63 kammern vorhanden sind, können nicht als zweckmässig betrachtet werden. 2. Dass das trockene Futter, wie Heu, Stroh u. s. w., von der Verwaltung selbst en gros durch Konkurrenzofferten herbeigeschafft und an die Schlächter zu billigen und festen Regiepreisen verkauft werde. 3. Dass die Schlachtkammern von den Schlächtern ohne Ansehen der Person benützt werden können. In dies er Beziehung ist die Anbringung eines Zentral-Arbeitshofes von Wichtigkeit, damit die vorhandenen Kammern sobald als möglich nach dem Schlachten selbst wieder frei werden und dem Wartenden ohne Zeitverlust zur Verfügung stehen. 4. Dass die Reinigung, die Fortschaffung der Abfälle, überhaupt alle Vorkehrungen hinsichtlich der Sanität der Verwaltung ausschliesslich zukommen. Wenn übrigens die Anlage eines Schlachthauses nach französischer Art in Be zug auf Gewerbefreiheit als entsprechend anzusehen ist, so möchte man in Oesterreich die Anbringung eines Eiskellers zur Conservirung des Fleisches in den Sommermonaten noch empfehlen. Und allerdings müsste für die rationelle An lage eines Schlachthauses ein solcher Eiskeller als uner lässlicher Zubau betrachtet werden. Alle Elemente, welche uns über die Einrichtung und Anlage von Schlachthäusern in anderen Ländern bekannt geworden sind, deuten darauf hin, dass ausserhalb England die französische Anlage als mustergiltig angenommen wurde. Diese besteht wesentlich aus einem Central-Arbeitshof, um welchen sich die Schlachtkammern gruppiren. Die Stallungen sind nach den Bedürfnissen des Marktes berechnet, um Vieh für mehrere Tage aufnehmen zu können. Ein beson deres Recht durch Vermiethung von Schlachtbänken und Stallungen wird nur insoferne eingeräumt, als der freien Konkurrenz hiedurch kein Schaden verursacht werden kann und genügend Stallungen und Schlachtkammern übrig bleiben, um es einem Jeden zu erlauben, in dem Schlachthause zu arbeiten. In England sind keine Schlachthäuser vorhanden, min destens haben sie nicht die Bedeutung, welche man ihnen auf dem Continente beilegt. Man darf nicht vergessen, dass in England in Bezug der öffentlichen Gesundheitspflege und der gesetzlichen Regelung des Gewerbewesens viel Tüch tiges geleistet worden ist. Es gibt kein zweites Land, wo eben so viel geschehen ist, um die Entfernung der Abfall stoffe und die Wasserversorgung der Städte zu organisiren. Auch in Bezug der allgemeinen Gesundheitspflege sind in