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Amts- und Anzeigevlatt für den xMM Lenrk des Amtsgerichts Eibenstock sertionSprei«: die kleinsp. . . „ « o Pf und dessen Amgeöung. Abonnement vicrtelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. ^11 Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. - SS. Aasr««»«. Dienstag, den 26. Januar 18SS Hott segne dich, mein Kaiser, In Kekd von hoher Art, And um dm Stamm die Keifer, So lenzessrisch und zart! So rauscht wie Irühkingswehm Am dieses Kaiservikd, And seine Augm sehe« Ans alte, trm «nd mild. Gott Wc dich, mein Kaiserhaus! Zum 27. Januar. Hott segne dich, d« hehre, Pu milde Kaiserin! Pu mehr'ft des Kaufes Ehre Mit königlichem Sinn. Pu vifl des Hatten Sonne, P« machst sein Auge licht, And deiner Knaben Wonne Isis Mutterangestcht. Hott segne Hure Knabm, Pas liebe junge Akut, Mit seines Heistes Haven, Mit starkem trmem Muth! Er wahre vor dem Leide A« seiner treum Arust Per Eltern Kerzensweide, All'deutschlands Stoll und Lust! Hott segne dich in Freue«, Pu edles Kaiserhaus! Pein Hkanz soll sich emeum In alle Zeit hinaus! Per Segen deiner Ahnen Heleite immerdar Pich ans de» Somienbahnen, Pu königlicher Aar! 0. v. ö. Bekanntmachung, die Anmeldung der Ostern 1892 schulpflichtig werdenden Kinder betreffend. Ostern 1892 werden alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahin da« sechste Lebensjahr erfüllt haben. Außer diesen können auch solche Kinder der Schule zugeführt werden, welche bis "Zum 30. Juni 1892 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldungen haben zu geschehen: 1) sür Kinder, welche der 1. Bürgerschule zugeführt werden sollen Mittwoch, den 3. Ievruar 1892, von 10 IS und 2 4 Uhr, 2) für Kinder, welche der 2. Bürgerschule zugeführt werden sollen Donnerstag, den 4. Aeöruar 1892, von 10-12 und 2 4 Uhr in dem im 1. Stock der Schule gelegenen Dircktorialzimmer des hiesigen Schulgebäudes. Bei dieser Anmeldung ist für alle Kinder der Impfschein und sür Kinder, die aus Hesundhcitsrückstchten vom Schulbesuch noch zurückbehalten werden sollen, ein ärztliches Aengniß über die Nothwendigkeit dessen, für die nicht in hiesiger Stadt geborenen Kinder aber außerdem eine standesamtliche Heburts- urkunde und ein Fanfzengnih beizubringen. Anmeldungen durch Schulkinder müllen zurückgewiesen werden. Eibenstock, den 20. Januar 1892. Der S t u d 1 r a t h. »r. Körner. B c k a n a t m a ch»li g. Der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm II. wird in diesem Jahre in herkömmlicher Weise nach folgendem Programm gefeiert: Dienstag, den 26. dss. Mts., Abends 7 Uhr Zapfenstreich. Mittwoch, den 27. dss. Mts., früh 6 Uhr Weckruf durch das hie sige Stadtmusikchor, Vormittags 10 Uhr Schulfeier im Saale des Feldschlößchens. Außerdem werden die städtischen und öffentlichen Gebäude Flaggenschmuck erhalten. An die gesammte Einwohnerschaft ergeht zugleich da» Ersuchen, auch ihrer seits durch Beflaggen der Häuser ober auf sonstige Weise zu einer würdigen Feier des Kaiserlichen Geburtstages nach Kräften beizutragen. Eibenstock, den 22. Januar 1892. Der Stadtrath. Vr. Körner. Hans. Zur Feier des Geburtstags Sr. Majestät des Kaisers wird Dienstag, den 2V. Januar 1892, Abend» 7 Uhr Zapfenstreich, Mittwoch, den 27. Januar 1892, früh 6 Uhr Weckruf und Bor mittags lO Uhr öffentlicher Schulaetus im Gambrinus- saale stattfinden, außerdem werden die öffentlichen Gebäude beflaggt werden. Mit dem an die Einwohnerschaft gerichteten Ersuchen, auch ihrerseits die Häuser mit Flagge» zu schmücken sowie unter der Einladung zur zahlreichen Bethciligung an dem Schulaetus wird dies hierdurch bekannt gemacht. Schönheide, am 22. Januar 1892. Der Gemeinderath. Einladung. Zu Ehren Les Geburtstages Sr. Maj. dcö Kaisers Wilhelm II. gedenkt die Bürgerschule zu Eibenstock eine Feier zu veranstalten, die Mittwoch, den 27. Januar, Vormittag von 1V Mr an in Lein gütigst zur Verfügung gestellten Saale des Feldschlöfjcheus abgehalten werden soll. Zur Teilnahme au dieser Festlichkeit Werren alle vaterländisch gesinnten Bewohner unsrer Stadt hierdurch ergebens! eiugelaren. Schule zu Eiste «stock, den 22. Januar 1892. Dennhardt. Mittwoch, den 27. Januar 1882, Nachmittags 2 Uhr, soll im hiesigen Amtsgerichtsgebäure ein Sopha gegen Baarzahlunz versteigert werden. Eibenstock, am 25. Januar 1892. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Liebmann. Die Novelle zum Strafgesetzbuch. Die in ihren Grundzügen offiziös bekanntgegebenc Novelle zum Strafgesetzbuch beschränkt sich nicht allein auf Maßregeln gegen die Unsittlichkeit, sondern zieht auch einen Theil derjenigen Strafthaten in ihr Be reich, die das Gesetz als „grober Unfug" charakterisirt, sowie auch solche Ausschreitungen, die eine besondere Rohheit bekunden. Die vorgcschlagenen Strafarten, hartes Lager, „Wasser und Brot" u. s. w., schlagen eine Richtung ein, gegen die sich die Humanität lange gesträubt hat. Unsere Strafgesetzgebung hat etwas eigensinnig die in anderen Ländern lange geübten Verschärsnngs- mittel der Gefangenschaft abgelehnt und nur auf die längere oder kürzere Dauer der Freiheitsentziehung und auf die damit zu verbindenden Ehrcnstrafen Ge wicht gelegt. Abgesehen von dem Sitzen im Zucht haus haben unsere Strafarten mehr eine auf die Seele als auf den Körper gerichtete Tendenz. Wenn die „Freiheit" als höchstes McnschheitSioeal gilt, so bringt die Gefangenschaft das gerade Gegentheil zum Bewußtsein und darin allein beruhte bisher die Strafe, der man auch eine bessernde Wirkung zuschricb. DaS ist in der Theorie sehr schön und eS würde auch zutreffend sein, wenn die allgemeine BolkSer- ziehung durch Familie, Kirche und Schule als letztes Ziel jene moralische Feinfühligkeit der Erzogenen er reichte, welche nothwendig ist, um die Freiheitsstrafe in ihrem „idealen Charakter" — wenn man sich so ausdrücken darf — zu erkennen. Braucht erst auS- einaudergesetzt zu werden, daß die allgemeine Erziehung soweit nicht reicht und nicht reichen kann? Und stellt sich, dies zugegeben, nicht die Nothwendigkeit heraus, die Strafe auch der roheren Empfänglichkeit anzu passen, damit sie wirklich als Strafe empfunden werde? Allerdings läuft das auf die „AbschreckungStdeorie" hinaus — aber gerade bei strafbaren Handlungen, die die Rohheit begeht, sollte man den Versuch nicht von der Hand weisen. Die Ausdehnung der Dauer der Gefängnißstrafe bewirkt öfter Verstocktheit als sittliche Besserung reS Sträflings, wäbrend die Anwendung einer kurzen Einsperrung für kleine Uebertreiungen von de» Krimi nalisten in neuerer Zeit gänzlich verworfen wird. Die Ehrenstrafe ist Menschen ohne Ehrgefühl ganz gleichgültig, sie nimmt aber leicht da« Ehrgefühl dcm- zenigen, der e« noch besitzt. Darum war die immer sich stärker geltend machende Forderung, daß in der Art der Vollstreckung der Gefängnißstrafe, in körper lichen Unbequemlichkeiten die Verschärfung gegeben werde, nicht weiter zurückzudrängen, und da die Prügel straße auf vielfachen Widerspruch stieß, so sind die beim Militär üblichen Erschwerungen bevorzugt worden, schmale Kost und hartes Lager. Natürlich muß die Vollstreckung dieser Strafen durch einen Arzt über wacht werden, um schwere Beschädigung der Gesund heit des Gefangenen zu verhüten, wie auch von einem Arzte die Zulässigkeit dieser Verschärfungen in Bezug auf die individuellen körperlichen Verhältnisse zu prüfen ist. Die Novelle richtet sich in erster Reihe gegen SittlichkeitSvergchen, gegen Kuppelei, Beschützung und Ausbeulung der Proslituirlcn, Verbreitung von un züchtigen Schriften und Darstellungen. Die Ver hängung von Zuchthausstrafe gegen Männer, die ihre Frauen preisgeben, ist nothwendig, da Ehe schließungen in großer Zahl nur zu dem Zwecke er folgen, um das Einschreiten der Behörde gegen Dirnen zu erschweren. Das Treiben der sogenannten Zu hälter ist mit vier Wochen Gesängniß al« Mindestmaß nicht zu schwer getroffen; sür diese Menschenklasse wird die Einführung von zwei Fasttagen unter drei Gesängnißlagen wohl am Platze sein. Daß ein Gerichtshof die Veröffentlichung von