508 17. Physiologische Optik. reine Negerrace darstellen, so ist doch aus diesem niedrigen Procentsatz Farbenblinder der Einfluss der Negerabstammung un verkennbar. W. Krenchel in Kopenhagen. Lieber die Hypothese der Grundfarben. Archiv f. Ophthalm. XXVI, Abth. l. 1880. Verfasser ist der Ansicht, dass eine Annahme von Grund farben durch Nichts gefordert ist. Er glaubt vielmehr, dass die selbe Nervenfaser, grade wie der Leitungsdraht des Telephons, welcher alle Eigenschaften eines Tones vermittelt, auf Lichtwellen verschiedener Länge in verschiedener Weise reagirt, ohne dass die Natur der Nervenleitung verändert wird. Auch die Farben sind, wie die Töne, nur durch ihre Schwingungsdauer, ihren Rhythmus der Bewegung verschieden, könnten also sehr wohl durch eine Nervenfaser telegraphirt werden; es kommt nur auf die Endapparate an. Die Netzhaut und das Gehirn entsprechen den‘zwei mit dem Draht verbundenen Telephonen. A. v. Hippel. Ein Fall von einseitiger, congenitaler Rothgriinblindheit bei normalem Farbensinn des an deren Auges. Arch. f. Ophthalm. XXVI, Abth. 2. 1880. 0. Becker wies im letzten Jahre in überzeugender Weise nach, dass sich gänzlicher Mangel der Farbenempfindung auf dem einen Auge mit normaler Farbenwahrnehmung auf dem andern combiniren könne. Verfasser hat Gelegenheit, an einem 17jährigen Menschen, welcher ihn wegen Diplopie, die auf Parese des rechten Obliquus superior mit Secundärcontraction des Obliquus inferior beruht, consultirte, auf dem rechten Auge ausgesprochene Roth- Grünblindheit nachzuweisen, während das linke normales Farben unterscheidungvermögen besass. Die Refraction betrug beiderseits Ml,bl); die Sehschärfe links = 1, rechts ungefähr */ 7 ; der oph thalmoskopische Befund zeigte beiderseits normale Verhältnisse. Für congenital muss die Farbenblindheit des rechten Auges gehalten werden, weil die Art der Farbenstörung völlig mit der doppelseitigen angeborenen übereinstimmt und weil absolut keine