22 11. Fortpflanzung des Lichtes, Spiegelung und Brechung. G. Schollmeyer. Das Licht. Das Wissenswertheste aus der Lehre vom Lichte, mit besonderer Berücksichtigung der neuesten Ent deckungen auf diesem Gebiete (RöNTGEN-Strahlen, TESLA-Licht), gr. 8°. III u. 88 S. Neuwied, L. Heuser, 1896. A. Cornu. Die Arbeiten von Fbesnel in der Optik. Annu. d. bur. des long. 1896, B. I—35. R. B. Issaly. Optique geometrique. Septieme memoire. Proprietes polarisatrices des faisceaux de rayons de nature quelconque. 8°. 62 S. Mem. de Bordeaux (5) 3, 1896. — — Optique geometrique. Huitieme memoire. Complement aux proprietes polarisatrices des faisceaux de rayons en general. 8°. 42 S. Mem. de Bordeaux. Fortsetzung der in den früheren Bänden dieser Berichte angezeigten Abhandlungen. Von rein mathematischem Interesse. Ch. Wiener. Die Farbe der atmosphärischen Luft und Etwas über die GoETHE’sche Farbenlehre. Verh. d. naturw. Ver. Karls ruhe 12, 10 S., 1896. L. v. Baumgarten. Freie Betrachtungen über Natur und Wesen der Lichtsubstanz. 53 S. Regensburg, H. Bauhof, 1896. Dem Referenten nicht zugänglich. Cy. 11. Fortpflanzung des Lichtes, Spiegelung und Brechung. F. Hausdorp. Infinitesimale Abbildungen der Optik. Leipz. Ber. 1, 79—130, 1896. In der bekannten Abhandlung „Das Eikonal“ gab Bruns eine umfassende Darstellung der Abbildungen durch Strahlen, welche dem MALUs’schen Gesetze genügen, nach welchem flächennormale Büschel nach jeder Brechung bezw. Spiegelung flächennormal bleiben. Die bei dieser Gelegenheit von Bruns angeregte, aber nicht beantwortete Frage, „ob jede Abbildung, die dem MAnus’schen Gesetze genügt, durch optische Hülfsmittel zu verwirklichen sei“, sucht der Verf. in der vorliegenden Abhandlung zu lösen. Allerdings beschränkt er sich dabei der Hauptsache nach auf die Untersuchung unendlich kleiner Strahlenabbildungen, d. h. solcher, die jeden Strahl des Objectraumes in einen unendlich benachbarten Strahl des Bildraumes überführen. Es ergiebt sich im Laufe der complicirten mathe matischen Entwickelungen, in Betrefl - deren auf die Original abhandlung verwiesen werden muss, dass die oben erwähnte