potentielle Energie angesehen werden kann. Die eine Art der Zer legung führt auf solche Gleichungen der elektromagnetischen Licht theorie, die den ÖARRAu’schen Gleichungen der elastischen Theorie analog sind, während man durch die zweite Zerlegung zu Glei chungen gelangt, die denen von MacCullagh, Neumann und Lamü entsprechen. Dabei entspricht die magnetische Kraft nicht dem MAcCuLLAßn’schen Vector, sondern der Ableitung des letzteren nach der Zeit. Der zweite Aufsatz enthält allgemeine Erörterungen über die Beziehungen zwischen den verschiedenen mechanischen Lichttheorien einerseits und der elektromagnetischen Theorie andererseits. Wäh rend die Resultate der ersteren Theorie mit der Erfahrung nur so lange übereinstimmen, als es sich um Körper handelt, deren mag netische Eigenschaften wenig hervortreten und nicht von der Rich tung abhängen, ist die elektromagnetische Theorie von jener Voraussetzung unabhängig, und daher kommt ihr eine grössere Allgemeinheit zu. Ohne Ableitung werden noch einige Resultate, zu denen die letztgenannte Theorie führt, mitgetheilt; von diesen mag das fol gende erwähnt werden: Die Wellenfläche von Krystallen, die eine starke elektrische und magnetische Anisotropie besitzen, ist von der FRESNEL’schen Wellenfläche verschieden. Wh. E. Carvallo. Position de la Vibration lumineuse; systemes de Fresnel et de M. Sabrau. C. R. 112, 431—433. J. de phys. (2) 10, 53—61. — — Compatibilite des lois de la dispersion et de la double refrac- tion. C. R. 112, 521 — 523. Im Anschlüsse an eine frühere Arbeit (cf. diese Berichte 46 [2], 10—-14, 164, 1890) untersucht der Verf., welche Aenderung in der Doppelbrechung die verschiedenen optischen Theorien ergeben, wenn man in die Grundgleichungen derselben das BRioi’sche Dispersions glied einführt. Er findet, dass das SARRAu’sche Gleichungssystem das einzige von der Beschaffenheit ist, dass die aus ihm abgeleiteten Gesetze der Doppelbrechung durch die Dispersion nicht modificirt werden. Dies System, in dem die Schwingungen eines krystallini- schen Mediums nur annähernd transversal sind, aber auf den Licht strahlen senkrecht stehen, während longitudinale Wellen fehlen, sei daher das einzig zulässige. Referent hat schon bei Besprechung der früheren Arbeit des Verf. ausgeführt, weshalb er dessen Schluss folgerung nicht als beweisend anzusehen vermag.