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Mittheilungen des Architekten- und Ingenieur-Vereines in Böhmen
- Bandzählung
- 9.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- A150
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507312201-187400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507312201-18740000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-507312201-18740000
- Sammlungen
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
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- Band
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- Titel
- Referate und Kritiken
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- Sonstiges
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Zeitschrift
Mittheilungen des Architekten- und Ingenieur-Vereines ...
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Band
Band 9.1874
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- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des IX. Jahrganges 1874, geordnet ... -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis -
- Ausgabe I. Heft 1
- Ausgabe II. Heft 41
- Ausgabe III. Heft 77
- Ausgabe IV. Heft 111
- Abbildung Taf. I. Diagramm für trigonometrische Höhenmessung I
- Abbildung Taf. II. Diagramm für barometrische Messung II
- Abbildung Taf. III. Geometrische Theorie Der Kontinuirlichen ... III
- Abbildung Taf. VI. Wiener Pflasterungen IV
- Abbildung Taf. V. Flächentafel V
- Abbildung Taf. IV. Tafel Zur Bestimmung Der Höhen Der ... VI
- Abbildung Taf. VII. Projekt einer Brauerei auf eine jähr. ... VII
- Abbildung Taf. VIII. Projekt einer Brauerei auf eine jähr. ... VIII
- Abbildung Taf. IX. Ausstellungsgebäude In Philadelfia: 1876 IX
- Abbildung Taf. X. Welt-Ausstellung in Philadelphia: Ansicht des ... X
- Abbildung Taf. XI. Bauten In Rumelien XI
- Abbildung Taf. XII. Grafische Cubatur Der Einschnitte U. Dämme XI
- Abbildung Taf. XIII. XIII
- Abbildung Taf. XIV. Wiener Wasserleitung XIV
- Abbildung Taf. XV. Wiener Wasserleitung XV
- Abbildung Taf. XVI. Über Woolf'sche Dampfmaschinen XVI
- Abbildung Taf. XVII. S. Maria Della Navicella XVII
- Abbildung Taf. XVIII. S. Maria In Deminica XVIII
- Abbildung Taf. XIX. Geometrische Theorie Der ... XIX
- Abbildung Taf. XX. S. Maria Della Navicella In Rom XX
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Band
Band 9.1874
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62 sind auch öfter zu bespritzen, und kann man zu dieser besonderen Arbeit sich auch des Regenwassers bedienen, welches man auffängt und nach Bedarf verwendet. Die Wasserleitung aus Bleiröhren herzustellen ist nicht zulässig. Das zu der Entfernung von Blut und Abfälle benützte Wasser fliesst in Kanäle, welche unter jedem Gebäude hinlaufen. Kloaken. Gewisse Abfälle sollten nicht in den Ka nälen der Stadt verloren gehen, sondern sind in besonderen Kloaken zu sammeln, welche täglich geleert und gereinigt werden müssen. Neben den Kloaken befinden sich die Abtritte. Der Mist ist täglich zu entfernen, er darf sich in den Schlachthäusern durchaus nicht anhäufen. Pferdeställe und Wagenremisen zu der Aufnahme der Metzger-Fahrzeuge. Neben diesen ist ein Aufbewahrungs ort der Feuerlösch-Requisiten herzustellen. Beleuchtung muss hinreichend angebracht sein, wenn die Arbeit in den Schlachthäusern der grossen Sommer hitze wegen bei Nacht vorgenommen wird. Strassen und Höfe sollen gepflastert und mit Trottoirs und Kanälen ver sehen sein; eine gehörige Böschung befördert den Abzug des Regenwassers. Als Illustrationen zu obiger Beschreibung haben wir den Plan des Schlachthauses reproduzirt, welche Mr. Narjoux für die Stadt Nizza entworfen hat. dem Plane angebracht sehen, wenn hiedurch nicht die ärztliche Untersuchung durch die getrennten Räumlichkeiten erschwert wäre. Was aber den Plan von Bourges von dem andern unterscheidet, ist die Lage des Schlachthauses an einem schiffbaren Flusse und die Absonderung der ganzen An stalt durch einen rings herumlaufenden schiffbaren Kanal. Mehrere bedeutende Rücksichten sprechen für solche An lagen. Vor allem ist zu erwähnen, dass durch das Wasser die rasche Entfernung der Flüssigkeiten ermöglicht wird. Bekanntlich liegt die Gefahr der Verwesung thierischer Abfälle hauptsächlich darin, dass feste und flüssige Stoffe sich vermischen. Bei dem verbesserten Abtrittskübelsystem sucht man die Absonderung von beiden geradezu aus den Auffangsgefässen mittelst besonderer Vorrichtung so rasch als möglich zu bewerkstelligen. Was wäre einfacher, als die abgesonderte Flüssigkeit direkt und vor dem Verwe sungsprozess in den Fluss abzuleiten. Für den Ackerbau würde fast nichts verloren gehen, da der gute Dünger besonders durch die festen Stoffe hervorgebracht wird. Die Fortschaffung der Stoffe und deren Desinfizirung beim Aus leeren der Gruben ist auch leichter zu bewerkstelligen, wenn die Abfälle durch Entwässerung auf die kleinste Masse reduzirt sind. Die beste Anlage wäre nach diesen Bemerkungen, wenn die Materie sich in Sammelgruben unter gehöriger Spülung ergösse, und diese durchlöcherte Wände hätten, durch welche die Flüssigkeit sickern könnte, um in klei nere Gruben zu gelangen, aus welchen die werthabenden, dickeren Stoffe, z. B. Blut, noch auszupumpen wären, da gegen die leichteren werthlosen Flüssigkeiten direkt in den Fluss abgingen. Was die Vertreibung der Ausdünstungen betrifft, so ist die Anlage eines Gürtel-Kanals hierzu am geeignetsten, nämlich des Luftzuges wegen, der durch das Fliessen des Wassers immer hervorgebracht wird. Ist der Kanal schiff bar, so ist dann hinlänglich für die billige und rasche Abfuhr der Abfälle aus der Stadt, wie auch für den Trans port zur Approvisionirung des anliegenden Viehmarktes und der Futtermagazine gesorgt. Ein solcher Kanal ge währt auch noch den grossen Vortheil, dass das Schlacht haus isolirt dasteht. Bei allen Anlagen, welche zur Approvisionirung einer Stadt gehören, ist nicht allein auf sanitäre, sondern auch noch auf ökonomische Umstände der gehörige Werth zu legen. Von diesem Standpunkte aus betrachtet, müssen die behördlichen Verordnungen dazu beitragen, dass die Arbeit der Privaten sich so universell als nur möglich entwickeln könne. Ist die völlige Gewerbefreiheit jedem Bürger gesetz lich eingeräumt, so muss diese bei der Anlage eines Schlacht hauses auch berücksichtigt werden. Die Gewerbefreiheit erfordert, dass in solchen An stalten kein Privatrecht durch Vermietung von Schlacht kammern und Stallungen, wie dieses leider noch so oft üblich ist, entstehe, sondern die Verwaltung derart ein gerichtet werde, dass Jedermann in einem Schlachthause Umstehender Plan stellt die Schlachthaus-Anlage von Bourges dar. Wie in der vorhergehenden Nummer gesagt wurde, ist aus diesem Plane leicht zu entnehmen, wie der Anfertiger desselben, Mr. Roger, bestrebt war, den aufge stellten Bedingungen zu einer rationellen Anlage von Schlacht häusern zu genügen. Die für Schweine bestimmte Abtheilung auf diesem Plane hat vor der Anlage zu Nizza den Vorzug, dass ein eigener Arbeitshof angebracht ist, dessen Achse mit der des Haupteinganges in derselben Richtung zusammenläuft, so dass der Transport des Fleisches den nämlichen Weg zu nehmen hat. Für die Inspizirung des Viehes gewähren besondere, abgesperrte Aufnahmsplätze an beiden Eingängen zu den Stallungen die Möglichkeit, das Vieh auf einfache Weise isoliren zu können. Man möchte vielleicht einen ähnlichen Aufnahmsplatz für die Schweine-Abtheilung in nach Erfüllung der bezüglichen behördlichen Bedingungen mit dem nämlichen Rechte und derselben Bequemlichkeit wie der Metzger schlachten könne. Dieser Punkt ist be sonders wichtig für die Approvisionirung grosser Städte, um mit günstigem Erfolge joden Coalitions-Vcrsuch, die Fleischpreise unbilligerweise zu steigern, zu bekämpfen. Dera aber ist bei zweckmässiger Einrichtung mittelst Kreirung von Vereinschlachtbänken zu entgehen, wie dies so oft in Frankreich und Belgien geschieht. Die Nothwendigkeit, Niemand Privatrechte einzu räumen, erfordert: 1. Dass jedes einzelne Thier von dem andern durch ein bewegliches Gitterwerk getrennt sei, und dass die An zahl der Stallungen hauptsächlich nach der Bedeutung des Viehmarktes sich richte, so dass es Jedem möglich wird, ein zu schlachtendes Vieh unterzubringen. Anlagen, wie in Wien, in denen nur so viele Stallungen als Schlacht-
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