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388 2 G. Niederschläge. W. Ule. Ueber die Beziehungen zwischen dem Wasserstande eines Stromes, der Wasserführung desselben und der Nieder sehlagshöhe im zugehörigen Stromgebiete. Mit 1 Taf. Met. ZS. 7, 127—132, 1890 f. Ref.: Naturw. Rundsch. 5, 364, 1890 f. Da menschliche Eingriffe in den Zustand eines Flussgebietes, wie Regulirungen, Brückenbauten, Abholzung, Drainage etc., auf die Wasserhaltung eines Flusses einwirken, ist es nicht angängig, aus den Pegelständen einen unmittelbaren Schluss auf das Klima und seine Säcularänderungen zu ziehen. Aber wenn auch keine der geschilderten Eingriffe stattgefunden hätten, wäre der Schluss nur berechtigt, wenn der Wasserstand und die Wasserführung in einem directen Verhältniss zu einander ständen. Für das Gegen- theil wird der Beweis zahlenmässig gegeben, sowie auch dafür, dass selbst bei gleichem Pegelstande verschiedene Wassermengen abfliessen, je nachdem nämlich das Niveau im Steigen oder Fallen begriffen ist. Deshalb ist es unstatthaft, wenn man dem mittleren Pegelstande eines Jahres oder Monates die dieser Höhe ent sprechende Abflussmenge gegenüberstellt, zumal dann, wenn ein mal vorübergehend, wie bei Schneeschmelze, Wolkenbruch etc., ein sehr extremer Pegelstand eintrat. Für die Beziehung des Niederschlages zur Wasserführung kommt es sehr in Betracht, ob einem stärkeren Regenfall eine längere oder kürzere Trockenperiode oder einem starken Schneefall eine Frostperiode vorangegangen ist oder nicht. Auch die jahres zeitliche Vertheilung des Niederschlages, sowie die dabei herr schende Witterung hat, wie gezeigt wird, einen sehr grossen Ein fluss auf die Wasserstände. Daher warnt der Verf. zum Schluss noch einmal vor der Benutzung von Pegelständen zur Untersuchung säcularer Klima änderungen. Ferdinand Sarrazin. Die Naturgesetze des Hagels und die Hagel Versicherung. Ein Versuch. 50 8., nebst einer Regenkarte und drei Hagelkarten. Gross-Lichterfelde, Wallmann, 1890. Ref.: Das Wetter 7, 209—210. 1890 f. Der Zweck der Arbeit liegt darin, an der Hand der Hagel statistik eine Grundlage für eine bessere als bisher übliche Prämien- tarifirung der Hagelversicherungs - Gesellschaften zu erlangen. Dieser Tarif soll so bemessen werden, dass statt des bisher gelten den Satzes von 1 Proc. der Versicherungssumme die Gegenden