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Amts- und Anzeigevlatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dien-tag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSprei«: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock D und dessen Zlrngeöung. Abonnement viertelt. 1 M. 20 Pf. (incl. Humorist. Blätter) in der Edition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. Verantwortlicher Redakteur: L. Hannebohn in Eibenstock. I«ßrg„ SS. Donnerstag, den 22. Mörz 1888. Erlaß. das diesjährige Musterungsgeschäft in den Aus heöungsvezirken Schneeberg und Schwarzenberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Ge schäft-plan werden a. die Militärpflichtigen de« Jahrganges 1868 und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbun den sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz- Commission pünktlich zu Vermeidung der ZwangSvorführung und der in K 24,r der Ersatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, wogegen da« persönliche Erscheinen zu den LoosungStermincn den Militärpflichtigen über lasten bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen aufmerksam gemacht: 1) die von der Ersatz-Commission ausgesprochene und im Loosungsscheine ver merkte Entscheidung ist nicht endgültig; erst von der Königlichen Ober-Lrsatz- Commission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen; 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen; 3) jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine freiwillig zur Aus hebung melden, ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder deS Truppcntheile« erwächst jedoch hieraus nicht; 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten, Lienen in der Landwehr ersten Aufgebot« nur drei Jahre. Reflectirende haben, dafern sie das 2l. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung de« Vater« oder de« Vor munde«, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Meld ende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich «Ntadtlhast geführt hat, bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden einzureichen. 5) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten mindesten« drei glaubhafte Zeugen zu stellen und abhören zu lassen; die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Mnsternngstermine vor zulegen. 6) Etwaige, auf Zurückstellung Militärpflichtiger wegen bürgerlicher Verhältnisse — 8 30 der Ersatz-Ordnung — oder sonstige, rücksichtlich des Militärver- HLltniffeS zu erlangende Vergünstigungen gerichtete Anträge, sind spätesten« im Musterungstermine anzubringen. Die Bctheiligten sind berechtigt, die zur Begründung derartiger Anträge bestehenden Verhältnisse selbst zur Sprache zu bringen und ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Zeugnissen und durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig al» Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer davon bereits in der Armee, so kann auf Grund de» eingereichten Zurück- stellungSantrageS in der Regel der jüngere Sohn zurückgestellt und spätesten« nach Ablauf de« zweiten Militärpflichtjahre«, bei gleichzeitiger Entlassung de« zuerst eingestellten Sohnes, eingestellt werden. Stützt sich ein Zurückstellungsantrag auf die Erwerbsunfähigkeit der Eltern rc. de« Militärpflichtigen, so muß die Erwerbsunfähigkeit der Eltern rc. durch ärztliche Untersuchung im MusterungStermine bestätigt werden und haben sich die Betbciligten persönlich mit einzufinden. Zeugnisse, welche zum Behuf« der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellung«-, — Reklamations-Anträge, welche von der Ersatz-Com mission al« unbegründet befunden werden, werden der Königlichen Ober- Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidungen der Ersatz-Commission sind binnen 10 Tagen von dem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehcn war, bei der Königlichen Amts hauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen zu erheben. Im Uebrigen haben die OrtSbchörden für die pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen und hat da» zur Musterung deputirte Mitglied de« Stadtrathe« — Stadtgemeinderathe« — Gemeindcrathe« — die Rekruten zu begleiten und die RekrulirungS-Stammrollen nebst den Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. Schwarzenberg, am 19. März 1888. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission in den Aus- hebungsbezirkcn Schneeberg und Schwarzenberg. Krhr. v. Wirsing, Amt-Hauptmann. St. Geschäftsplan. I. Musterungstermine. 1) im Aushebungsbezirke Schneeberg: ». in der Musterungsstation Lößnitz im Nathhausr zu Lößnitz den 16. April 1888, von Vormittag» 9 Uhr an für die Militärpflichtigen Sü den Orten: Alberoda, DitterSvorf, Grüna, Niederaffalter, Niederlöß- nitz, Nieverpfannenstiel, Oberaffalter, Oberpfannenstiel, Streitwald unv Lößnitz. b. in der Musterungsstation Eibenstock in der Eberweinschen Ukstauralion zn Eibenstock von Vormittags 9 Uhr an: den 17. April c. für die Militärpflichtigen au« den Orten: CarlSfeld mit WeitcrS- glaehütte, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer und Unterstützengrün: den 18. April c. für die Militärpflichtigen au« den Orten: Blauenthal, Hund«- hübel, NeidhardtSthal, Mulbenhammer, Sofa, Wildenthal, Wolf«- grün unv Eibenstock. e. in der Musterungsstation Schneeberg im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg von Vormittags 9 Uhr an: den 19. April e. für die Militärpflichtigen aus den Orten: Albernau, Aue, Auerhammer, BuikhardtSgrün, Griesbach, Lindenau, Neudörfel, Schind ler« Werk und Zelle; den 20. April e. für die Militärpflichtigen au« den Orten: Neustädtel, Nieder- schlema, Oberschlema und Zschorlau; den 21. April c. für die Militärpflichtigen au« Schneeberg. 2) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: a. in der Musterungsstation Johanngeorgenstadt im Nachhause zu Johanngeorgenstadt den'25. April e., von Vormittag« '/^lO Uhr an für die Militärpflichtigen au« den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Juzel, Steinbach, Steinheidel, WittigSthal und Johanngeorgenstadt. b. in der Musterunasstation Schwarzenberg im Sade Ottenstein zu Schwarzenberg von Vormittags 8 Uhr an: den 26. April e. für die Militärpflichtigen aus den Orten: BermSgrün, Beier feld, BernSbach, Bockau, Grünhain, Waschleithe und Wilvenau; den 27. April e. für die Militärpflichtigen au« den Orten: Crandorf, Erla, Grünstädtel, Langenberg mit Förstel, Lauter, Markersbach mit Unter scheide, Mittweida mit Obermiltweiva, Neuweli mit Untersachsenfeld und Obersachsenfeld; den 28. April o. für die Militärpflichtigen au» den Orten: Pöhla, Raschau, RitterSgrün, Tellerhäuser und Schwarzenberg. 24. den 30. den II. Loosungstermine. i. April 1888, von Vormittag» 9 Uhr an für die Militärpflichtigen de« Jahrganges 1868/88 au» dem AnShebungSbrzirke Schneeberg im Gasthose zur Sonne in Schneeberg; April 1888, von Vormittag» 8 Uhr an für die Militärpflichtigen^de« Jahrganges 1868/88 aus dem Anshebnngsbezirke Schwarzen berg im Sade Ottenstein z« Schwarzenberg. Von dem Königlichen Landstallamie zu Moritzburg ist die diesjährige Stuten musterung und Fohlenschau für da« Zuchtgebiet Wildenfels auf den 28. April 1888, Borm. 9 Uhr da» Zuchtgebiet Wildenfels und für Schönfeld auf den 1. Mai 1888, Vvrm. 9 Uhr festgesetzt worden. Anaaberg Da eine Prämiirung damit nicht verbunden ist, so bedarf eS der vorherigen Anmeldung eine» Fohlen- zur Schau bei genanntem Landstallamte nicht. Zufolge Verordnung de« Königlichen Ministerium» de« Innern werden die Herren Bürgermeister und Gemeindevorständc de» Verwaltungsbezirke« veranlaßt, die Pferdezüchter ihre« Orte« von den angesetzten Stulenmusterungen und Fohlen schauen in geeigneter Weise dergestalt in Kenntniß zu setzen, dak jeder Be sitzer Nachricht erhält. Für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten, sowie für eingetragene Stuten sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschaucn nicht vorgestellt werden, ist ein um 3 Mark erhöhte« Deckgeld zu zahlen. Schwarzenberg, am 16. März 1888. Königliche Amlshauptmannschaft. Krhr. von Wirsing. W.