226 2 A. Allgemeines und zusammenfassende Arbeiten. Dienst aufnehmen, wenn es Wetterkarten und Prognosen ausgeben soll. Deswegen wurde für die Centralstelle Berlin (ehemalige Bauakademie) als Sitz gewählt, während für das Observatorium der früher ausgesuchte Platz auf dem Telegraphenberge bei Potsdam beibehalten wurde. Für die sämmtlichen Stationen setzte man als einheitliche Beobachtungstermine die sogenannten Mannheimer Stunden 7“, 2 P , 9 p , fest, wie seinerzeit die Societas Palatina gethan, und seit Anfang des Jahres 1887 sind diese Beobachtungsstunden thatsächlich im ganzen Netze eingeführt. Ferner wurden am Institute selbst Abtheilungen gebildet. Der allgemeinen Abtheilung unter Leitung des Dr. Hellmann liegt die Ueberwachung aller mit Instrumenten versehenen Stationen ob, ferner die Prüfung und Verarbeitung der von den Stationen ein gehenden Beobachtungen, die Bearbeitung der Publicationen des Institutes, die Verwaltung der Bibliothek und Kartensammlung, die Errichtung des Regenstationsnetzes, sowie theilweise die Correspon- denz mit den Stationen und grösstentheils die Ertheilung der vielen Auskünfte, um welche das Institut angegangen wird. Die Abtheilung für Gewitter und aussergewöhnliche Vorkommnisse unter Dr. Assmann wurde früher, als ursprünglich beabsichtigt, ins Leben gerufen, weil die Orkane von Crossen (14. Mai) und Wetzlar (23. Mai 1886) die Unzulänglichkeit der früheren Organisation dar- thaten. Die instrumentelle Abtheilung unter Dr. Sprung beschafft und prüft die Instrumente, vertheilt sie an die Stationen und hat ausserdem die Vorbereitungen für die Ausrüstung des Observatoriums in Potsdam zu treffen. Die Reorganisation des Institutes in Betreff der Stationen II. und HL Ordnung ist vollendet, hinsichtlich der Regen Stationen (1890) zur grösseren Hälfte durchgeführt. Zur II. Ordnung werden die Stationen gerechnet, welche dreimal täglich Luftdruck, Feuchtig keit, Windstärke, Windrichtung, Temperatur, Bewölkung beobachten; die Stationen III. Ordnung lassen die drei erstgenannten Elemente fort, Stationen IV. Ordnung haben Regenmesser und Thermometer zur Bestimmung der Temperatur am Erdboden. Die Zahl der letzteren soll nicht vermehrt werden. Es sind 1890 thätig 110 Stationen II. Ordnung (davon 83 in Preussen), 61 III. Ordnung (54), 22 IV. Ordnung (15), ausserdem 972 Regenstationen, so dass im Ganzen an 1165 Orten Niederschlagsmessungen stattfinden. Bis zum Jahresschlüsse soll deren Zahl auf 1200 wachsen. Gewitter-