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deckung schon an und für sich die Wärme hält, um so mehr dann, wenn unter derselben noch ein Rohrboden angebracht wird, wie in Figur F ersichtlich ist. Es könnte uns zwar hier der Einwand gemacht werden, dass der §. 53 der Bauordnung nicht gestattet, Wohnungen oder Feuerungen am Dachboden zu errichten*). Dem ist allerdings so; allein die so eben beschriebene Einrichtung dürfte wohl kaum mehr als feuersgefährlicher Dachbodenraum betrachtet und daher auch kaum unter diesen §. subsumirt werden können, und sind wir übrigens auch — indem wir dieses schreiben,— der Erwartung, dass dieCementdächer, die sich durch viele Jahre im Auslände bewährt haben und als vollständigfeuer sicheranerkannt wurden, — auch in unserm Vaterlande sich end lich Bahn brechen und massgebenden Orts Anerkennung fin den werden. Indessen können die oben bezeichneten Dach bodenräumlichkeiten — wenn auch nicht immer zu Wohnungen — so doch zu anderen, nicht weniger einträglichen Zwecken benützt werden, deren sich z. B. in Fabriken und verschie denen gewerblichen Etablissements, so wie auch anderwärts immer in Menge ergeben. Auf alle anderen Verwendungen der Cementdächer — so z. B. in Wirthschafts- und Meierhöfen, auf Landgütern u. s. w. — brauchen wir blos hinzudeuten, ohne dass wir auf die Art und Weise der Anwendung wegen Beschränktheit des Raumes hier eingehen könnten. — Indem wir hiemit in Kürze die Häusler’sche Dachein deckungsmethode beschrieben haben, erübriget uns noch, einige Worte von dem Erzeugnisse der Maria-Sch ei ner Cementfabrik (in Böhmen) und von der Art und Weise seiner Anwendung zu sprechen. Das Erzeugniss der Maria-Scheiner Fabrik besteht aus 64°/ Portlandcement und 36° Steinkohlen- oder Braunkoh- lentheer, beides nach dem Gewichte angegeben, und wird ein fach in der Weise bereitet, dass der in einen Kessel gebrachte Theer über einem mässigen Feuer langsam zum Kochen ge bracht, und dann der Cemeut in kleinen Mengen und unter fortwährendem Umrühren zugeführt wird, bis die ganze Menge die gehörige Dichtigkeit erlangt hat. Diese allmälige Mani pulation und diese Vorsicht ist unumgänglich nothwendig, weil sonst die Flüssigkeit leicht überlaufen würde. Die Verwendung eines so zubereiteten Cementes muss gleich im heissen Zustande geschehen u. zwar mit Hilfe eines Pinsels oder einer Bürste an einer langen Handhabe. Uebrigens geschieht das Eindecken der Dächer mit diesem Cemente gerade auf dieselbe Weise, wie mit dem Häusler'schen Ce mente, so dass uns nm - erübriget, auf einige besondere Um stände, deren oben nicht erwähnt wurde, aufmerksam zu machen. *) §. 53. der Bauordnung des Königreichs Böhmen lautet: Die Dach böden sollen in der Regel zu Wohnungen nicht benützt werden, und ist die Errichtung von Dachzimmern nur dann zu gestatten, wenn solche allen Rücksichten der Feuersicherheit entsprechend hergestellt werden. Sollte die Wahrnehmung gemacht werden, dass auf den Dachböden Wohnungen oder sogar Feuerstätten ohne Bewilli gung angebracht sind, so müssen dieselben sogleich beseitiget werden, und sind die Uebertreter dieses Verbotes der gesetzli chen Strafe zu unterziehen. 1. Es ist räthlich, das die 2.6 bis 3,4 Centim. = 1 bis 1 "4 Zoll starken Bretter, welche zur Dachverschalung ge nommen werden, wenn nicht in Falze, so doch wenigstens innig an einander gelegt werden, nachdem man sie zuvor an den Rändern abgehobelt hat. (Siehe Figur A, B.) 2. Wenn die Oberfläche der Bretterverschalung durch Aufschütten einer 0,7 bis 1,3 Centim. = 1/4 bis 1/, Zoll ho hen Sandschichte ausgeglichen worden ist, beginnt man mit dem Legen des Ellenpapieres am Dachsaume und schreitet hierbei in der Weise vor, dass jeder höher gelegene Papier streifen den tiefer angebrachten etwa um 10 Centim. = 4" übergreift und ihn also in dieser Breite überdeckt. Sobald mit dem Anstriche und zwar wieder vom Saume aus, ange fangen wurde, wird auch sogleich die zweite Papierschicht aufgebracht, welche man mit einer Holzwalze andrückt und ebnet und wobei man darauf sieht, dass die Stellen, an welchen in der untern Schicht die Papierstreifen an ein ander stossen, durch die Breite der oberen Papierstreifen gedeckt werden, ähnlich wie beim Mauerwerke, wo immer der volle Ziegel auf eine Fuge zu liegen kommt. Desshalb muss das Papier für den ersten Streifen (vom Dachsaume an gerechnet) der zweiten Schicht nur in der halben Breite ge nommen werden, worauf dann wieder die übrigen Streifen dieser Schicht in der ganzen Papierbreite gelegt werden. 3. Bevor die zweite Schicht mit Gement bestrichen und zur Legung der dritten Papierschicht geschritten wird, müssen der Dachsaum und die übrigen Ränder des Daches mit der oben bereits erwähnten Einfassung versehen werden, welche entweder aus Holz (siehe Figur A) oder der Feuersicherheit wegen lieber aus Metall (aus Zinkblech) verfertigt wird (siehe Figur B). So weit die Bretter des Daches noch über die Einfassung herausragen, müssen sie mit Blech beschlagen werden; dasselbe gilt auch von den Sparren, deren Hirnenden früher mit Staubladen versehen werden müssen. (Siehe Figur D). Dieses Uiberziehen mit Blech lässt sich jedoch in Fällen, wie sie in Figur C dargestellt sind, ersparen, so wie auch in Figur B äusser der Einfassung und der Rinne nirgends mehr Blech nothwendig ist. Allerdings bietet die Durchfüh rung nach der letzten Methode etwas weniger Feuersicherheit als bei der Anordnung nach Figur C. 4. Wo immer die Dacheindeckung an irgend eine Mauer (sei es an einen Rauchfang, Giebel, Lichtfang u. drgl.) anstösst, muss dafür gesorgt werden, dass an dieser Stelle das Wasser nicht in das Innere des Daches eindringen könne. Es geschieht dies einfach durch Anwendung von Zink blech, welches in einer Breite von etwa 8 Centim. = 3 Zoll auf die zweite Papierschicht gelegt, hier senkreckt nach auf wärts gebogen, an die Mauer angelegt, dann in der Höhe von ungefähr 16 Centim. = 6 Zoll wieder umgebogen, endlich mit einem etwa 2 Centim. = 3/4 Zoll breiten Rande in eine Mauerfuge eingelassen und mit Gement sorgfältig verputzt wird. In Figur E ist eine solche Einfassung um einen Rauch fang im Profile zu sehen. 5. Erst wenn alle Dachränder und alle Stellen, wo Wasser durchdringen könnte, mit den nöthigen Einfassungen