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Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint . e . e « e «b-nn-ment örnrk des Amtsgerichts TidenftM SL-S-L sertion«prei«: die kleinsp. . . ' «en, sowie bei allen Reich«. Zeile 10 Pf und dessen Umgebung. Postnnstalttn Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — SL. Jahr-««,. —— 33 Sonnabend, den 17. Mörz 1888. Die Bekanntmachung de« Königlichen Ministerium« de« Innern vom 16. Februar e., die den Gemeindebehörden nach dem Bauunfallversicherung«gesetze vom 11. Juli 1887 obliegenden Verpflichtungen betreffend, wird auch hierdurch zur Nachachtung mit dem Hinzufügen bekannt gegeben, daß al« Gemeindebe hörde im Sinne de« angezogenen Gesetze« in den Städten mit mittlerer und kleiner Städteordnung der Bür germeister, in den Landgemeinden der Gemeindkvorstaud und für die selbstständigen Gutsbezirke die Kgl. Amtshauptmanuschast anzusehen ist. Dabei ist besonder« hervorzuheben, daß durch Statut der Tiefbau- und Bau-Berufsgenossenschaft auf Grund 8 2 Abs. 2 de« Bau-UnfallversicherungS- gesetze« die Versicherungspflicht auch auf solche Baugewerbetreibende ausgedehnt worden ist, welche nicht regelmiitzig wenigstens einen Lohnarbeiter be schäftigen. Die betheiligten Baugewerbetreibenden haben sich bei dem in Frage kommen den GenosscnschaftSvorstande unter Angabe ihre» Betriebes und ihre« JahreS- vcrdiensteS anzumelden. Unterlassung der Anmeldung unterliegt den Strafbestimmungen in K 103 fg. de» Reichsgesetzes vom 6. Juli 1884 in Verbindung mit 8 49 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1887. Schwarzenberg, am 10. März 1888. Königliche Amtshnuptmannschast. Krhr. von Wirsing. St. Bekanntmachung, die de» Gemeindebehörden nach dem Baunnsallversichernngsgesetze vom LI. Juli 1887 obliegenden Verpflichtungen betreffend. Den Gemeindebehörden (vergleiche Verordnung vom 12. November 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 154) liegen nach dem Reichsgesetze, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom II. Juli 1887 hauptsächlich folgende Verpflichtungen ob: 1) die Entgegennahme und Prüfung beziehungsweise Aufstellung und Er gänzung der monatlich einzureichendcn Nachweisungen über die Regie-Bauarbeiten, zu deren Ausführung, einzeln genommen, mehr al« sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind (vergleiche die Bekanntmachung de« ReichS-VersicherungS- amts nebst Anleitung, betreffend die Nachweisungen von Regie-Bauarbeiten vom 12. Dccember 1887); 2) die Verpflichtung beziehungsweise Berechtigung, von den zur Vorlegung jener Nachweisungen Verpflichteten Auskunft zu verlangen, nöthigenfallS sie zur Ertheilung der Auskunft mittelst Geldstrafen anzuhalten; 3) die vierteljährliche Einsendung der Nachweisungen an die betreffenden Genossenschaftsvorstände mit der im 8 22 Absatz 3 a. a. O. vorgeschriebenen Bescheinigung; 4) die Auslegung der von den Genossenschaft-Vorständen übersandten Aus züge au» den Heberollen während zweier Wochen und die öffentliche Bekannt machung de» Beginns dieser Frist; 5) die Einziehung der Prämien und die Einsendung derselben in ganzer Summe binnen vier Wochen — nach Abzug der PorioauSlagen und der Hebe gebühren im Betrage von vier Procent unter Beifügung einer Berechnung der selben —, eventuell vorschußweise an die Genoffenschaftsvorstände. Weiter kommt in Betracht: 6) Die Haftung der Gemeinden für die Prämien mit Ausnahme der nicht beitreidbaren Prämien, bezüglich deren zu beachten ist, daß im Falle der Zah lungsunfähigkeit de» Bauunternehmer« der Zwischenunternehmer beziehungsweise der Bauherr gemäß 8 27 a. a. O. haftet; 7) Die Beitreibung der rückständigen Prämien in derselben Weise wie Ge meindeabgaben; 8) Endlich liegt nach 8 7 de» Bauunfallversicherungsgesetze« der Gemeinde de« Beschäftigungsart» — ebenso wie im 8 10 de« landwirthschaftlicben Unfall versicherungsgesetze« — die Verpflichtung ob, einem Arbeiter bei Unfällen, welche sich bei Regie-Bauarbeiten ereignen, während der ersten dreizehn Wochen nach dem Unfälle die Kosten des Heilverfahrens in dem im 8 6 Absatz 1 Ziffer 1 des Krankenversicherungsgesetzes bezeichneten Umfange zu gewähren, wenn er nicht einen anderweitigen Anspruch auf mindesten» gleiche Fürsorge hat, und diese Leistungen vorschußweise zu übernehmen, wenn sie der zunächst Verpflichtete nicht gewährt rc. Im Uebrigen werden die Regie-Bauunternehmer (8 24 iit. u. a. a. O.) auf die ihnen obliegende Verpflichtung zur Einreichung der monatlichen Bau- rc. Nachweisungen, zur schriftlichen Anmeldung aller schweren Unfälle (8 37 Absatz 1 a. a. O.) und zur Einlieferung der für die Renten- rc. Festsetzung erforder lichen Lohn-Nachweisungen (8 37 Absatz 3 a. a. O.) aufmerksam zu machen sein. Dresden, am 16. Februar 1888. Ministerium des Innern. v. tlostitz-Wallwitz. GerSdorf. Den communlichen Wegewärtern Carl Heinrich Bauer in Zschorlau, Albrecht Poselepp in Mittweida, Ludwig Müller in Scbönheide, Christian Friedrich Güniher in Lößnitz, Christoph Schmidt in Aue, Carl Reichel in Lind en au, Ernst Julins Hahn in Eibenstock, August Schmiedel in Breitenbrunn, Ernst Eduard Reiuwarth in Lauter, Robert Kästner in Cranvorf, und dem Wegewärter des Crandorfer SlaatSforstrevierS Karl Bruno Kluge in Breitenbrunn sind in Anerkennung ihrer ersprießlichen Thätigkeit bei Beaufsichtigung und Unterhaltung von Communicationswegen Gratifikationen au» BezirkSmitteln zu gebilligt worden. Schwarzenberg, am 13. März 1888. Königliche Amtshnuptmannschast. Frhr. von Wirsing. Hagesgeschichle. — Berlin, 14. März. Au« Schloß Charlolten- burg sind auch heute wieder befriedigende Nachrichten eingelaufen; der Kaiser hat die verflossene Nacht im guten Schlafe verbracht, au« dem er einige Male be hufs Reinigung der Canüle geweckt werden mußte, infolge dessen er ab und zu am Tage schläft. Heute Vormittag war Se. Majestät wiederholt am Fenster sichtbar. Der Kaiser nimmt auch feste Nahrung zu sich, insbesondere Huhn, da» weich zubercitet und sehr zerkleinert wird. — Berlin, 15. März. Die .Post" meldet: Se. Maj. der Kaiser hatte keine besonder» gute Nacht, denn Se. Maj. fand erst gegen Nacht« 2 Uhr den erquickenden Schlaf bi« 3 Uhr, worauf er gegen Morgen wieder einschlief und gegen ^10 Uhr auf stand. Die Ursache der weniger guten Nacht wird den übermäßigen Anstrengungen durch die Empfänge im Laufe de« gestrigen Tage« zugeschrieben. Der gestrige Besuch der Kaiserin-Wittwe, welcher der Kaiser die Treppen hinunter entgegenging, war besonder« er greifend. — Die „Beil. Pol. Nr." schreiben: Ueber den Zustand de« Reichskanzler« erfahren wir, daß derselbe zu Besorgnissen vorläufig keinen Anlaß giedt. Da« Leiden besteht in rheumatischen Schmerzen, der« bunden mit Anschwellung der Venen; e« handelt sich darum, daß der Eintritt einer Entzündung vermieden werde. Der behandelnde Arzt hat e« dem Fürsten — wie wir hören — streng zur Pflicht gemacht, sich von den BeisetzungSfcierlichkeitcn, welche für ihn mit großen Anstrengungen verbunden sein würden, fern zu halten. — Vor dem Dome in Berlin kam eS am Dienstag Nachmittag wiederholt zu sehr unliebsamen Scenen und zu Unglücksfällen. Da« Publikum war durch da« viele Stunden lange Warten ungeduldig ge worden. Einzelne Elemente darunter fingen an zu „drängeln", und wiederholt wurde mit Erfolg die dreifache Kette der Grenadiere durchbrochen. Bei einer solchen Gelegenheit machten die Soldaten von den Kolben Gebrauch, wodurch mehrere Personen verwun det wurden. Frauen wurden ohnmächtig. Ein Mann hatte ein blutüberströmte« Gesicht. — Auch am Mitt woch war trotz der starken Kälte der Zudrang zum Dom ein ganz gewaltiger und die ganzen Straßen in der Umgebung de« Schlosse» und Dome«, wie der Linden für den Verkehr gänzlich gesperrt. So ist e« kaum glaublich, daß Leute, welche de« Morgen« 9 Uhr versuchen, sich den Reihen der Dompilger anzu schließen, erst de« Abend« um 7 Uhr zurückkehrcn, da ein HerauStreten au« der Menge nicht mehr möglich ist. Vom Glück sind hin und wieder Einige begünstigt, welchen e« gelingt, de» Nacht« von II Uhr ab, wo da« Militär nach dem Dom geführt wird, mit leichterer Mühe mit in da« GotteShau« zu ge langen. — Am Donnerstag waren e« 17 Jahre, daß unser nunmehr Heimgegangener Heldenkaiser Wilhelm den Boden Frankreichs verließ, nachdem er 225 Tage lang ununterbrochen auf demselben verweilt und f eine SicgeSlausbahn ohne Gleichen an der Spitze der I deutschen Armee beendet hatte. Da« große Haupt quartier war schon am 7. März von Versailles nach Fernere« abgcgangcn und siedelte von dort nach Nancy über. Vorher hielt Se. Majestät der Kaiser Wilhelm noch auf dem Scblachtfelde von Villier« eine große Heerschau über da» 1. Bahr. Armee-CorpS, da« 12. Sächs. Armee-CorpS und die Württembergische Feld- Division ab, während der damalige Kronprinz Friedrich Wilhelm am 12. März bei Rouen da» I. Armeecorp» und die 17. Division, am 13. März bei Amien« da» 8. Armee-CorpS, sowie die 3. Lavalleric- und die 3. Reserve-Division im Auftrage seine» hochseligen Va- ter» besichtigt hatte. Vor der Abreise von Nancy nach Deutschland erließ Kaiser Wilhelm an da« gesammte Heer noch nachstehenden Armeebefehl: „Soldaten der deutschen Armee! Ich verlasse an dem heutigen Tage den Boden Frankreich«, auf welchem dem Deutschen Namen so viel neue kriegerische Ehren erwachsen, auf dem aber auch so viel theure» Blut geflossen ist. Ein ehrenvoller Friede ist jetzt gesichert und der Rückmarsch der Truppen in die Heimath Hal zum Theil begonnen. Ich sage Euch Lebewohl, und Ich danke Euch noch mals mit warmem und gehobenem Herzen für Alle«, wa« Ihr in diesem Kriege durch Tapferkeit und Aus dauer geleistet habt. Ihr kehrt mit dem stolzen Be wußtsein in die Heimath zurück, daß Ihr einen der größten Kriege siegreich geschlagen habt, den die Welt geschichte je gesehen, — daß da« theure Vaterland vor jedem Betreten durch den Feind geschützt worden ist und daß dem Deutschen Reiche jetzt Länder wieder