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Schillings Journal für Gasbeleuchtung und verwandte Beleuchtungsarten, sowie für Wasserversorgung
- Bandzählung
- 42.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- A131
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507244877-189900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507244877-18990000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-507244877-18990000
- Sammlungen
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Schillings Journal für Gasbeleuchtung und verwandte ...
-
Band
Band 42.1899
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe No. 1. 1. Januar 1899 1
- Ausgabe No. 2. 7. Januar 1899 21
- Ausgabe No. 3. 14. Januar 1899 37
- Ausgabe No. 4. 21. Januar 1899 57
- Ausgabe No. 5. 28. Januar 1899 73
- Ausgabe No. 6. 4. Februar 1899 89
- Ausgabe No. 7. 11. Februar 1899 109
- Ausgabe No. 9. 25. Februar 1899 141
- Ausgabe No. 8. 18. Februar 1899 125
- Ausgabe No. 10. 4. März 1899 157
- Ausgabe No. 11. 11. März 1899 173
- Ausgabe No. 12. 18. März 1899 193
- Ausgabe No. 13. 25. März 1899 209
- Ausgabe No. 14. 1. April 1899 225
- Ausgabe No. 15. 8. April 1899 241
- Ausgabe No. 16. 15. April 1899 257
- Ausgabe No. 17. 22. April 1899 277
- Ausgabe No. 18. 29. April 1899 293
- Ausgabe No. 19. 6. Mai 1899 309
- Ausgabe No. 20. 13. Mai 1899 325
- Ausgabe No. 21. 20. Mai 1899 341
- Ausgabe No. 22. 27. Mai 1899 357
- Ausgabe No. 23. 3. Juni 1899 373
- Ausgabe No. 24. 10. Juni 1899 389
- Ausgabe No. 25. 17. Juni 1899 405
- Ausgabe No. 26. 24. Juni 1899 421
- Ausgabe No. 27. 1. Juli 1899 437
- Ausgabe No. 28. 8. Juli 1899 453
- Ausgabe No. 29. 15. Juli 1899 469
- Ausgabe No. 30. 22. Juli 1899 489
- Ausgabe No. 31. 29. Juli 1899 505
- Ausgabe No. 32. 5. August 1899 521
- Ausgabe No. 33. 12. August 1899 541
- Ausgabe No. 34. 19. August 1899 557
- Ausgabe No. 35. 26. August 1899 573
- Ausgabe No. 36. 2. September 1899 593
- Ausgabe No. 37. 9. September 1899 609
- Ausgabe No. 38. 16. September 1899 629
- Ausgabe No. 39. 23. September 1899 649
- Ausgabe No. 40. 30. September 1899 665
- Ausgabe No. 41. 7. October 1899 681
- Ausgabe No. 42. 14. October 1899 697
- Ausgabe No. 43. 21. October 1899 717
- Ausgabe No. 44. 28. October 1899 737
- Ausgabe No. 45. 4. November 1899 757
- Ausgabe No. 46. 11. November 1899 773
- Ausgabe No. 47. 18. November 1899 793
- Ausgabe No. 48. 25. November 1899 809
- Ausgabe No. 49. 2. December 1899 825
- Ausgabe No. 50. 9. December 1899 841
- Ausgabe No. 51. 16. December 1899 861
- Ausgabe No. 52. 23. December 1899 877
- Register Register 905
- Abbildung Tafel I. Ch. Beyer, Neue Gasanstalt Mannheim -
- Abbildung Tafel II. Kunath, Ueber den Einfluss elektrischer ... -
- Abbildung Tafel III. Städtische Gasanstalt bei Schmargendorf, ... -
- Abbildung Tafel IV. Gasanstalt II der freien und Hansastadt ... -
- Abbildung Tafel V. Bericht der Commission für ... -
- Abbildung Tafel VI. Bericht der Commission für ... -
- Abbildung Tafel VII. Bericht der Commission für ... -
- Abbildung Tafel VIII. E. Merz. Das Gaswerk der Stadt Cassel -
-
Band
Band 42.1899
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No. 17. 22. April 1899. Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung. XLII. Jahrg. 277 SCHILLINGE JOURNAL FÜR GASBELEUCHTUNG UND Das JOURNAL FÜR GASBELEUCHTUNG UND WASSERVERSORGUNG erscheint in jährlich 52 Nummern und berichtet schnell und erschöpfend über alle Vorgänge auf dem Gebiete des Beleuchtungswesens und der Wasserversorgung. Alle Zuschriften, welche die Redaction des Blattes betreffen, werden erbeten unter der Adresse des Herausgebers, Prof. Dr. H. BUNTE in Karlsruhe i. B., Nowacks-Anlage 13. VERWANDTE BELEUCHTUNGSARTEN SOWIE FÜR WASSERVERSORGUNG. Organ des Deutschen Vereins von Gas- und ‘Wasserfachmännern. Herausgeber und Chef-Redacteur: Hofrath Dr. H. BUNTE Professor an der technischen Hochschule in Karlsruhe, Generalsecretär des Vereins. Verlag: R. OLDENBOURG in München, Glückstrasse 11. Das JOURNAL FÜR GASBELEUCHTUNG UND WASSERVERSORGUNG kann durch den Buchhandel zum Preise von M. 20 für den Jahrgang bezogen werden; bei directem Bezüge durch die Postämter Deutschlands und des Aus landes oder durch die Unterzeichnete Verlagsbuchhandlung wird ein Portozuschlag erhoben. ANZEIGEN werden von der Verlagshandlung und sämmtlichen Annoncen instituten zum Preise von 35 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum angenommen. Bei 6-, 13-, 26- und 52maliger Wiederholung wird ein steigender Rabatt gewährt. Beilagen, von denen zuvor ein Probe-Exemplar einzusenden ist, werden nach Vereinbarung beigefügt. Alle Zuschriften, welche die Expedition bezw. den Annoncentheil des Blattes betreffen, werden unter Adresse der Unterzeichneten Verlagsbuchhandlung erbeten. Verlagsbuchhandlung von R. OLDENBOURG- in München Glückstrasse 11. Inhalt. Abführung (1er Vcrbremiuiigsproducte bei Gaslicizapparaten. S. 277. Eine Gefahr für die Entwickelung der Gasindustrie. Von J. Hudler in Glauchau. , S. 278. Umschau auf elektrotechnischem Gebiete. Brauchbarkeit der Glühlampen für 220 Volt. S. 280. Ueber die Tauglichkeit der Glühlampen für 220 Volt Spannung. Von Ingenieur S. B ragst ad. S. 280. Vorschläge zur Verwendung von Limle-Luft zur Gaserzeugung. S. 282. Einsturz des Wasserthurines in Helmond. (Niederlande ) S. 284. Neue Patente. S. 284. Patentanmeldungen. — Zurücknahme von Patentanmeldungen. — Patent erteilungen. — Patenterlöschung. — Neudruck einer Patentschrift. Gebrauchsmuster. Eintragungen. — Löschung. Statistik deutscher Patente. S. 285. Auszüge ans den Patentschriften. S. 286. Persönliches. S. 287. Statistische und finanzielle Mittheilungen. S. 287. Athen, Wasserversorgung. — Bocholt, Ankauf der Gasanstalt. — Bochum, Belcuchtungs- und Wasserwerke. — Bonn, Rheinische Wasserwerksgesell Abführung der Verbreiiimngsprodncte bei Gaslieizapparaten. Vor einiger Zeit wurde in ds. Journ. No. 12, S. 206, be richtet, dass das Hamburgische Medicinalcollegium, veranlasst durch einige in Hamburg vorgekommene Unfälle, das Publi kum davor gewarnt habe, Gasbadeöfen, besonders in kleinen Räumen, ohne Abzugsvorrichtung der Verbrennungs gase anzulegen. Im Allgemeinen ist dies bei besseren Ein richtungen wohl überall bereits gebräuchlich, und man konnte sich mit den Ausführungen des Collegiums recht wohl ein verstanden erklären. Die Begründung der Warnung war richtig und letztere maassvoll; insbesondere wurde constatirt, dass bei Gaskochvorrichtungen ohne Luftabzug Unglücks fälle bisher nicht beobachtet wurden. Gleichwohl wurde auch für grössere Kocheinrichtungen die Anlage eines Luftabzuges empfohlen, und ist auch hiergegen nichts einzuwenden. Wie nun neuerdings bekannt wird, hat sich auch die Hamburgische Polizeibehörde veranlasst gesehen, ihrerseits zu der Frage Stellung zu nehmen, wobei es ihr aber passirte, in des Wortes eigentlicher Bedeutung, das Kind mit dem Bade auszuschütten; in No. 44 des Amtsblattes der Freien und Hansestadt Hamburg erschien unterm 21. März folgende »Bekanntmachung, betreffend die Anlage von Gasbade öfen, Gasheiz- und Gaskochapparaten. Anlässlich mehrfacher Unglücksfälle, die durch mangelhafte Beschaffenheit von Gas öfen 1 ) verursacht wurden, werden die Gewerbetreibenden, die sich mit der Anlage solcher Apparate befassen, unter Hin weis auf §§ 222 und 230 des Reichsstrafgesetzbuches auf fol gende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Gasbadeöfen, Gasheiz- und Gaskochapparate mit einem stündlichen Ver brauch von über 500 1 Gas müssen stets mit einem gut ziehenden Abzugskamin verbunden sein. Das Verbindungsrohr muss mindestens das Dreifache des äusseren Durchmessers des zuführenden Gasrohres haben.« Diese Verfügung in ihrer Allgemeinheit ist entschieden viel zu weitgehend und geeignet, die Hamburgische und, bei dem bekannten Nachahmungstrieb mancher Behörden, die schaft. — Cannstatt, Gas- und Wasserwerk. — Düren, Verein der Gas-, Elektricitäts- und Wasserfachmänner Rheinlands und Westfalens. — Eisen- bnrg, Neue Gasanstalt. — Ems, Gasanstaltserweiternng. — Elektricitätswerk mit Uasbetrieb. — Essen, Erweiterung der Gasanstalt. — Forst i/Lausitz, Neues Wasserwerk. — Germersheim, Gaswerkserweiterung. — Goldap, Neue Gasanstalt. — Grosszschocher-Windorf, Neue Gasanstalt. — Grün- berg i/Schlesien, Neues Wassenverk — Hamburg, Vorarbeiten zur Grund wasserversorgung. — Harb u rg, Gas-und Wasserwerk. — Iserlohn, Wasser werkserweiterung. — Kaiserslautern, Gasanstalt. — Köln, Erweiterungs bau des Elektricitätswerks. — Köpenick, Ankauf der Gasanstalt. — Kreuz nach, Gasanstalt. — Laupheim, Wasserversorgung. — Leisnig, Gasanstalt. — Magdeburg, Allgemeine Gasactiengesellschaft. — Marien werder, Wasserversorgung. — Meissen, Gaswerkserweiterung. — Metz, Gasvertrag. — Peine, Billige Leuchtflammen bei Gasmotorenbetrieb. — Pforzheim, Gaswerkserweiterung. — Pirmasens, Erweiterung der Gasanstalt. — Elek tricitätswerk. — Schässburg (Siebenbürgen), Wasserwerksbau. — Schivel- bein, Gaswerksproject. — Stendal, Wasserwerksproject. — Stuttgart, Ankauf der Gasanstalt. — Tilsit, Erweiterung der Gasanstalt. Marktbericht. S. 292. Brief- und Fragekasteii. S. 292. deutsche Gasindustrie auf’s Empfindlichste zu schädigen. Was zunächst die Gaskochapparate anlangt, so musste das Ham burgische Medicinalcollegium selbst berichten, dass bei solchen Unglücksfälle mangels Anschluss an einen Kamin überhaupt noch nicht bekannt geworden sind, trotzdem Millionen solcher Apparate unter den verschiedensten Verhältnissen im Ge brauch sind; die Vorschrift ist also für solche Apparate durch gar nichts gerechtfertigt. Ebensogut könnte man verlangen, dass Gaslüster mit mehr als drei Schnittbrennern mit be sonderen Abzugs Vorrichtungen für die Verbrennungsproducte versehen werden müssen. Würde die Polizeiverordnung wirk lich durchgeführt, so wäre es nur noch möglich, Einloch kocher kleinerer und mittlerer Grösse frei aufzustellen; alle anderen Kochapparate, welche mehr als 1 / 2 cbm Gas pro Stunde brennen, müssten Abzugsvorrichtungen erhalten. Die hiermit verknüpften Kosten, Unannehmlichkeiten und Schere reien würden einen grossen Theil des Publikums abhalten, überhaupt grössere Gasapparate zu gebrauchen, und viele Con- sumenten würden auf die Vortheile des Kochens und Heizens mit Gas lieber verzichten. Abgesehen davon, dass die Gas anstalten einen hohen Procentsatz ihrer Gasabgabe einbüssen, würden auch die Fabrikanten von Gaskochapparaten empfind lich geschädigt werden, denn die weitaus überwiegende Zahl der Gaskochapparate ist ihrer Construction nach gar nicht ge eignet zum Anschluss an einen Abzug; mit Ausnahme der ge schlossenen Gaskochherde und Gasbratöfen wären die meisten Kocher unbrauchbar, ebenso die für dieselben in den Fabriken vorhandenen Fabrikationseinrichtungen etc. Und das Alles soll geschehen, trotzdem das Hamburger Medicinalcollegium ausdrücklich versichert, dass »bisher bei Gaskochvorrichtungen ohne Luftabzug Unglücksfälle nicht beobachtet wurden« ? 1 Bei Gasheiz- und Badeöfen wird Seitens der Vertreter der Gasindustrie im Allgemeinen stets auf Anschluss an einen Schornstein oder anderweitige Abführung der Verbrennungs gase hingewirkt, namentlich bei Badeöfen; auch sind die grösseren Herdplatten und Bratöfen vieler Firmen mit Abzugs rohrstutzen versehen. Dagegen erscheinen die meist üblichen Kochapparate mit 1, 2, 3 Flammen, auch wenn sie mehr als 5001 Gas pro Stunde verbrauchen, ohne Abzug ganz unbedenk lich, wie auch die Erfahrung erwiesen hat; ebenso bei *) D. h. ausschliesslich Gasbadeöfen D. Red.
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