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Constitution derselben hergeleitet hat, einer Prüfung unterzogen, weil die Richtigkeit jener Schlüsse von mehreren Seiten, nament lich von J. W. Beühl und H. E. Armstrong, bezweifelt worden ist. Der Verf. benutzt von den TaoMSEN’schen Zahlen nur die durchaus einwandsfreien, indem er diejenigen ausscheidet, welche mittelst des Universalbrenners erhalten wurden, ferner diejenigen, welche nicht mit chemisch reinen Substanzen gefunden waren, endlich diejenigen, bei deren Ermittelung nicht die nöthige Zahl von Parallel versuchen ausgeführt war. Es bleiben dann von den verschiedenen Reihen homologer Verbindungen nur die ersten Glieder übrig, deren Verbrennungswärme von Thomsen bei con- stantem Druck bestimmt und zur Berechnung der Verbrennungs wärme bei constantem Volumen benutzt wurde. Letztere Werthe hat der Verf. seinen Betrachtungen zu Grunde gelegt, Er bedient sich der TnoMSEN’schen Bezeichnungsweise, nach welcher f C n H in + 2 die Verbrennungswärme eines Kohlenwasserstoffs der Methanreihe bezeichnet, ferner fC die Verbrennungswärme eines isolirten Kohlen stoffatoms, fH c die Verbrennungswärme eines an ein Kohlenstoffatom gebundenen Wasserstoffatoms. Weiter bezeichnen ® 15 v 2 und den Wärmewerth der einfachen, doppelten, dreifachen Bindung zweier Kohlenstoffatome, endlich w den Wärmewerth der Bindung zweier Kohlenstoffatome im Trimethylenring. Aus den Werthen für die Verbrennungswärme der Methankohlenwasserstoffe ergeben sich nun die beiden Beziehungen: fC = 105973 cal. + 2^, fH c = 26189 cal. Aus den Werthen für die Verbrennungswärme der Aethylen- kohlenwasserstoffe folgt: 2) «2 = 2^ — 15193 cal. Aus der Verbrennungswärme der Acetylenkohlenwasserstoffe er- giebt sich: 3) = 3't'x — 44857 cal. Aus der Verbrennungswärme des Trimethylens endlich folgt: 4) w = — 7643 cal. Ein Vergleich von 2) und 4) führt zu dem Resultat, dass der Wärmewerth der Trimethylenbindung nahezu halb so gross wie der der Aethylenbindung ist, da nämlich nahezu t' s = 2 w wird. Diese Ergebnisse benutzt der Verf. zunächst zu einer Unter suchung über die Constitution des Benzols, Naphtalins und Hexa-