WkOENER. 19 welche concentrisch zum Kreise verschoben und an beliebigen Stellen desselben festgeklemmt werden können, haben eine nOfache Vergrösserung. Zehn Umdrehungen ihrer Mikrometerschraube entsprechen einem Intervalle von fünf Minuten, dem kleinsten Inter vall der Theilung des Originalkreises, 1 Trommeltheil giebt 0.25 Secunden. Auf dem Schlitten des Mikroskops sind zwei Doppel- fäden-Paare in einer dem kleinsten Intervall der Originaltheilung genau entsprechenden Distanz befestigt. Auf zwei diametral ein ander gegenliberstehenden starken Flanschen des unteren Kreises ruhen die Träger für die Brücke des Rcisserwerkes, einer dieser Flansche trägt ferner die Schraube, welche die Feinbewegung des Mutterkreises vermittelt. Das Reisserwerk ist eine Copie des MARTiNs’schen Reisserwerkes; es ist mit einem Hebelarm versehen, durch dessen hin- und hergehende Bewegung die Thei lung ausgeführt wird. Die mit der Originaltheilung versehene obere Kreisscheibe nimmt die zu theilenden Kreise auf; dieselben werden auf den konisch nach oben sich verjüngenden Zapfen des Kreises aufgeschoben; ihre Horizontirung erfolgt mittelst untergelegter Messingkeile und eines Fühlbebels. In den Original kreis sind zwei silberne 4 mm breite und 1 mm dicke Streifen ein gelassen, die zur Aufnahme von 4 Theilungen dienen können. Die Originaltheilung, welche der eine dieser Streifen trägt, ist in der Weise ausgeführt worden, dass auf ihn zunächst die Thei lung eines zehnzölligen in Zwölftelgrade getheilten Prismen kreises übertragen wurde. Diese Theilung wurde sorgfältig untersucht, für jeden Theilstricb derselben der Fehler bestimmt, und unter Anbringung ihrer Fehler die erste Theilung auf den andern Silberstreifen des Kreises übertragen. Diese corrigirte Theilung wurde nun in derselben Weise wie die erste untersucht und unter Anbringung der so erhaltenen zweiten Corrections- tabelle auf den ersten Streifen übertragen, nachdem von ihm die ursprüngliche Theilung entfernt worden war. Diese dritte Thei lung, deren Fehler eine Secunde nicht überschreiten sollen, gilt als definitive Originaltheilung. L. Grnm.