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210 4. Mechanik. E. Winkler und Keck. Einheitliche Bezeichnung mathe matisch-technischer Grössen. Civiling. (2) XXX, 285-288+; [Dingl. J. CCLII, 524-526; Dtsch. Bauz. 1884, Nr. 59-60. Die von der Versammlung der Abgeordneten technischer Hochschulen im Jahre 1880 gewählte Commission zur Herbei führung einer einheitlichen Bezeichnung mathematisch-technischer Grössen hat auf schriftlichem Wege die Angelegenheit zu Ende geführt. Durch die beiden oben genannten Herren sind diejeni gen Bezeichnungen festgestellt worden, welche den Wünschen der Mehrheit entsprechen. Die abgedruckte Tabelle umfasst: I. Elasticitäts- und Festigkeitslehre. II. Hydraulik. III. Ma schinenlehre. Abdrücke von der Zusammenstellung können für 30 Pfennig (in Briefmarken) durch den Vorstand des Architekten- und Ingenieur-Vereins zu Hannover bezogen werden. Lp. E. Hartig. Geber einige Allgemeinbegriffe der mecha nischen Technik. Civiling. (2) XXX, 421-440+. Eine philosophische Untersuchung zur Feststellung des Um fangs und Inhaltes folgender Begriffe: Werkzeug, Triebzeug, Mechanismus, Leerlauf, Arbeitsgang, Getriebe, Maschine. Lp. P. G. Tait. On the laws of motion. Part I. Proc. Soc. Edinb. XII, 8-18. Der wesentliche Inhalt wenigstens eines Theiles der Abhand lung wurde bereits als eine Abendvorlesung der British Associa tion bei ihrer Zusammenkunft in Glasgow 1876 mitgetheilt. Des Verfassers Artikel „Mechanics“ in der Encycl. Britt. gründet sich gänzlich auf Newton’s Bewegungsgesetze und deutet gegen das Ende hin nur an, dass nach aller Wahrscheinlichkeit bald eine wesentliche Abänderung erforderlich sein würde. Sein Einwurf gegen das NEwroN’sche System scheint der zu sein, dass es einen Begriff „Kraft“ einführt, der, obschon durch den Muskelsinn uns sehr geläufig, nichts Objectivem entspricht. Er bemerkt, dass in der gegenwärtigen Schrift nur Einfachheit der Principien erstrebt