74 12. Objective Farben, Spectrum, Absorption. Was zunächst das Linienspectrum des Kohlenstoffs betrifft, welches sich beim Uebergange starker Entladungen zwischen Kohlenelectroden und Einschalten grosser Condensatoren ausbildet (mit einer hellen rotlien Doppellinie bei C, zwei hellen Linien im Orange und vielen grünen Linien), so schreibt der Yerf. dasselbe nicht dem Kohlenstoffe selbst zu, sondern unvermeidlichen Ver unreinigungen. Denn es wurde auch bei Anwendung von Aluini- niumelectroden unter sonst gleichen Umständen in der Luft in genau der gleichen Weise erhalten, nur hatte sich die rothe Doppel linie auf eine einzige mit (.' des Sonnenspectrums coincidirende Linie reducirt. Diese rothe, vermeintliche Kohlenstofflinie gehört dem Wasserstoff an, denn einerseits macht sie das Spectrum ganz allein aus, wenn die Entladung zwischen Kohlenelectroden in einer Wasserstoffatmosphäre (von 700 bis 1000 mm Druck) über geht, andererseits verschwindet sie gänzlich bei dem Uebergange der Entladungen in sorgfältig getrockneter Luft. Dass sie unter Umständen doppelt erscheint, führt der Yerf. auf eine Selbstum kehrung zurück. Um die vielumstrittene Frage, ob das Swan-Spectrum (zu gleich das Spectrum sehr vieler Cometen und der Fixsterne des Typus IIl b ) ein Bandenspectrum des Kohlenstoffs selbst oder der Kohlenwasserstoffe ist, zu entscheiden, beobachtet Fievez mit einem Instrumente mässiger Dispersion das Spectrum des Kohlenfadens von Glühlichtlampen in dem Momente, wo derselbe bei allmählich gesteigerter Stromintensität durchbrennt. Das Spectrum ist genau das Bandenspectrum der Kohlenwasserstoffflammen. Da hier mehr wie in jedem anderen Falle die Mitwirkung jeglicher Spur von Feuchtigkeit ausgeschlossen zu sein scheint, so würde dadurch die Frage im Sinne Lockyeb’s dahin entschieden sein, dass sich das Bandenspectrum des reinen Kohlenstoffs nicht von dem der Kohlen wasserstoffe unterscheidet. E. TU. E. Demarcay. Sur les spectres des etincelles des bo- bilies ä gros fil. C. R. 104, 678; [Cirn. (3) 22. 79; [J. chem. soc. 52. 537; [Beibl. 11, 703.