320 2 H. Atmosphärische Elektricität. Kassner. Ueber Blitzschläge in der Provinz Sachsen und dem Herzogthum Anhalt während der Jahre 1887 bis 1897. 1 Karte, 5 Tab. Als Manuscript gedruckt. Merseburg 1898, Maif. Ref.: Elektrot. ZS. 19, 397—398. Während die früheren Publicationen des Verf. sich auf mög lichst ausgedehnte Gebiete und Zeiten erstreckten, ist in dieser neuesten Untersuchung nach beiden Richtungen hin eine Beschrän kung eingetreten, um dafür gewisse locale Verhältnisse mit be rücksichtigen zu können. Diese sind die Bebauungsdichtigkeit und der Procentgehalt der einzelnen Gebiete an Wald- und Wiesen land. Die nach Art der früheren gezeichnete Karte ist nun in Felder von 1 Quadratmeile eingetheilt, deren Colorirung in fünf verschiedenen Stufen die Bebauungsdichtigkeit angiebt. Es ergiebt sich, dass die Blitzschlaghäufigkeit keineswegs proportional mit der Bebauungsdichtigkeit ist, oder mit anderen Worten, dass die Blitz- Schlagsgefahr (= Zahl der Blitze durch Zahl der Gebäude) von Bezirk zu Bezirk verschieden ist. Die Vergleichung mit dem Be stände an Wiesenland spricht für eine Vermehrung der Blitzgefahr durch letzteres. Dagegen ist ein Einfluss des Waldbestandes nicht deutlich bemerkbar. Im Uebrigen bestätigen die Tabellen frühere Ergebnisse. Abweichend ist nur die stärkere Zunahme der zün denden Blitze im Verhältniss zu derjenigen der nicht zündenden. G. Friedrich. Ueber einen Blitzstrahl in eine Pappel. Mitth. d. Thurgauischen Naturf.-Ges. 1898 [13], 117f. Der von einer Pappel auf das Haus übergehende Blitz ging hart an einer Person nieder, die auffällig wenig afficirt wurde. Maey. Neuere Erfahrungen über Blitzableiter. Sehr. d. phys.-ökon. Ges. zu Königsberg 38 [66] — [69], 1897f. Dieser Bericht behandelt im Wesentlichen die im Mai 1897 im Elektrot. Verein zur Discussion gestellten Fragen. G. Kesel. Blitzableiter-Untersuchungsapparat. Centralztg. f. Opt. u. Meeh. 19 [7], 66 f. Der Apparat nimmt besonders auf leichte Handhabung durch Laien Rücksicht und ist mit Messbrücke und Verticalgalvanometer ausgestattet.