen Schutzgebiet; Nr 1787: Verordnung über Inkraftsetzung de« Gesetze«, betr. die Unfall- u. Krankenversicherung der in land- u. forstwirthschaftlichen Be trieben beschäftigten Personen für da« Gebiet mehrerer Bundesstaaten; Nr. 1788: Gesetz über die Auslegung des Artikels II de« Gesetzes vom 30. August 1871, betr. die Einführung de« Strafgesetzbuches für da« Deutsche Reich in Elsaß- Lothringen; Nr. 1789: Gesetz, betr. die Löschung nicht mehr bestehender Firmen u. Prokuren im Handelsregister; Nr. 1790; Verordnung, betr. die Uebertragung landesherrlicher Befugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen; Nr. 1791; Gesetz, betr. die Zurückbeförderung der Hinterbliebenen im Auslande angcstellter ReichSbeamtcn u. Personen des Soldatenstande«; Nr. 1792: Gesetz, betr. die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen; Nr. 1793: Freundschaftsvertrag zwischen dem Reich u. dem Freistaat Ecuador. Ferner sind vom Gesetz- und Verordnungsblatt für da« Königreich Sachsen das 3., 4., 5. und 6. Stück erschienen und enthalten: Nr. 6: Gesetz, die Heran ziehung von Militärpersonen zu örtlichen Abgaben betr.; Nr. 7: Verordnung, vorläufige Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über Aenderungen der Wehr pflicht betr.; Nr. 8: Verordnung, Leichentransporte betr.; Nr. 9: Gesetz, die Dauer der Landrenten-Entrichtung u. die Löschung der durch Amortisation er loschenen Landrenten, sowie die Hilfsrenten im Grund- u. Hhpothekenbuche betr.; Nr. 10: Bekanntmachung, eine Erweiterung der Befugnisse de« Aichamte« zu Oschatz betr.; Nr. 11: Gesetz, die Regelung der Unfall- u. Krankenversicherung der in land- u. forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betr.; Nr. 12: Verordnung, die Erweiterung der Strafbefugnisse des Gemeindevorstandes zu Reudnitz betr.; Nr. 13: Verordnung, einige Abänderungen der Verordnung über die Herstellung u. den Betrieb von Waarenaufzügen u. Fahrstuhleinrichtungen in Fabriken rc. betr.; Nr. 14: Bekanntmachung, die Uebernahme des Betriebes der Eisenbahnstrecke DreSden-Elsterwerda der Berlin-DreSdner Eisenbahn durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen betr.; Nr. 15: LandtagSabschicd für die Siändeversammlung der Jahre 1887 und 1888; Nr. 16: Verordnung, betr. die Inkraftsetzung von § 3 des Gesetzes vom 22. März 1888, die Regelung der Unfall- u. Krankenversicherung der in land- u. forstwirthschaftlichen Betrieben be schäftigten Personen betr; Nr. 17: Bekanntmachung, die Uebertragung de» Baues einer Sccundäreisenbahn an die Generaldirektion der Staatseiscnbahnen; Nr. 18: Bekanntmachung, die Ernennung von Kommissaren für den Bau mehrerer Se- cundäreisenbahnen betr. Sämmtliche Stücke liegen zu Jedermann» Einsichtnahme an RathSstelle aus. Eibenstock, den 13. April 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Tagesgeschichte. — Deutschland. Sr. Mc,j. Kaiser Fried rich mußte infolge wieder ausgetretener Athembe- schwerden eine neue, mehr gebogene Kanüle eingesetzt werden. Nachdem die» geschehen, hatte der Monarch wieder ruhigeren Schlaf und sein Allgemeinbefinden wird von den Acrzten al« relativ durchaus befriedigend bezeichnet. Hullen und Auswurf dauern in geringem Grade fort, während der Kopfschmerz nicht wieder ausgetreten ist. E« sind weder Schling- noch Athem- beschwerden vorhanden. Der Kaiser theilte heute selbst mit, daß er sich recht wohl fühle und beab sichtige, im Laufe de« Tage« wieder eine Spazierfahrt zu unternehmen — wa« auch geschah. — Zur Kanzlerkrtsi« schreibt die »Köln. Ztg.", die damit wahrscheinlich da« Richtige trifft: ES habe sich eine Uebe'rzeugung befestigt, daß „ein Stillstand eingetretcn und eine Verschärfung der Krisi« wenigstens für die nächste Zeit ausgeschlossen ist. Bleibt auch noch Sorge bestehen, so gehört sie doch der Zukunft an, und für die nächste Zeit dürfen wir hoffen, daß unsere Politik dank der hohen Einsicht unsere« Kaiserpaare» und dem Pflichtgefühl unsere» Reichskanzler« in ihren ruhigen, sicheren und bewährten Geleisen bleibt." — Die „Krcuzzeitung" schreibt: I. Majestät die Königin Victoria von Großbritannien wird am 25. April in Charlottenburg eintreffen. Der Aufenthalt Höchstderselben bei den kaiserlichen Maje stäten dürste etwa zwei Tage dauern. Von Charlotten burg wird die Königin Victoria sich nach Darmstadt begeben, dort mit der Frau Prinzessin Beatrice und deren erlauchtem Gemahl, dem Prinzen Heinrich von Battenberg, Zusammentreffen und dann' im Verein mit diesen die Rückreise nach England über Ostende antreten. — Schweden-Norwegen. Die Nieder legung von sieben norwegischen Festungen ist feiten« der norwegischen Regierung beim Storthing beantragt worden. ES handelt sich dabei um folg ende Orte: Akerhu«, Frederiksten, Christian«sand, Bergenhu«, Drontheim und Munkholmen. — Rußland. Au« Rußland kommen Nach richten über militärische Maßnahmen, die in friedlichem Sinne gedeutet werden können. Ein vom 8. diese« Monat« datirtcr Befehl de« Kriegsminister« verfügt die sofortige Einstellung aller Befestigungs bauten bei Warschau, Iwangorod, Zamosti, Luzk und Kowno Die gegenwärtig bei Wloclawce unv Su- walki lagernden Kavallcrievivisionen Nr. 5 und 2 werden auf Warschau zurückgezogen. — Bulgarien. Seit einigen Tagen werden in der bulgarischen Armee Proklamationen ver breitet, in welchen zur Verjagung de« Prinzen Ferdinand aufgefordert wird. Dieselben sind offen bar in Rußland gedruckt und werden von Bukarest au«, wo die russenfreundlichen Gegner de« Prinzen unter der Führung des russischen Gesandten Hitrowo ihr Hauptquartier aufgefchlagen haben, über die Do nau geschmuggelt. — Amerika. Dem Kongreß der Vereinigten Staaten liegt gegenwärtig ein Gesetzentwurf vor, welcher bezweckt, den verschiedenen Staaten der Union die von denselben vor 27 Jahren während des Bun deskriege« erhobene KricgSsteuer zurückzuzahlen. E« handelt sich um eine Summe von 16 Millionen Dollar. Nach Annahme dieser Vorlage soll eine An strengung gemacht werden, auch die Baumwollsteuer in Höhe von 68 Millionen Dollar zurückzuzahlen. Der Zweck dieser Gesetzentwürfe ist, den durch die fortgesetzten Ueberschüsse immer mehr angeschwollenen