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lässt sich aus der Differenz der oben ermittelten Brechungsexponenten der Gehalt an Alkohol bezw. an Extractstoffen berechnen. Diese Methode hat ja vor der chemischen Analyse unbedingt den Vorzug grosser Einfachheit, sie dürfte aber doch trotz des grossen Werthes, den ihr der Verf. beizulegen scheint, nur eine orientirende Bedeutung haben und keine grössere Genauigkeit zulassen, wie an einem vom Verf. selbst gegebenen Beispiele leicht zu erweisen ist. Hiernach ist z. B. der Brechungsexponent des Weines 1,34105 der Brechungsexponent der Extractlösung . . . 1,33550 Differenz: 0,00555 der Brechungsexponent der Extractlösung . . . 1,33550 der Brechungsexponent des destillirten Wassers . 1,33263 Differenz: 0,0028" Nun findet der Verf. als Erhöhung des Brechungsexponenten der Extractlösung gegen diejenige des Wassers durch 1 g Extract in 100 ccm Wein die Zahl 0,00145, als Erhöhung des Brechungs exponenten des Weines gegen diejenige der Extractlösung auf 1 g Alkohol in 100 ccm Wein = 0,00068, demnach ergiebt sich für 5 5 ö diesen Fall als Gehalt an Alkohol = = 8,1617 g und als Ge ¬ be 287 halt an Extract = , , = 1,9793 g in 100 ccm Wein. Thatsäch- 145 ’ ° lieh sind aber die Zahlen, welche man mit dem PuLFRiCH’schen Apparate erhält, auch bei Differenzbestimmungen höchstens bis auf 1 bis 2 Einheiten der fünften Decimale sicher, demnach wird in den Quotienten 555/68 und 287/145 im Allgemeinen bereits die zweite Decimale unsicher sein, und es hat daher gar keinen Sinn, diesen Quotienten auf vier Decimalen anzugeben, wie der Verf. es thut. Es ist deshalb auch keineswegs zu verwundern, dass bei Gegenüberstellung der mit Hülfe des optischen Verfahrens und der chemischen Analyse gewonnenen Zahlen Abweichungen bis zu 6 Proc. vorkommen, Grössen, die wohl schon bei den meisten Unter suchungen eine beträchtliche Rolle spielen dürften. Glch. Litteratur. P. Silow. Vereinfachung der IIvYGENs’schen Construction für die Reflexion und Brechung der Lichtwellen. ZS. f. Unten-, 9, 280—281.