Erdbeben an der Riviera am 23. Februar 1887. Zur Prophezeiung der Erdbeben. Naturf. 21, 233, Nr. 28. Im Anschluss an das Erdbeben an der Riviera am 23. Febr. 1887 (cf. Fortschritte 1887) setzt Heim wissenschaftlich die Nichtigkeit und Grundlosigkeit der Theorie von Falb auseinander, der auch jenes Erdbeben für seine Auffassung benutzbar gefunden hatte. Nach Besprechung der Eintheilung der Erdbeben (Ein sturzerdbeben, vulcanische Erdbeben, Dislocations- oder tektonische Erdbeben) wird hervorgehoben, dass eigentlich Pebrey der Urheber der Fluthungstheorie ist, dass Falb die Statistik unvollständig her angezogen hat und ein Ueberblick über die gesammte Statistik klar zeigt, dass der Mond nicht die Ursache, auch nicht das wesentlich befördernde Moment der Erdbeben sein kann, der Ein fluss kann sich nur darauf beschränken, die Auslösung der durch ganz andere Ursachen in der Erdrinde entstandenen Spannungen zu den Springfluthzeiten um einige Procent zu erleichtern; auch die Plasticität der Erdrinde ist von Falb nicht berücksichtigt. Die Fluthung erreicht nur eine Höhe von circa 30 Centimeter, da die feste Erdrinde, die überdies allmählich in den flüssigen Theil übergeht, genügend nachgeben kann. Die Arbeit von Heim ist erschienen in der Vierteljahrsschrift der naturw. Ges. in Zürich 32, 130. Sch. Soret. Nouveaux renseignements sur le tremblement de terre du 23. fevrier 1887. Arch. sc. phys. 19, 385, 1888. Ueber das Erdbeben an der Riviera ist schon ausführlich in diesen Berichten 1887 referirt worden. Zunächst wird hier die Zeit angegeben, zu welcher in Genf die Erschütterungen wahr genommen wurden, und Soret hebt dann besonders hervor, wie unsicher die Zeitangaben von den Oertlichkeiten des Erdbebens selbst sind. Aus denselben lässt sich indessen ziemlich sicher schliessen, dass die Erschütterungen selbst in der Nähe des Erd bebenherdes nicht gleichzeitig stattfanden. Es werden die Zeiten nach Pariser Zeit für die wichtigsten Orte gegeben. Es ist daher auch nicht gut möglich, die Fortpflanzungsgeschwindigkeit genau zu bestimmen, zugleich wird dabei auf die Arbeit von Offret (C. R. 104, 1239) Rücksicht genommen. Sch.