488 14. Phosphorescenz und Fluorescenz. Ausnahme von dem Gesetze, dessen Richtigkeit bewiesen wer den soll, von vornherein ausschliesst. E. E. 0. Lommel. Ueber Fluorescenz. Erlanger Ber. XII, 53-97+. Bereits besprochen (Beil. Ber. 1880, 456). E. 0. E. Lommel. Ueber die dichroitische Fluorescenz des Ma- gnesiumplatincyanürs. Experimenteller Beweis derPer- pendikularität der Lichtschwingungen zur Polarisations ebene. Erlanger Ber. XII, 27-33f. Bereits besprochen (Berl. Ber. 1879). E. 0. E. Selbstleuchtende Farben. Polyt. Notizbl. XXXVI, 305-310f. Historische Zusammenstellung der bisherigen Untersuchungen über obige Farben. A'm. J. Gädicke. Ueber Leuchtsteine. D. lud. Ztg. XXII, 241 bis 243; Ch. C. BI. XII, 461-462f. Die Fähigkeit zu phospboresciren hängt bei den untersuchten im Dunklen leuchtenden Körpern nicht allein von der chemischen Beschaffenheit, sondern auch von der molekularen Lagerung ab. Daher leuchtet die aus gebranntem Perlmutter hergestellte Farbe wie die aus gebrannten Austernschaleu. Der zum Nachleuchten erforderliche Molekularzustand lässt sich wahrscheinlich künstlich darstellen. Nti. Fernere Litte r atu r. Jung and Clemandot. Phosphorescence of sulphide of calcium. Athen. 2796. p. 724. Ueber phosphorescirende Oberflächen. Z. S. f. Instrumenten- kunde I, 91-92.