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1888. «rfchet»t wöchentlich drei Mal und zwar Dienötag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpret»: die kleinsp. Zeile 10 Pf. ten,. Postaustalten. Amts- und Anzeigevlatt dtN Uborrnemerrt LeM des Amtsgerichts Libmstock lMZ-L ' ten, sowie bei allen Reichs- und dessen Mmgeöung. Verantwortlicher Redacteur: L. Hannebohn in Eibenstock. ZL. z«ßr««»,. Dienstag, den 17. Januar Der erste diesjährige » VL L rlL 8 1 « K wird Sonnabend, den 28. Zannar l. I., von LI Uhr vormittags an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Behörde abgehatten werden. Die Verhandlungen sind öffentlich; die aufgestellte Tagesordnung ist in der Hausflur des AmlShauplmannschafttichen DienstgebäudcS angeschlagen. Schwarzenberg, am 13. Januar 1888. Königliche Amtshanptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Zwangsversteigerung! Die im Grundbuche auf den Namen Fvmvpd Hükllx eingetragenen Grundstücke, bestehend aus s. dem Viertelgut Nr. 85 des Brandkatasters, Nr. 685 de« Flurbuch« und den Flurstücken Nr. 637, 649, 668, 669a, 686 und 930 deS Flurbuchs, Folium 83 deS Grundbuchs für Oberstützeugrün, d. Kiesernhochwald und Feld, Nr. 642 und 645 des Flurbuchs, Folium 235 des Grundbuchs für Oberstützengrün, von sachverständiger Seite auf zu u 3VVV Mark, zu b 575 Mark geschätzt, sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 9. März 1888, Vormittags 10 Zlyr als Anmelvetermin, der 23. Wärz 1888, Vormittags 9 Ahr al» Bersteigerungstermiu, z. April 1888, Vormittags 10 Myr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgesordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostensorderungen, spätesten» im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihre» Rangverhältnisse« kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichteschreiberei deS unterzeichneten Amtsgericht« eingesehen werden. Eibenstock, am 13. Januar 1888. Königliches Amtsgericht. Pcschke. Gruhle, Ger.-Schrbr. Au Sschrril> rn Dem Handarbeiter Michael Kastner zuletzt in Eibenstock aushältlich, z. Z. unbekannten Aufenthalt«, ist in einer gegen ihn hier anhängigen Strafsache ein Strafbefehl zuzustellen. Derselbe wird aufgesordert, seinen dermaligen Aufent haltsort ungesäumt anher anzuzeigen. Eibenstock, den 13. Januar 1888. Königliches Amtsgericht. Pcschke. Gruhle, Ger.-Schrbr. Das bürgerliche Gesetzbuch ist nunmehr nach jahrelanger Arbeit von der damit betrauten Kommission hervorragender RechtSgelehrter fertiggestellt und rem Reichskanzler übersandt worden. Fürst Bismarck wird zweifellos für eine zweckent sprechende Veröffentlichung Sorge tragen, nach wel cher die Kritik (die berufene wie die unberufene) ihr Werk beginnt. Nachdem sich in dieser Gestalt die öffentliche Meinung geäußert, wird die Juristenkom mission erwägen, welche von den gemachten Ausstell ungen zu berücksichtigen seien. Die .zweite Lesung" der vorbereitenden Kommission wird mithin erst statt finden, wenn sich die weitesten juristischen Kreise gut achtlich geäußert haben. Nach der zweiten Lesung geht der große Entwurf an den BundeSrath und nach reffortmäßiger Behandlung durch denselben an den Reichstag. Die lausende und die nächstfolgende Ses sion werden aber noch vorübergehen, ehe die Sache so weit gediehen ist. Ist das .bürgerliche Gesetzbuch" auch erst sozu sagen .im Rohbau" fertig, so sind wir doch mit die sem Ereigniß in eine neue Epoche vc« deutschen RechtS- lebenS eingetretcn; wir dürfen unS nunmehr der Hoff nung hingeben, daß da« .deutsche bürgerliche Gesetz buch" in absehbarer Zeit ein Gemeingut de« ganzen deutschen Volker werden und daß dieser Besitz dazu beitragen wird, den Einheitsgedanken, in welchem un sere Stärke liegt, noch weiter zu kräftigen und be festigen. Gerade auf dem Gebiete de« Privatrccht« besteht unter den Stämmen und Staaten Deutschland« eine Zerklüftung und Zerrissenheit, wie auf keinem andern und wie bei keinem andern Volke. Der Grund da von ergiebt sich au« der historischen Entwickelung Deutschland«. Die Eifersucht der früheren deutschen Reichsstände auf da» Einwirken der Kaiser und die Besorgniß, daß durch eine allgemeine deutsche Gesetz gebung die Freiheiten und Rechte der einzelnen Reichs stände und ihre Macht leiden könnten, sorgten dafür, daß kein für da» ganze Reich geltende« Privatrecht zu Stande kam. Zu den alten historischen und Gewohnheitsrechten der Deutschen kam gegen Ende de« 15. Jahrhundert« da» sogenannte .Römische Recht". Kaiser Maximilian ließ nämlich bei Errichtung de» Reichskammergericht» (später in Wetzlar) die Mitglieder diese« höchsten Reichsgericht» darauf vereiden, daß in Fällen, welche in den einheimischen deutschen Gesetzen nicht vorge sehen waren, nach dem .römischen Recht" entschieden werden sollte. Da» betreffende RechtSbuch (Lorpus juris civilis ist auf Veranlassung de» Kaiser« Ju stinian im 5. Jahrhundert unserer Zeitrechnung zu sammengestellt wotden. Durch die Schöpfung Friedrichs de« Großen und durch die Errichtung de« „Königreichs Westfalen" ka men noch zwei neue „Rechte" zu den bestehenden alten: da« preußische „Allgemeine Landrecht" und das im 6oäs civiie zusammengefaßte französische Recht. Zudem besteht aber auch eine Anzahl von „Rechten" > mit oft sehr geringem territorialen Umfang, wozu dann immer noch die einzelnen Landesgesetze kommen. So bildet, um nur einige Beispiele der herrschen den Zersplitterung hervorzuheben, da« au« drei Pro vinzen bestehende Großherzogthum Hessen zwei streng geschiedene RecktSgebiete. In Obcrhessen und Starken burg gilt da« gemeine Recht, in Rheinhessen dagegen französisches Recht, daneben unterscheidet sich aber wiederum da« gemeine Recht in Oberhessen von dem jenigen in der Provinz Starkenburg durch althessische Partikular- und Stadlrechte. Aeußerst verwickelt sind ferner die Rechtsverhältnisse im Königreich Bayern. In der Pfalz herrscht französisches Recht, in Alt bayern der Loäsx Nuximilisims vom Jahre 1756, in Schwaben gilt da« gemeine Recht, in Franken aber hat man gar neben dem gemeinen preußischen Recht noch Mainzer Landrecht und Würzburger Land recht. Selbstverständlich bestehen auch im Königreiche Preußen bedeutende RechtSverschiedenheiten in den einzelnen LandeStheilen, und wenn z. B. verschiedene pommerische Bezirke, Schleswig-Holstein, der größte Theil von Hannover, ferner Kurheffen, Nassau u. Frank furt a. M. im Wesentlichen dem Gebiete de« gemeinen Recht« angehören, so gelten doch in diesen LandeS theilen auch privatrechtliche Bestimmungen in großer Anzahl; ähnlich sieht c« im übrigen Deutschland au«. Hier eine Einheit herbeizuführen, ohne bestehende Gerechtsame zu verletzen, ist schwer, sehr schwer. In früheren Jahrzehnten wäre dies weit einfacher und leichter gewesen, weil die Verkehr«-, Besitz- und Er- werbsverhältnisse bei weitem noch nicht so komplizirt waren, al« heute. Dabei darf aber auch nicht über sehen werden, daß inmitten all' dieser Zerrissenheit da» deutsche Rechtsgefühl stet« gewisse einigende Grund sätze bewahrt hat, welche in dem (durch die Praxis einfach umgewandeltcn) römischen Recht zum Aus druck gelangten. Gerade da« einigende deutsche RechtS- bewußtsein ist e», welche» die Schaffung eine« ein heitlichen Zivilgesetzbuchs überhaupt erst ermöglichte. Da« Vorhandensein und die Beschaffenheit eine nationalen Rechte« ist ein Gradmesser für die Kultur und Lebenskraft einer Nation. Schwere Sorgen um lagern un« und die militärischen Einrichtungen mit ihren zwar nothwendigen aber immer doch fatalen Lasten und Belästigungen dürfen ein Volk nicht so ganz in Anspruch nehmen, daß e« darüber seine Kul turaufgaben vergäße. In der Schaffung eine« ein heitlichen Rechtes besteht eine solche Aufgabe de« deutschen Volke«, die durch Fertigstellung de« Ent wurfs ihrer Lösung nahegebracht ist. Wenn auch bisher da« deutsche Reich sich der sicheren Rechtsordnung erfreuen konnte, welche e« von früheren Zeiten überkam, so ist doch die neue Ge staltung de« bürgerlichen Recht« als ein staatlicher Fortschritt zu begrüßen, dessen Bedeutung zu würdigen der Geschichte überlassen bleiben muß. Hagesgeschichte. — Deutschland. Au« Berlin wird unterm 14. d. gemeldet: Bon seiner Unpäßlichkeit scheint Se. Majestät der Kaiser nunmehr wieder vollstän dig hergestellt zu sein und wird der hohe Herr so jedenfalls an dem Ordensfeste persönlich thcilnch- men können. Nach einer recht gut verbrachten Nacht nahm der Monarch heute zunächst den Vortrag de« Grasen Perponcber entgegen und arbeitete darauf längere Zeit mit dem Chef de« Civilkabinet«, Wirkt. Geheimen Rath v. WilmowSki. Mittag« erschien Se. Majestät der Kaiser und König beim Vorüber marsch der ncuaufziehenden Wache wieder am Fenster seines Arbeitszimmer-, wo AUerhöchstderselbe bei sei nem Erscheinen von dem vor dem königlichen Palais überaus zahlreich versammelten Publikum enthusiastisch begrüßt wurde. Gestern empfing der Kaiser noch den Besuch de« Prinzen Wilhelm, der auch dann sowohl im Auswärtigen Amte, als auch im Finanzminsterium längere Zeit verweilte. — Unterm 13. Januar berichtet der Korrespondent der .Magd. Ztg." au« San Remo: Da« Befinden de« Kronprinzen ist unverändert gut. Die som merlich warme Witterung gestaltet ihm jetzt täglich weite Ausfahrten und Spaziergänge, die auch auf seine Stimmung von günstigstem Einfluß sind. Die Nachricht eines Berliner Blatte«, daß die LieblingS- hunde de« Kronprinzen vergiftet worden sind, beruht auf Erfindung. — Oesterreich. Da« Wiener .Fremdenblatt" konstatirl auf Grund der vorliegenden russischen Zeit- ungsstimmen, daß die in verschiedenen Blättern auf getauchte Idee, c« sei mit der Entfernung de« Prinzen Ferdinand au« Bulgarien die Entwirrung der bul garischen Schwierigkeiten in Angriff zu nehmen, in den russischen Blättern keine unbedingte Zu stimmung finde. Vielmehr werde in den Peters burger Organen die Annahme entschieden bestritten, e« könnte damit allein irgend ein die öffentliche Mein ung Rußlands beruhigende« Resultat erzielt werden. — Rußland. Der russische Ncujahr«tag hat die Erwartung einer offiziellen Kundgebung