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27 28 Statuten dieser Anstalt ausführlich mit. Eine weitere und nicht kleine Freude wird unfern Lesern die Nach richt bereiten, daß die Herren Klemm uns das Ver sprechen gegeben haben, den Eleganten künftig mit theoretischen und praktischen Beiträgen zu bereichern, wofür wir vorhinein unfern freundlichsten Dank aus sprechen, indem der Zweck des Blattes — stets nach Vervollkommnung zu streben — dadurch gewiß einen bedeutenden Lorschub erlangt. Prospectns nebst Statuten des mit hoher Geneh migung am 1». November 181« eröffneten Zcich- neninstituts für Kleidermachcr in Leipzig. Schon seit Jahren war es ein tiefgefühltes Be- dürfniß, in den Hauptstädten Deutschlands Institute zu gründen, wie solche bis jetzt nur in Paris bestehen, wo junge Kleidermacher gemeinschaftlichen Un terricht in der mathematisch-geometrischen Z usch n eid ekunst und gründliche Belehrung über die verschiedenen Stellungen und Bauarten des männlichen Körpers u. s. w. erhalten können. Da es nun bei dem jetzigen schwierigen Stand punkte der Kleidermacherkunst sehr nützlich und sogar erforderlich ist, daß schon der Geselle sich in den Re geln deS Zuschnittes gründlich übt, weil von dieser Kenntniß zunächst die richtige und dem Körper ange messene Bearbeitung der Kleidungsstücke abhäugt, ohne welche der beste Schnitt nicht das gewünschte Resul tat geben kann, so ist cs doppelt nöthig geworden, endlich zur Errichtung derartiger Zeichneninstjtute zu schreiten, und die häufigen Nachfragen von Nah und Fern beweisen nur zu deutlich, daß ein solches ge meinschaftliches Institut hauptsächlich in Leipzig erwünscht sein muß, da Leipzig unstreitig nach Paris und London eine der ersten BüdungSschulen für Klei dermacher ist. Obgleich nnn wir Unterzeichneten bisher fort während praktischen Unterricht im Zeichnen und Zu schneiden ertheilten, auch durch die Herausgabe eines „vollständigen Lehrbuchs der modernen Zuschneidekunst und Bearbeitung der Herrenkleider^ viel zur Hebung des Gewerbes beitrugen, so ist doch damit den Be dürfnissen nicht völlig abgeholsen, da der Unterricht an einzelne Schüler z u jeder beliebigen Ze^ und folglich nur gegen angemessenes Honorar^"- theilt werden konnte, wogegen ei --'ns licher Lehrcursus sich auf gewisse Stunden fest setzen läßt, so daß es möglich wird, den Unterricht gegen einen nur ganz geringen Betrag zu cr> theilen, wobei zugleich die sonst unnütz vergehenden Freistunden nützlich angewandt und schon dadurch man nigfache Vortheile für die Theilnehmer erzielt werden. Die Gründung eines gemeinschaftlichen Zeich nen-Instituts für Klei der mach er war daher Statuten. Die Unterrichtsstunden von 3 — 6 Uhr, jedes Der gemeinschaftliche Unterricht soll zunächst die jenigen Stunden anSfüllen, die vom Berufsgeschäfte frei bleiben. Am passendsten erschien daher die Er richtung einer Sonntagsschule; doch sollen bei größerer Anzahl der Schüler, oder wenn einzelne derselben we gen Abreise oder dergleichen sich in kürzerer Zeit ausbilden wollen, auch ausnahmsweise die Wo chentage benutzt werden. schon längst unsere Absicht. Auf unser dcsfallsigcs- Ansuchen beim Hohen Ministerium des In nern ist von Hochvcmselben die Errichtung einer t Sonntagsschule l nicht nur genehmigt, sondern auch eine besondere Auf-I munterung, womit zugleich die verursachten Einrich-I tungSkosten gedeckt find, allergnädigst uns zuerkannt.I Da nun auch von Seiten einer h o ch w o h ll ö b l i ch en! Behörde der Stadt Leipzig die Errichtung des In stituts genehmigt ist, so hat »ach geschehener Einrich tung der gemeinschaftliche Lehrkursus für die bereits angemcldeten Schüler den 15. November 1846 seinen Anfang genommen, und bestimmen wir darüber fol gende j Sonntags, sind zunächst für die hier arbeitenden Ge sellen bestimmt, von denen Jeder beim Eintritt., für den ganzen vollständigen Lehrkursus nur 15 Neu-s^ groschen zu entrichten hat, so daß die Anstalt mehr ein Freiinstitut ist, da der Betrag von 15 Neu- , groschen nur als ein Beitrag zur Bestreitung der' Zeichiienmatcrialie,'!, Lokalitäten rc. betrachtet wer den 5-"- Durchreisende Ge H. Z stituts halber nach Leip,,,, solche, die des Jn- so lange aushaltcn könne.sich folglich nicht um am gemeinschaftliche»