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Mittheilungen des Architekten- und Ingenieur-Vereines in Böhmen
- Bandzählung
- 9.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- A150
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id507312201-187400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id507312201-18740000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-507312201-18740000
- Sammlungen
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Original-Abhandlungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Zeitschrift
Mittheilungen des Architekten- und Ingenieur-Vereines ...
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Band
Band 9.1874
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- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalts-Verzeichniss des IX. Jahrganges 1874, geordnet ... -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis -
- Ausgabe I. Heft 1
- Ausgabe II. Heft 41
- Ausgabe III. Heft 77
- Ausgabe IV. Heft 111
- Abbildung Taf. I. Diagramm für trigonometrische Höhenmessung I
- Abbildung Taf. II. Diagramm für barometrische Messung II
- Abbildung Taf. III. Geometrische Theorie Der Kontinuirlichen ... III
- Abbildung Taf. VI. Wiener Pflasterungen IV
- Abbildung Taf. V. Flächentafel V
- Abbildung Taf. IV. Tafel Zur Bestimmung Der Höhen Der ... VI
- Abbildung Taf. VII. Projekt einer Brauerei auf eine jähr. ... VII
- Abbildung Taf. VIII. Projekt einer Brauerei auf eine jähr. ... VIII
- Abbildung Taf. IX. Ausstellungsgebäude In Philadelfia: 1876 IX
- Abbildung Taf. X. Welt-Ausstellung in Philadelphia: Ansicht des ... X
- Abbildung Taf. XI. Bauten In Rumelien XI
- Abbildung Taf. XII. Grafische Cubatur Der Einschnitte U. Dämme XI
- Abbildung Taf. XIII. XIII
- Abbildung Taf. XIV. Wiener Wasserleitung XIV
- Abbildung Taf. XV. Wiener Wasserleitung XV
- Abbildung Taf. XVI. Über Woolf'sche Dampfmaschinen XVI
- Abbildung Taf. XVII. S. Maria Della Navicella XVII
- Abbildung Taf. XVIII. S. Maria In Deminica XVIII
- Abbildung Taf. XIX. Geometrische Theorie Der ... XIX
- Abbildung Taf. XX. S. Maria Della Navicella In Rom XX
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Band
Band 9.1874
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Wie viel Wasser eine Brauerei binnen 24 Stunden i nöthig hat, das hängt von der Grösse und der jähr lichen Bier-Produktion derselben und auch von dem Umstande ab, ob sie auf Hand- oder Maschinenbetrieb eingerichtet ist, und ob sie ihren ganzen Bedarf an Malz oder nebstdem noch vielleicht Kaufmalz erzeugt. Eine Brauerei, die jährlich 30000 Eimer Bier produzirt, wird während der Malzzeit circa 500 Eimer Wasser alle 24 Stunden verbrauchen. Diese Ziffer gilt unter der Voraussetzung, dass der Guss 100 Eimer, die Menge der zu vermalzenden Gerste 10560 Metzen, die Quantität des zu erzeugenden Malzes 6600 Wiener Zentner beträgt; die Malzkampagne würde 8 Monate in Anspruch nehmen, und die Brauerei würde eine volle Maschineneinrichtung und eine Dampfmaschine von 8 Pferdekräften besitzen. Rücksichtlich der. Grösse der Wasserreser voirs einer Brauerei ist zu bemerken, dass dieselben den Wasserbedarf per 24 Stunden fassen sollen. Wasser reservoirs werden aus entsprechend starken Eisen blechen verfertigt, mit einem Zu- und Abflussrohr ver sehen und mit gut passenden Holzdeckeln überdeckt, um eine jede Verunreinigung des Wassers hintanzuhalten. Dass dieselben in einer Abtheilung des Malz- oder Gersten-Bodens untergebraclit und mit den Wasserlei tungsröhren in der Brauerei verbunden werden, braucht nicht erst betont zu werden. Gegen starke Winterfröste sind stets Vorkehrungen zu treffen. Magazine, Vorraths- und Requisiten- K am in em. Bei der Ausarbeitung von Brauereipro jekten darf auf die oben angeführten Lokalitäten nicht vergessen werden. In einer Brauerei von mittlerer Grösse (jährliche Bierproduktion per 30000 bis 50000 Eimer) genügen zwei Vorraths- resp. Requisitenkammern und zwar eine zur Aufbewahrung von: Pech, Lacken, Kitten, grober Leinwand, Seilen, Wechseln, Hähnen u. s. f. und die andere zur Deponirung von: Schaufeln, Besen, Säcken, Schrauben, Blech, Nägeln, Eisenreifen, Leucht material u. a. m. Äusser diesen muss jedoch noch eine geräumige K a in m e r zur Aufbewahrung des H o p f e n v o r r a t h e s da sein. Zu Hopfenkammern richtet man gewöhnlich einen Theil des Malzbodens her, dessen Wände dann eine Bretterverschalung aus schon bekannten Gründen erhalten müssen. Die Hopfenballen werden gewöhnlich nicht unmittelbar auf den Fussboden, sondern gewöhnlich auf einen zweiten Bretterboden (Podium) aufgeschichtet. Der Hopfen lässt sich jedoch nur dann längere Zeit ohne grosse Einbusse an seiner Qualität aufbewahren, wenn hiezu trockene, ventilirbare und kühle Räumlich keiten gewählt werden. Aus diesem Grunde werden jetzt Hopfenkammern errichtet, deren Temperatur 7° R. selbst in den heissesten Sommertagen nicht übersteigt, was man auf die Weise erreicht, dass man dieselben in indirekte Verbindung mit Eisräumen bringt. Wohnungen. Der Brauer benöthigt eine Woh nung von 3 bis 4 Zimmern, Küche und Zugehör, der administrative Beamte (Buchführer) eine solche von 2 bis 3 Zimmern, Küche etc.; ausserdem hat man für die Kanzlei (Comptoir) zwei Zimmer und für den Ver treter der Finanzbehörde ein kleines Zimmer (in un mittelbarer Nähe des Sudhauses) herzurichten. Das Comptoir muss derartig situirt sein, dass es leicht zu gänglich von den Arbeitslokalitäten aber abseits gelegen sei, damit die Arbeit durch Fremde nicht gestört werden könnte. Für die sogenannten Chargen d. i. für den Unterbrauer, Obermälzer, Gährführer und Kellermeister ist stets je ein kleineres Zimmer zu rechnen.*) Für die Braugehülfen (Brauersburschen) sollen grössere, ge räumige, lichte und ventilirbare Wohnräume hergerichtet werden, jedoch wenn möglich so, dass stets die Mälzer von den übrigen Gehülfen getrennt sind, damit die Letz teren in ihrer Nachtruhe nicht gestört wären. In grös seren Brauereien separirt man auch die Keller- und Gährburschen, des Friedens wegen. Ist kein Tracteur an Ort und Stelle, so muss den Brauersburschen auch noch eine genügend grosse Küche eingeräumt werden, in der dann gewöhnlich ein alter Bursche die nöthigen Speisen nach Soldatenart zubereitet. Dem Binder oder Böttcher weist man ein Zimmer und Küche und seinen Gehülfen eine grössere Stube zur Wohnung an. Ausserdem muss noch für die Unter bringung des Gesindes, der Kutscher und des Portiers (knapp bei der Einfahrt) Sorge getragen werden. Böttcherei. Um die Einrichtung der Böttcherei kümmert man sich in den seltensten Fällen, und weist den Böttchern entweder den Hof der Brauerei oder I einen kleinen offenen Schupfen als Arbeitsplatz an, wo sie stets allen Plagen der Witterung ausgesetzt sind. Das zum Ausbrühen der Gebinde nothwendige heisse Wasser muss sich der Böttcher in den meisten Fällen aus dem Sudhause holen, oder er verrichtet die Rei nigung der kleineren Gefässe im Sudhause selbst, wo durch die Erhaltung der Ordnung und der strengsten Reinlichkeit im Sudhause zu purer Unmöglichkeit wird. Aus diesen Gründen ist es geboten, eine entsprechend grosse Böttcherei aus Holzmaterial und neben dieser einen offenen Schupfen zum Herstellen und Auspichen grösserer Lagerfässer und Gährbottiche in jeder Brauerei zu errichten. In der Böttcherei sollte dann ein ent sprechend grosser Kessel zur Erhitzung von Wasser, und ein zweiter zum Schmelzen des Peches, im Schupfen eine Drehscheibe angebracht werden. Selbstverständlich muss in der Böttcherei eine kleine verschliessbare Stube zum Deponiren der theuereren Arbeitsgeräthe reservirt werden. Die Fassdauben und ähnliches Material stapelt man im Schupfen ober den Kellern auf. Endlich sei noch erwähnt, dass auf Stallungen für Pferde, Melk- und Mastvieh, sowie auf die dazu ge hörigen Vorrathskammern für das Futter nicht vergessen werden darf. Das Brennmaterial (Mineralkohlen, Torf, Holz) wird in geschlossenen Schupfen untergebracht, da es (wenn ohne Schutz im Hofraume aufgestapelt) sehr dem Einflüsse der Witterung ausgesetzt wäre, wodurch jedenfalls der Brennwert beeinträchtigt wird, auch wenn man von anderen damit verknüpften Übel ständen absieht. Knapp an der Einfahrt wird eine grosse Centimal- wage situirt, neben welcher dann ein sogenanntes Wag- *) Es sei ausdrücklichst bemerkt, dass wir bloss kleinere Brauereien vor Augen haben; in grösseren Etablissements müssen andere Dispositionen, was Wohnräume etc. betrifft, getroffen werden.
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