Deherain. 217 Siemens der schädliche Einfluss des elektrischen Lichtes durch Umhüllung der Lampe mit einer durchsichtigen Glaskugel ver mindert wird, so wurde nach 15 Tagen diese Aenderung an gebracht. Auch hier zeigte sich ein schädlicher Einfluss nament lich auf Keimpflanzen, während erwachsene Pflanzen zwar weiter vegetirten, aber keine Blüthen und Früchte hervorbrachten. Nur in einem Falle (Gerste) wurden keimfähige Samen gebildet. Das elektrische Licht vermag weder die Assimilation noch die Wasser verdunstung durch die Blätter in genügendem Maasse hervorzu rufen, letztere nicht besonders wegen der fehlenden gelben und rothen Strahlen. Das elektrische Licht wirkte dagegen vortheil- haft auf diejenigen Pflanzen ein, welche während des Tages nur von dem diffusen Tageslicht beleuchtet waren. Wurden die Pflanzen dem elektrischen Lichte näher gebracht, so starben junge Saaten ebenfalls ab, während kräftigere Pflanzen weiter wuchsen. Bgr. Einfluss des elektrischen Lichtes auf das Pflanzenwachs thum. Dingl. J. CCL, 552-553-}-. Nachdem die seit Beginn dieses Jahrhunderts gemachten Versuche, künstliche Lichtquellen zur Einleitung und Erhaltung der Lebensvorgänge bei den Pflanzen zu benutzen, kurz erwähnt sind, werden die bekannten Versuche von Hm. Siemens über den Einfluss des elektrischen Lichtes auf das Pflanzenwachsthum etwas eingehender besprochen und ferner die Versuche erwähnt, welche Hr. Bronold in Ober-St. Veit in ähnlicher Weise anstellte und deren Ergebnisse auf der Wiener Ausstellung für weitere Kreise zugänglich gemacht wurden. Die Pflanzen waren bei Tage dem Sonnenlichte ausgesetzt; nach der Dämmerung wurde ihnen eine zweistündige Ruhe gegönnt, dann wurde bis zur Tages helle das elektrische Glühlicht in Anwendung gebracht. Es ist zum Gedeihen der Pflanzen erforderlich, dass die Strahlen der künstlichen Lichtquelle die Pflanzen unter demselben Einfalls winkel treffen, wie die Sonnenstrahlen, um die den Pflanzen an scheinend nachtheilige Bewegung und Drehung nach der jedes maligen Lichtquelle zu vermeiden. Bgr.