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Amts- und Auzeigeblatt Erscheint Wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Lerirk -es Amtsgerichts Eibenstock WHZ l ten, sowie bet allen und dessen Umgebung. Abonnement »iertelj. 1 M. 2V Pf. (incl. "umorist. Blätter) in der „ . jern Bo ¬ ten, sowie bet allen Reich«- Poftanstallen. .HL L4. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 3». Z-örgang. Sonnabend, den 25. Februar L888. Bekanntmachung. Nachdem da« Gesetz betreffend die Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. II. 88 erschienen ist, haben sich nach 8 7 diese« Gesetze« zur erstmaligen Aufstellung der Listen 1) diejenigen im Jahre 1850 oder später geborenen Personen, welche nach abgeleisteter gesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und der Landwehr, beziehungsweise al« geübte Ersatz-Reservisten nach Ablauf der Ersatz-Reserve-Pflicht bereit« zum Landsturm entlassen sind, inner halb 4 Wochen und zwar bi« 13. März 1888 nach Inkrafttreten diese« Gesetze« schriftlich oder mündlich unter Vorlage ihrer Militär papiere, soweit diese noch vorhanden sind, im StationSort der betreff enden Landwehr-Kompagnie zu melden. Bei Unterlassung der Meld ung kommen die Bestimmungen de« 8 67 de« ReichS-Militärgesetzc« in Anwendung. 2) Die vorstehend festgesetzte Meldefrist wird für die davon betroffenen Personen, welche sich außerhalb Deutschland« beziehungsweise auf Seereisen befinden, bi« zum 30. September 1888 beziehungsweise wenn dieselben vor diesem Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehren oder bei einem SeemannSamte de« Inlandes abgcmustcrt werden, bi« 14 Tage nach erfolgter Rückkehr beziehungsweise Abmusterung verlängert. Hierbei ist gleichzeitig bekannt zu machen: n. Diejenigen zur Zeit de« Inkrafttreten« de« Gesetzes bereit« dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht unter den 8 7 de« Gesetze« fallen, treten je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm ersten beziehungsweise zweiten Aufgebots über (8 24 des Gesetze«). I). Angehörige der Ersatz-Reserve zweiter Klasse werden Angehörige de« Landsturms ersten Aufgebot«. e. Auf Landsturmpflichtige finden bereit« im Frieden nachstehende Be stimmungen Anwendung: na. Landsturmpflichtige, welche durch Konsulats-Atteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unter halt sichernde Stellung al« Kaufmann, Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalt« außer halb Europas von der Befolgung de« Aufrufs entbunden werden. Bezügliche Gesuche sind an den Zivil-Vorsitzenden der jenigen Ersatz-Kommission zu richten, in deren Bezirk die Ge suchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm entlasten beziehungsweise von vornherein (bisher der Ersatz-Reserve zweiter Klasse) dem Landsturm über wiesen sind. db. Der Uebertritt au« dem Landsturm ersten Aufgebot« in den de« zweiten Aufgebot» erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahre«, in welchem da« 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem voll endeten 4b. Lebensjahre, ohne daß eS dazu einer besonderen Verfügung bedarf. <i Angehörige der bisherigen Ersatz-Reserve erster Klasse sind nunmehr Angehörige der Ersatz-Reserve. Diejenigen der gegenwärtigen See wehr angehörigen Mannschaften, welche derselben von Hause au« durch die Ersatz-Behörden überwiesen sind, werden nunmehr Ange hörige der Marine-Ersatz-Rcserve. Die Mannschaften ver Ersatz-Reserve und Marine-Ersatz-Reserve gehören zum Beurlaubtenstande und erhalten in Folge hiervon ver änderte Militärpapiere. Offiziere, sowie im Offizier-range stehende Aerzte und Beamte vorgenannter Altersklassen, die bereit« verabschiedet waren, haben sich bei dem unterzeichneten Bezirks-Kommando gleichfalls bi« zum 13. März zu melden. Sämmtliche Stadträthe und Gemeindevorstände werden um Unterstützung bei Bekanntgabe diese« Gesetze« ersucht. Schneeberg, den 17. Februar 1888. Bezirks-Kommando. Brachmarm, Oberst z. D. und Bezirks-Kommandeur. Bekanntmachung. Da« diesjährige Stadtanlageu-Kataster liegt von Mittwoch, dt« 1». dieses Monats ab bi« mit Dienstag, den 28. dieses Monats, zur Einsicht nahme der Anlagenpflichtigen beziehentlich deren Bevollmächtigten jedoch nur rück sichtlich der sie selbst oder ihre Vollmachtgeber betreffenden Einträge in der hie sigen Stadtkasse au« und sind Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung bi« spätestens Mittwoch, den 29. dieses Monats bei dem unterzeichneten Stadtrathe schriftlich cinzureichen. Nach Ablauf dieser Frist angebrachte Reklamationen sind für versäumt zu erachten und für diese« Jahr nicht weiter zu berücksichtigen. Eibenstock, am 13. Februar 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Bg. Zur Krankheit des Kronprinzen. Die neuen verhältnißmäßig günstigen Nachrichten au« San Remo beziehen sich nicht auf da« eigentliche Leiden, da« vor wie nach fortbesteht, sondern auf die Folgeerscheinungen ter Operation. Daß alle um den hohen Patienten versammelten Aerzte in dem Bestre ben wetteifern, der Krankheit einen günstigen Verlauf zu geben, ist al» selbstverständlich anzunehmen; daß sie aber untereinander nicht völlig einig sind und die bestehenden Differenzen sich besonder« auf den Charakter der langwierigen Krankheit beziehen, ist ein laute« Geheimniß. Mackenzie verneint zwar nicht unbedingt da« Vor handensein von Krebs, bleibt aber dabei, daß der krebsartige Charakter nicht erwiesen sei; dagegen scheinen die deutschen Aerzte der Ansicht Professor Schroetter« zuzuneigen, der ja auch die Professoren v. Bergmann und Tobold Ausdruck gegeben haben sollen, daß die Krankheit krebsartig sei und eine energische Kur, d. h. für den Laien: eine solche auf Tod und Leben, nöthig mache. Sowohl in der medizinischen Fachpresse wie in den Tageszeitungen haben beide Anschauungen ihre Vertretung gefunden. Die Gutachten de« Professor Virchow ließen sich von beiden Parteien verwenden. Eine absolute Gewißheit aber wurde bisher nicht erzielt. E« besteht mithin, wie man im Volke fürchtet, eine Gefahr, deren Charakter man nicht genau kennt und der man daher auch nicht mit den geeigneten Mitteln entgegenarbeitet bez. entgegenzuarbeiten in der Lage ist. Au» den privaten Berichten konnte man immer entnehmen, daß die Aerzte Cocain an wendeten, um den erkrankten Kehlkopf de« hohen Patienten unempfindlich zu machen. Durch Einspritz ung, Einathmung und Bepinselung wurde da» Cocain al» Schmerzlinderungsmittel mit Erfolg gebraucht, — die Krankheit selber aber nahm leider ihren Fortgang. Die »N. fr. Pr." veröffentlicht jetzt die Hypothese eines angeblich hervorragenden Gelehrten, welche nicht nur der Beachtung feiten» der behandelnden Aerzte für werth erscheint, sondern von der sich auch dringend wünschen läßt, daß sie sich bewahrheiten möge. Sie sagt: Bor vielen Monaten erkrankte der Kron prinz am Kehlkopfkatarrh, in dessen Gefolge Heiserkeit sowie Schmerz beim Athmen und Sprechen eintraten. Alan wendete Cocain an, dadurch wurden die leidenden Theile unempfindlich — der Kronprinz konnte wieder ohne Beschwerde sprechen und essen. Aber die Nerven de« weichen Gaumen« und Kehlkopf« sind durch da« Cocain betäubt worden und so konnte e« möglicher weise leicht geschehen, daß Speisetheile — um volk«- thümlich zu reden — „in die unrechte Kehle" gericthen, ohne daß der Kronprinz die« sogleich wahrnahm. Die anfänglichen Beschwerden, welche dieser Fremdkörper in dem unempfindlich gemachten Kehlkopf verursachte, waren nur sehr gering; aber er bewirkte bösartige Entzündungen und Verschwärungen. Da« geübte Auge der Spezialärzte sieht zwar diese Erschein ungen, kann aber dieUrsachen nicht wahrnehmen, denn der Fremdkörper kann sich sehr wohl in den Sinuositäten (Ausbuchtungen) de« Kehlkopfe« festge setzt haben, wohin da« Auge de« untersuchenden Ärzte selbst durch die Vermittelung de« sinnreich konstru- irten Kehlkopfspiegel« nicht reicht. Au« dem Vorhandensein eine« solchen Fremdkör per« erklärt nun der Wiener Diagnostiker, daß im Leiden de« Kronprinzen^Sesserung und Verschlimmer ung beständig wechsele. Die Operationen entfernen nur die Produkte der Krankheit, nicht die Ursache selbst. Kurz vor dem nothwendig gewordenen Luft röhrenschnitt hustete der Patient ein »Stück au« dem Kehlkopfe", einen »abgestorbenen Knorpel", au«. Wa« findet aber Virchow bei der Untersuchung? Wörtlich: »Am meisten Aehnlichkeit halte der Körper mit ge wissen Fetzen au« der Nahrung, wie sie zuweilen nach dem Verschlucken unvollkommen gekauter Fleischtbeile durch Würgen oder Erbrechen wieder zu Tage ge fördert werden. Mit einer solchen Annahme schien c« zu harmoniren, daß hie und da kleine gelbe und bräunliche Krümel von vegetabilischem, feinzelligen Holzgewebe anhafteten, und daß die innere Struktur de« Körpers bi« auf zahlreich vorhandene elastische Fasern fast ganz unkenntlich geworden war. Nichts destoweniger trage ich kein Bedenken, die Züge und Fasern für MnSkelprimitivbündel, welche durch einen fauligen Prozeß angegriffen sind, zu erklären." Wa« stehl nun dem entgegen, daß c» wirklich ein in die Luftwege de« Kronprinzen gcrathener Fremd körper gewesen, der den ganzen Prozeß angeregt und unterhalten hat? E« scheint die« ja geradezu durch vorstehendes Gutachten Virchow« direkt erwiesen. Der ganze Verlauf der Krankheit ist weit eher mit dieser Annahme, al» mit der eine« Krebsprozesse« oder einer entzündlichen Erkrankung vereinbar. Möge sich diese Hypothese bewahrheiten, dann wären wohl alle deut schen Herzen einer schweren Sorge ledig. Tagesgeschichte. — Deutschland. Am Mittwoch nahm der Reichstag in zweiter Berathung den von dem Abg. Munckel eingebrachtcn Gesetzentwurf betr. die Ent schädigung für unschuldig erlittene Strafe an, lehnte dagegen in zweiter Berathung den von dem Abg. Rintelen eingebrachten Gesetzentwurf ab betr. die Abänderung und Ergänzung der Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme de« Verfahren«. — Baden. Ein schwere« Leid hat die groß herzogliche Familie und zugleich da« kaiserliche Hau betroffen. Prinz Ludwig Wilhelm von Baden,