50 11. Fortpflanzung, Spiegelung u. Brechung des Lichtes. nen lässt. Er findet, dass dies möglich ist, wenn der gelöste Körper auf das Lösungsmittel nicht einwirkt. Die beiden anderen Aufsätze enthalten Anwendungen dieses Satzes und anderer bekannten Sätze über Molecularrefraction. Hr. Dieff leitet für die von ihm untersuchte Substanz C ( ,H ]S 0 aus dem specifischen Brechungsvermögen nach Brühl’s Regel die Existenz einer Doppelbindung ab. Hr. Reformatzry findet für C 10 H 18 eine Differenz von ca. 6 zwischen beobachtetem und be rechnetem Brechungsvermögen, während höchstens 4 zu erwarten wäre, da nur zwei Doppelbindungen möglich sind. W. K. .1. Albitzky. Das Lichthrechungsvermögen des Kohlen wasserstoffes C 12 H 20 . J. d. russ. chem.-phys. Ges. XV, [1] 524+. Die Verbindung C, a 11 20 wurde nach der Methode der HHrn. W. Nikolsky und A. Seitzeff aus Allyldimethylcarbinol erhalten und der zwischen 195° und 199° kochende speciell untersucht. Die Dichtigkeit war bei 18.4° gleich 0.8380; Ausdehnungs- coefficient 0.0010. Es wurde die Brechung für die H - Linien a und ß und für die Na-Linie D bestimmt und n a = 1.47245 w,j = 1.48544 u b — 1.47641 gefunden. Das moleculare Brechungsvermögen ist gleich ««—1 0.47245 • 164 = 92.4, d — 0.8380 während es nach der Theorie (Brühl) 12.5.0 +- 20.1.3 = 86 sein müsste. Für Strahlen von unendlicher Wellenlänge ergeben die Formeln von Cauchy den Brechungscoefficienten A — 1.456 70 und das moleculare Brechungsvermögen P A ~ 1 - = 89.36, CI während die Theorie 12.4.86+20.1.29 = 84.12 ergiebt.