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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint < . . . e Abonnement -KLSZ Sylt drs Lmtsgmchts Libenjilick Si-S- sertionSpreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen RcichS- Zeile 10 Pf und dessen Umgebung. Postanstalten ^.4. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »». A«»r««n«. Sonnabend, den 9. Januar 18SS. Erlaß, die Anmeldung zur Rekrutirungs Stammrolle betr. Die Militärpflichtigen in den Aushebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg werden hierdurch aufgefordert, sich gemäß 8 25 der deutschen Wehr ordnung vom 22. November 1888 innerhalb der Zeit vom 15. Januar öis zum 1. Ievruar 1892 zur Aufnahme in die RekrulirungS-Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: u. siir militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirthschafts-Beamte, HandlungSdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen, d. für militärpflichtige Studirende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehr anstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch in diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. Bei der Anmeldung ist von den im Jahre 1872 geborenen Militärpflichtigen, wenn deren Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburts- zeustnitz, von allen Militärpflichtigen aus den früheren Altersclassen aber der Loosungs-Schciu vorzulegen. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend, so hat die Anmeldung durch die be treffenden Eltern, Vormünder, Lehr- und Brod- oder Fabrikherren innerhalb des bemerkten Zeitraumes zu erfolgen. Militärpflichtige, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Rekrutirungs- Stammrolle unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 24. Dezember 1891. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission in den Aus- helmngsbczirkcn Schwarzenberg unir Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. St. Konkursverfahren. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Schankwirths und Fleischers I"»nl z. Zt. unbekannte» Aufenthalts, vormals in Ober- stützengrün, ist zur Beschlußfassung der Gläubiger wegen freihändigen Ver laufs des zur Konkursmasse gehörigen Grundstücks Termin auf den 29. Januar 1892, Nachmittags 3 Uhr, von dem Königlichen Amtsgericht Hierselbst bestimmt. Eibenstock, den 7. Januar 1892. Der Gcrichtsschreibcr des Königlichen Amtsgerichts. G ruhte. Montag, den 11. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr, sollen im hiesigen AmtSgerichtSgebäude ein Klavier, ein Sopha und ein Regulator gegen Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 8. Januar 1892. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Lieöman«. Bekannkmachung. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im. Jahre 1892 wie seither 1V Mark, wovon nur die Kettenhunde in den in 8 2, Abs. 3 des Hundesteuer-Regulativs vom 15. Juni 1885 besonders ausgcfllhrten Gehöften u. s. w. ausgenommen sind, für die eine Steuer von 6 Mark zu entrichten ist. Die Hundesteuer ist bi« zum 31. Januar 1892 gegen Entnahme der Hundesteuermarken von den Hundebesitzern in der Stadtkasse im Voraus zu entrichten. Auch werden die Hundebesitzer in Gemäßheit von 8 3 des Gesetze« vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit aufgefordert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hnnde bis zum 10. Januar 1892 schriftliche Anzeige anher zu erstatten. Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinterzogenen Stener bestraft Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche zur Zeit der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattfindenden Revision noch gesäugt werden, bleiben für das laufende Halbjahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber minvestens einen Monat sich aufhalkende Hundebesitzer, deren Hunde nicht bereits an einem anderen Ort versteuert sind, haben für je einen Hunv drei Mark Steuer zu entrichten; für im Laufe des Jahres angeschafske, noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Tagen, von erfvlgter^Anschafsuug an gerechnet, die volle bez. sofern die An schaffung erst im 2. Halbjahre erfolgt, die halbe Jahressteuer zu entrichten; dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereit« versteuerter Hunde, welche ohne Steuer marke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen; für einen steuerpflichtigen und an einem anderen Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits versteuerten Hund ist der durch den höheren Steuersatz Hierselbst herrorgerufene Differenz betrag noch nachzuentrichten; im Falle des unverschuldeten Verlustes der Steuer, marke wird dem Verlustträger gegen Erlegung von 1,5» M. eine neue Hunde steuermarke ausgeantwortet. Es wird endlich unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. Novbr. 1882 darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Lokalitäten stets das mit der kür da« laufende Jahr giltigen Hundcstcuermarke versehene Halsband tragen müssen, die Besitzer ohne Halsband mit Steuermarke betroffener Hunde aber in Gemäßheit gesetzlicher Bestimmung, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, mit 3 Mark zu be strafen sind. Eibenstock, am 28. Dezember 1891. Der Stadtrath. Vi-. Körner. Bg. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutirungsstamm- rolle betreffend. In Gemäßbeit gesetzlicher Vorschriften und unter Hinweis auf den Erlaß des Civilvorsitzenken der Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Schwarzen berg und Schneeberg, Herrn AmtShauplmann Freiherrn v. Wirsing in Schwarzen berg, vom 24. Dezember I89l, abgedruckt in Nr. 301 des Erzgebirgischen Volks freundes und Nr. 153 des hiesigen Amts- und Anzeigeblattes vom vorigen Jahre werden die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen, a. welche im Jahre 1872 geboren, sowie b. welche in den Vorjahren zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordcrt, sich innerhalb der Zeil vom 15. Januar vis zum 1. Aeöruar dieses Jahres in der hiesigen Rathsexpedition zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Derselben Verpflichtung unterliegen Diejenigen, die hier zwar keinen dauern den Aufentbalt haben, aber deren Wohnsitz und bez. Gerichtsstand sich hier befindet. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren LoosungS- schein, die im Jahre >872 anderwärts geborenen Militärpflichtigen das Geburts- zeugniß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtige, welche sich hier zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend, (aus der Reise begriffene Handlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute u. s. w.) so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Eibenstock, den 4. Januar 1892. Der Stadtrath. »r. Körner. Hans. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Stadtrath braucht im Jahre 1892 12 Fässer Petro leum zu Beleuchtuugözweckcn. Dasselbe ist je nach Bedarf, regelmäßig aber mit 2 Faß, zu liefern. Die Fässer sind zurückzunehmen. Angebote sind bis spätestens zum 11. dieses Monats anher einzureichen. Eibenstock, den 8. Januar 1892. Der Stadtrath. I»r Körner. Bg. Hagesgeschichle. — Deutschland. Eigenartige Anspielungen brachten dieser Tage die .Mecklenb. Nachr.", indem sie von einer .Aktion gegen die mecklenburgische Militärkonvention" sprachen. Eine solche habe General v. LeSzczynSki mit größter Offenherzigkeit vor vielen Zeugen proklamirt und durchgesührt. Obenge nanntes Blatt, da« Beziehungen zu der mecklenburgischen Regierung haben soll, hatte in einer Sylvesterbetrachtung die Frage aufgeworfen, ob der innere Friede in dem vor zwanzig Jahren geeinten Deutschland an Kraft gewonnen habe oder nicht, und dahin beantwortet, daß .da« Verhältniß der Bundesstaaten unter einander sich leider entschieden verschlechtert" habe. Nach einem Hinweis aus Bayern hieß eS: »Bedauerlich ist es, wenn Preußen auch da sich Feinde macht, wo eS Freunde haben könnte, wenn eS auch anderen Bundesstaaten gegenüber eine Poli tik verfolgt, welche die wohldenkenden Männer aller