Volltext Seite (XML)
110 2. Dichtigkeit. täte giebt, wie sie für präcise wissenschaftliche Zwecke erforder lich sind. Der Apparat, den der Verfasser als Dampfdichte- Dilatometer bezeichnet, besteht aus einem senkrecht stehenden oben geschlossenen cylindrischen Gefäss, dessen Volumen bei verschiedenen Temperaturen (den Siedepunkten der Heizfliissig- keiten) durch Wägen der Quecksilbermengen bestimmt ist, die es bei diesen Temperaturen zu fassen vermag. An das untere Ende des Gefässes ist eine etwas engere horizontal umgebogene Glasröhre angeschmolzen, an deren vorderes Ende eine mit einem Schraubengewinde versehene Stahlfassung angekittet ist. Dieselbe ermöglicht es, mittelst einer Schraubenmutter eine in die selbe eingekittete, der Achse des cylindrischen Gefässes parallel gerichtete Capillarröhre mit jenem zu verbinden. Man schraubt nun bei den Bestimmungen die Capillarröhre ab, führt die Sub stanz (meistens in kleinen Fläschchen) in das mit Quecksilber gefüllte Dilatometer ein, schraubt dann die Capillarröhre wieder an, erhitzt den Apparat in einem besonders eingerichteten Heiz- gefäss auf eine bestimmte Temperatur und misst die Menge des ausgeflossenen Quecksilbers. Mittelst einer einfachen Formel findet man dann die Dampfdichte der betreffenden Substauz. Die Einrichtung des (im physikalisch-mechanischen Institut von Böhm und Wiedemann in München angefertigten) Apparates ist in der Abhandlung genau beschrieben und durch Abbildungen veranschaulicht, ebenso finden sich dort genauere Angaben über seine Handhabung. Wegen derselben sei auf das Original ver wiesen. Bestimmt wurde die Dampfdichte von (C 2 H 5 ) 3 0 = 2,560; CS 3 = 2,620; CHCI 3 = 4,115; C 2 H 5 (OH)= 1,610; C 6 H 6 = 2,725; H 3 0 = 0,625; C 7 H 8 = 3,134; C 2 H 4 0 2 = 1,980; C 2 0 4 (CH 3 ) 2 = 4,110; C 6 H..CH„CI = 4,410. Die Zahlen sind Mittelwerthe aus den 2, 3 oder 4 Beobachtungen, welche im Original einzeln mitge- theilt sind. Als Heizflüssigkeiten dienten Aethylalkohol, Wasser, Xylol, Anilin. Die angewandten Substanzmengen waren gering; nur in einzelnen Fällen überstiegen sie 0,1 g. (Auf der zur Ab handlung gehörigen Tafel VI ist Fig. 11 und Fig. 16 vertauscht.) Bgr.