Volltext Seite (XML)
Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint ei 1 Abonnement Bezirk -es Amtsgerichts Eibenstock ZuZZL kionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- und dessen Wmgevung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »8. Kayr««««. M V. Sonnabend, den 16. Januar 18SS. Der erste diesjährige wird in öffentlicher Sitzung Sonnabend, den 23. Januar 1892, von Vormittags 11 Uhr an im Berhandlungssaale der unterzeichneten Behörde abgehalten werden. Schwarzenberg, am 13. Januar 1892. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. In Befolgung der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. Dezember 1878 werden die Herren Bürgermeister zu Grünhain und Johanngeorgenstadt, sowie die Herren Gemeindevorstände im Bezirke der unter zeichneten Amtshauptmannschast veranlaßt, das ihnen in den nächsten Tagen in doppelten Exemplaren zugehende Erhebungsformular, die Ernteertrags-Ermittelung für das Jahr I89l betr., nach Maßgabe der auf demselben gedruckten Anleitung und der in einem Druckexemplare gleichfalls zugehenven Verordnung vom 5. De zember 1878 unter Zuziehung von Ort«- und Landwirthschaftskundigcn auszu füllen, das auSgefüllke, gehörig vollzogene Erhebungs-Formular aber in einem Exemplare unerinnert bis längstens den 15. Ieöruar 1892 anher einzureichen, das zweite Exemplar aber zu den Gemeindeacten zu nehmen. Schwarzenberg, am II. Januar 1892. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Bckallntmachllilg, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutirungsstamm- rolle betreffend. In Gemäßheit gesetzlicher Vorschriften und unter Hinweis auf den Erlaß des Civilvorsitzeuden der Ersatz-Commission in den AushebungSbezirken Schwarzen berg und Schneeberg, Herrn Amtshauptmann Freiherrn v. Wirsing in Schwarzen berg, vom 24. Dezember I89>, abgedruckt in Rr. 301 deö Erzgebirgischen Volks freundes und Nr. 153 des hiesigen Amts- und Anzeigeblattes vom vorigen Jahre werden die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen, a. welche im Jahre 1872 geboren, sowie i>. welche in den Vorjahren zurückgestellt worden sind, hiermit aufgcfordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar 6is zum 1. Ieöruar dieses Jahres in der hiesigen Rathsexpedition zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Derselben Verpflichtung unterliegen Diejenigen, die hier zwar keinen dauern den Aufenthalt haben, aber deren Wohnsitz und bez. Gerichtsstand sich hier befindet. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren LoosungS- schein, die im Jahre 1872 anderwärts geborene» Militärpflichtigen das Geburls- zeugniß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtige, welche sich hier zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend, (auf der Reise begriffene Hanvlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute u. s. w.) so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen bestraft. Eibenstock, den 4. Januar 1892. Der Stadtrath. »«-^Körner. Hans Bekiil n t in a ch u u g Zu dem revidirten Regulative für die Sparkasse der Stadt Eibenstock vom 20. März >888 ist ein Nachtrag ausgestellt und von dem Königlichen Ministerium des Innern mittels Urkunde vom 27. November 1891 bestätigt worden. Eine Ausfertigung dieses Nachtrages ist im hiesigen SparkassenexpeditionS- Locale zum Zwecke der Bekanntmachung ausgehängt worden. Eibenstock, den 29. Dezember 1891. Der Stadtrath. vi-. Körner. M. Stockyolz-Versteigerung aus Sosaer Staalssorstrevier. Donnerstag, den 2t. Januar 1892, von Vorn». 9 Uhr ar» sollen im Gasthofe zur Sonne in Sofa 731 Rm. fichtene Stöcke in Abtheilung 7 114 „ . . . „ 52 unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen ver steigert werden. K. Forstrevierverwaltung Sofa u. K. Forstrentamt Eibenstock, I. V.: Lrhmaii». am 15. Januar 1892. Wolfframm. Die Wiedereröffnung des Reichstages. Seit dem 12. d. haben die Weihnachtsferien des Reichstages ihr Ende erreicht, das Haus trat wieder zur Berathung zusammen. Als nächstliegende Aufgabe stellt sich ihm die Etatsberathung dar, wobei besonders die Etats für Heer und Marine die Aufmerksamkeit auf sich lenken. Bei Gelegenheit der Etatsberathung wird auch die von der deutschfreisinnigen Partei be antragte Resolution zu Gunsten der Diäten für die Reichstagsmitglieder zur Sprache kommen; sie wird auch, wie bisher immer, mit großer Stimmenmehrheit zur Annahme gelangen und sie wird auch, wie bisher gleichfalls immer, vom BundeSrath einfach zu den Akten gelegt werden. Die zu erwartende Vorlage über die Bestrafung des Sklavenhandels, an sich nicht geeignet, Debatten herbeizuführen, wird doch den Anlaß zu verschiedenen Interpellationen bieten. Der allem Widerspruche gegenüber bestimmt aufrecht erhaltenen Behauptung eine« Afrikareisenden, daß er als Augenzeuge fest stellen könne, wie im deutschen Togo-Gebiete Sklaven handel betrieben werde, hat sich jüngst die Beschuldig ung französischer Blätter hinzugesellt, daß durch die Vermittelung deutscher Häuser in dem zu Dahomey gehörigen Hafenplatze Wehda der Congostaat Sklaven kaufe, welche die Krieger von Dahomey im Auftrage ihre« Königs auf benachbarten Gebieten, namentlich den unter französischem Schutze stehenden, gefangen hätten. Ein Hamburger Haus hat in Weyva eine Faktorei. Die Entgegnung auf jene Beschuldigung war nicht befriedigend. Die Besorgung von Negern für den Congostaat ist zugegeben, doch mit der Maß gabe, daß dieselben als freie Arbeiter für den Bau der Congobahn engagirt, nicht gekauft seien und daß der Rückkehr dieser Leute in die Heimath nach Ablauf ihres Vertrage« nichts im Wege stehe. Diese Aus kunft begegnet starken Zweifeln. Der freie Arbeiter und der Arbeitsvertrag werden an der Sklavenküste schwerlich bekannt sein und wie die Bluthunde von Dahomey die „Arbeiter" zusammentreiben, ist kein Geheimniß. Ob die Entwürfe über die Beaufsichtigung des AuSwanderungswescnS, den Checkverkehr und über die Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht noch in dieser Session zur Vorlage gelangen, ist zweifelhaft geworden. Dagegen verlautet mit Bestimmtheit, daß der Trunksuchtsgesetzentwurf, vom Bundesrathe erheb lich umgeändert, an den Reichstag kommen soll. Rian kennt die Aenderungen nicht, welche der Entwurf er fahren hat, aber nach der Stimmung zu urtheilen, welche der ursprüngliche Entwurf bei der Presse aller Parteien gefunden hat, sind die Aussichten der Vor lage nicht eben die günstigsten. Herrn v. Stephan liegt sehr viel an dem „Tcle- graphengcsetz", das — in seiner Wirksamkeit etwas beschränkt und fest umgrenzt — wohl auf Annahme zu rechnen hat. ES ist und bleibt aber Stückwerk, das sich erst durch einen Entwurf über die elektrische» Anlagen überhaupt zu etwas verhältnißmäßig Voll kommenerem ausgestalten kann. Die Anträge auf Aenderungen im Bank- und Börsenwesen führen schwerlich in dieser Session zu einem Gesetze. Umfangreiche Ermittelungen werden zunächst als nothwendig erkannt werden, wie sie auch in Oesterreich bevorstehen. Ob dort da« Reformgesetz so sicher zu stand« kommt, wie das Börsengesetz, darf man bezweifeln. Aber auch bei uns ist da« Ucbel, da« man treffen will, schwer zu fassen. Verfährt man nach dem Prinzip, den Pelz waschen zu wollen, ohne ihn naß zu machen, so sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen einfach ein Schlag ins Wasser. Wollte man aber anderseits rigoros ver gehen, so könnte man leicht da« Kind mit dem Bade verschütten und das „legitime Geschäft" treffen, wo man nur den offenkundigen Schwindel und Betrug hintan hallen wollte. Auch da« Weingesetz, ein Schmerzenskind unserer Gesetzgeber, wird vermuthlich noch in dieser Session seine endliche Erledigung finden. Schwer zu ergründen, wie die Wahrheit, ist auch der Begriff des Weins. Es soll Leute geben, welche zur Herstellung de« zu weilen herrlich mundenden Getränks die an sich ganz unschuldigen Weintrauben verwenden. Manche da gegen huldigen dem Pindar'schen Spruche, nach welchem „Wasser das beste ist." Wieder andere meinen, Gips, Zuckerrüben und Salicyl seien auch ganz schöne Gaben Gottes und geben, vermischt mit dem Blute der Rebe, ein schönes Getränk. Der Reichstag soll nun ent scheiden, wer von ihnen recht hat. Hagesgeschichte. — Deutschland. Die Forderung der Hand werker nach Einführung des Befähigungsnachweises wird in einer Zuschrift an die. Kreuzztg." wie folgt spezia- lisirt: Wir denken uns die Ausbildung eine« Handwerkers folgendermaßen: Nach der Konfirmation tritt der junge Mensch bei einem Meister in die Lehre. Als Lehrling wird er in straffer Zucht gehalten z. B. da» Herumliegen in WirthShäusern, da« Rauchen auf der Straße, vor Allem aber der Besuch von Tanzböden sind nicht gestattet. Solche Vergnügen können 15—18- jährige junge Leute höchstens verderben. Man denke nur, wie streng — und mit vollem Rechte! — den Schülern höherer Lehranstalten diese Dinge verboten sind. Nach Beendigung macht der Lehrling sein Ge sellenstück. Dann wandert er, um auch auswärts das Handwerk kennen zu lernen, bis zur Militärzeit. Nach Beendigung der Dienstzeit geht er wieder auf die Wanderschaft, sagen wir bi« zum 26. Jahre. Dann wird er zur Anfertigung des Meisterstücks zu gelassen. Ostern wird der Knabe Lehrling. Ostern