Warrington. 251 und Temperatur für den Eispunkt, so ergiebt sich durch Bedeuten nun p 0 und t 0 Druck Pj und für den Siedepunkt des Wassers Subtraction der entstehenden Gleichungen: (Pi — Po)G’ — B) = Cfa — t 0 ), Gliede der rechten Seite durch obige Gleichung über in: p( V — B) p. v -- ersetzen; hierdurch geht die und entsprechend für p und t: (P — Po)( v — B) = C(t — t 0 ); hieraus folgt: * = G + _^° (G — G)- Pi — Po Hiernach würde also die Angabe eines Gasthermometers für constantes Volumen keiner thermodynamischen Correction bedürfen, falls man Grössen zweiter Ordnung vernachlässigt, die nach Ansicht des Verf. jedenfalls wesentlich kleiner sind, als die unvermeidlichen Beobachtungsfehler. Dies Resultat weicht von demjenigen von Rowland ab, welcher, von Lord Kelvin’s oben angeführtem Gesetz ausgehend, fand, dass eine Correction anzubringen sei, welche die erste Potenz von enthält. Uebrigens liegt sowohl des Verf. wie auch Rowland’s Ableitung die noch ungewisse Annahme zu Grunde, dass eine für ein bestimmtes Temperaturintervall gültige empirische Formel auch für eine beliebig hohe Temperatur gilt. Glch. Prüfungsbestimmungen für Thermometer. Centralbl. f. d. Deutsche Reich 26, Nr. 6, 1898. ZS. f. Instrk. 18, 76—85, 1898. Angabe der Bedingungen, unter welchen die Physikalisch- Technische Reichsanstalt zu Charlottenburg und die ihrer Con- trole unterstehende Grossherzogi. Sächs. Prüfungsanstalt zu Ilmenau die Prüfung von Thermometern verschiedener Art ausführen. Glch. A. W. Warrington. Determination of temperature by means of the data given in a Charlottenburg certificate. Chem. News 78, 6—7, 1898. Der Verf. weist darauf hin, dass in der Physikalisch-Tech nischen Reichsanstalt zu Charlottenburg Thermometer für den wissen schaftlichen Gebrauch für wenige Mark geprüft werden. Er selbst