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Amts- Md Anzeigeblatt für den Erscheint AbonntMtnl -2NL-- SM des Ämlsgmchts Lilmßsck Li-ZL sertionsprei»: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Z il-io Pf und dessen Umgebung. P-stanstalten Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. -- --- - 39. Jahrgang. ———— . — —— 8. Domcistag, dm 21. Jammr 1882. Bekanntmachung, betreffend den Eintritt zum Dienst als dreijährig Freiwilliger oder als vierjährig Freiwilliger. t) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre frei willig zum activen Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem activen Dienst bei einem Truppentheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz Kom mission seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist ab hängig zu machen: u. von der Einwilligung dcS Baters oder deS Vormundes, b. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Cwilverhältnisse nicht gebunden ist und sich NNtadelhaft geführt hat. 4) Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Commandeur des Truppen- tbeils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Commandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. k>) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eine« Annahmescheines. 6) Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet, sofern Stellen offen sind, nur in der Zeit vom l. October bis 3l. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier diene» wollen oder welche in ein Militär-MusikcorpS einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu mache», daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen activen Dienst bei der Cavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf An nahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 3l. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten 1. October. Wenn keine Stellen offen sind oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufnng vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Freiwillige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppen- theil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen nnd sich im Falle dcS Verbleibens in der activen Armee und Erreichens der Unteroffiziers - Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den CivilvcrsorgungSschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche bei der Cavallerie als vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwachst, wenn sie dieser Verpflichtung Nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr I. Auf gebots nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben. 9) Diejenigen Mannschaften, welche freiwillig vier Jahre activ gedient haben, werden zu Uebungcn während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht heran gezogen; ebenso wird die Landwehrcavallerie im Frieden zu Hebungen nicht ein berufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im MusterungS-Termin freiwillig zur Aus hebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, am 16. Januar 1892. K r i c g s - M i n i st e r i u m. von der Planitz. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikanten ILni-I Ilülinvl, alleinigen Inhabers der Firma Hi-au»« in Eibenstock, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Termin den 2. Aeöruar 1892, Vormittags 11 Ahr vor dem Königlichen Amtsgericht Hierselbst anberaumt. Eibenstock, ten 19. Januar 1892. Dcr Gerichtsschrcilicr des Königlichen Amtsgerichts. Gruhlc. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Handelssrau IVIIUvIiuiii« verw. geb. Mahnung in Schönheide ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Termin auf den 2. Ievruar 1892, Vormittags 11 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Eibenstock, den 19. Januar 1892. Der Gerichtsschrcilicr dcs Königlichen Amtsgerichts. Gruhle. Von der Ostgrenze. Ueber die bereits erwähnte und in allen politischen Kreisen Aufsehen erregende Abberufung dcs General Gur ko als General-Gouverneur von Polen bringen die „B. N. N." folgende Betrachtung: . . . Joseph Wladimirowitsch, zu deutsch General Gurko, ist entthront, der allmächtige General-Gouver neur von Polen ist nun auch dem Banne verfallen, den des Zaren düsteres Mißtrauen verhängt. Unter allen Nachrichten, die in jüngster Zeit zur Erhöhung der Friedenszuversicht, das will sagen, zur Restaurirung deS russischen Kredits, der auf schlotternden Beinen schleicht, über die moskowitische Grenze nach Europa kamen, ist die Abberufung des martialischen Reiter führers aus Warschau vielleicht die bedeutsamste. Sie kam wie der russische Winter, plötzlich und ohne jede Ankündigung. Die übliche Krankheit, die den ab gehenden Fürstengünstlingen aus Tag und Stunde verschrieben wird, kann diesmal nicht ordinirt werden. General Gurko ist im kräftigsten ManneSalter, eine Welt von Wünschen und Aspirationen umschließt seine dauerbare unversehrte physische Hülle. Und nun aus einem Wirkungskreise herausgerissen, dcr seiner eigen sten Natur und Begabung geschaffen schien, von der Ausfallpforte, durch die der große Rachczug gegen den Westen losstürmen muß! Geunehrt, der Abgott der Armee, um dessen Haupt der letzte schmale Streifen der Gloriole vom Türkenfeldzug schwebte! . . . Für die nationale Politik, die Rußland einge schlagen hat, bedeutet Gurko« Abberufung einen em pfindlichen Schlag. Der Reiterheld vom Schipka an den Thoren Deutschland- und Oesterreichs, umgeben von dem gewaltigen Kriegsapparat, den des Zaren „freie Hand" zusammenbrachte, um Rußland- Gewicht genügend zu beschweren, für den Fall die eherne Wage de» Weltgericht» endlich entscheiden sollte — das war die rechte Verkörperung aller Hoffnungen de» Natio nalpatriotismus, will sagen de- fanatischen Hasse» gegen die Nachbarn. Die Friedensfreunde in Ruß land — und eS giebt deren doch — erkannten immer in der übermächtigen Stellung deS Warschauer General- GouverneurS die Thatsache, daß die Scheibe, die Krieg und Frieden begrenzte, überaus schmal sei. Seit Skobelew seinem geschlechtlichen und alkoholischen Appetit erlegen war, vertrat Gurko ganz allein den Wafsenruhm der Türkensiege. Und die allgemeine Stimme rief ihn bereits an die Spitze der Scdaaren, die in die deutschen Lande tosen sollten wie Winds braut und Gewittersturm. Die künftigen Kriegslhaten de« Schipka-UeberwinderS gingen schon vorauSgeahnt in klirrenden Rhapsodieen durch die Russenvölker. Jetzt fährt über die Saat der Hoffnungen ein Hagelschauer, des Zaren strenger lakonischer Ruf. Hat die nüchterne Erwägung, daß das Gespenst der Hungersnoth vernehmlicher klappert und gebieterischer mahnt als das Rasseln dcr Rcitersäbel, dcn Beherr scher der Reußen aufgeweckt zu solcher Thal? Hat vielleicht die von Grund aus veränderte Stellung der preußischen Regierung zu den Polen den Gedanken aufgejagt, daß der Säbel des Cavalerieführers am Ende doch nicht der geeignete Herrscherstab sei, das Weichselgouvernement zu richten und zu lenken? Soll mit der Abberufung deS russischen Demonstrir-Mar- schalls von der Grenze angedeutet werden, daß das kriegerische Zeitbild in die Versenkung soll, um freund lichere Prospekte aufzuziehen? Wer mag so tiefe Räthsel ergründen? Dem unbefangenen Blick erscheint die Welt schöner mit jedem Tag, der linde Lüfte unterm politischen Himmel erweckt. Man weiß nicht, was noch kommen mag . . . Hagesgefchichte. — Deutschland. Der Kaiser ist am Dienstag Morgen 8 Uhr unerwartet mittelst ExtrazugeS in Kiel cingetroffen. Sogleich nach seiner Ankunft fuhr der Monarch nach dcr Schloßwache und befahl den Generalmarsch. Hierauf begab sich der Kaiser sofo>t an Bord des Panzers „Friedrich der Große". Fir den Nachmittag war ein Flottenmanöver bei Friedrichs- ort angeordnet. — Der Plan, eine einheitliche deutsche Militär gerichtsorganisation und ebensolches Militärge- richtsverfahren zu schaffen, soll nach der „Frf. Z." vorläufig bei Seite gelegt worden sein, da es nicht gelungen ist, einen Ausgleich zwischen den gegensätz lichen, in Nord und Süd bestehenden Anschauungen herbeizuführen. — Der dem Reichstage zugegangene Gesetzent wurf über die Bekämpfung der Trunksucht zeigt mit dem im Sommer veröffentlichten Entwurf einige erhebliche Veränderungen. Die Konzessionspflichtig- keit des „Kleinhandels" mit Branntwein, d. h. nach dem damaligen Entwurf dcs Verkaufs von Quanti täten unter bO Liter, ist fortgefallcn. DaS Verbot für die Kleinhändler mit Branntwein, solchen in Mengen von weniger als einem halben Liter abzu geben, ist auf Mengen von weniger al« einem viertel Liter eingeschränkt. Gestrichen ist die Bestimmung, daß in den Wirthschasten auch andere, al» geistige Getränke und Speisen verabreicht werden müssen. Die viel angefochtene Strafandrohung gegen Perso nen, welche in ärgernißerrcgender Trunkenheit an öffentlichen Orten angetroffen werden, ist beibehalten, nur da» Strafmaß ist herabgesetzt. — Die Wiesbadener Handelskammer bat ein Bittgesuch an da» ReichSamt deS Innern gerichtet, daß in das neue Reichsweingesetz auch ein Ver bot falscher Herkunfts-Bezeichnungen für deutsche Schaumweine ausgenommen werde. Es ist neuer ding« häufig vorgekommen, daß französische Cham pagnerfirmen au« Rheim«, Epernay oder anderen Orten der Champagne im deutschen Zollvereinsgebiele nahe der ftanzösisch-luxemburgisch-deutschen Grenze Schaumweinfabriken gründen und sie, mit französischen Originalmarken versehen, als französische Fabrikate