Volltext Seite (XML)
Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint Abonnement -ZLN- 6eM des Amlsgmchts LibeiillM S-W-L sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- z-u- >0« und dessm Amgckung. d-sto-M«». Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. —— »8. Jasrgaug. M LL4 Sonnabend, den 26. September L8SL Konkursverfahren. Ueber da» Vermögen des Stickereisabrikanten und Schneidemühlenbesitzers in Schönheide wird heute am 24. September 1891, Nach mittags 4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt LaNdrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. November 1891 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Wahl eine« anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 12. Ocloöer 1891, Nachmittags 3 Mr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 19. Movemöer 1891, Machmittags 3 Mr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Ge ineinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forverungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 8. October 1891 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Cibenstolk. Kautzsch. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen L'ki-Istl»» SIvI»«I eingetragene Grundstück, Haus mit Garten, Nr. 52/54 des Brandkatasters, Nr. 57 des Flurbuchs, Abtheilung .4 Folium 44 des Grundbuchs für Eibenstock, geschätzt auf 24,607 A?k. —, soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise ver steigert werden und ist der 9. Oktober 1891, Mormittags 10 Mr " als Versteigerungstermin, sowie der 16. Oktober 1891, Mormittags 10 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 14. August 1891. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Lbm. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen »»»«! «lüiit-i eingetragene Grundstück, Haus mit Wiese, Nr. 4711 des Brand- versicbcrungSkatasterS, Nr. 43u des Flurbuchs, Folium 214 des Grundbuchs für Carlsseld, geschätzt auf 6200 Mark, soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 12. Oktober 1891, Mormittags 10 Mr als Versteigerungstermin, sowie der 19. Oktober 1891, Mormittags 10 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreibcrci deS unterzeichneten Amtsgericht« eingesehen werden. Eibenstock, am l4. August 1891. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Lbm. Bckauiitmachiiii g. Am 30. September d. IS. sind der 2. Einkommensteuer-, sowie der 3. Landreuten-Termi» und a n I October der 2. Termin der Brand versicherungsbeiträge auf daö Jahr 1891 fällig. Die fehleren sind nach je einem Pfennig für die Einheit bei der Gt- bäude-Versicherungs-Abtheilung und «ach je ein und einem halben Pfennig für die Einheit bei der freiwilligen Versichcrnngs-Abtheilung nebst den Stückbeiträgen zu entrichten. Mit dem 2. Einkommensteuer-Termin ist überdies zur Deckung des Auf wandes der Handels-^»nd Gcwerbekammer zu Plauen von den be theiligten Gewerbetreibenden ein Zuschlag von zwei Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes, welcher auf da« im Einkommensteuercatastcr eingestellte Einkommen aus dem Handel und Gewerbe entfallen würde, für das Jahr 1891 mit zu entrichten. ES wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß zur Zahlung der Einkommensteuer und des Zuschlags für die Handels- und Gcwerbckammer zu Plauen eine Frist bis zum 21. October d. Js. und der Brandversicherungs beiträge eine solche bis 10. October d. Js. nachgelassen ist, hiernach aber sofort mit der zwangsweise» Einziehung der etwaige» Reste vorgegangen werden wird. Eibenstock, den 21. September 189>. Der Stadtrath. »i-. Körner. äög. Hagesgeschichle. — Deutschland. DaS Berliner Auswärtige Amt läßt nunmehr durch das offiziöse Telegraphen bureau alle Gerüchte über einen angeblichen Besuch deS Zaren in Berlin wie folgt dementiren: „In unterrichteten Kreisen ist von einem geplanten Besuche Sr. Majestät des Kaisers von Rußland in Deutsch land nichts bekannt." — Die Aufhebung des Paßzwanges. Am 14. März dieses JahreS erwiderte der Kaiser im Berliner Schlosse der Abordnung de« Straßburger LandcsausschusseS, welche um Aufhebung des Paß zwanges für Elsaß-Lothringen bat: „Ich bedauere, für jetzt Ihre Wünsche nicht erfüllen zu können. Ich muß Mich darauf beschränken, die Hoffnung auszusprechen, daß in nicht allzu ferner Zeit die Verhältnisse es gestatten mögen, im Verkehr an der Westgrcnze wiederum Erleichterungen eintreten zu lassen. Diese Hoffnung wird um so früher in Er füllung gehen, je mehr sich die elsaß-lothringische Bevölkerung von der Unlösbarkeit der Bande über zeugt, welche sie mit Deutschland verknüpfen, und je entschiedener sie den Entschluß bethätigt, allzeit treu und unerschütterlich zu Mir und dem Reiche zu halten." Heute ist die seit 1888 in Kraft gewesene Paßordnung in ihrem wesentlichen Theile gefallen, und man muß daraus schließen, daß die Reichsregierung sich von der zunehmenden Erstarkung des Deutsch- thum« zwischen Rhein und WaSgenwald überzeugt hat. So stellt fick denn die Milderung deS Paß- zwange« in erster Reihe als ein Beweis de« Ver trauen« dar, das die Regierung in die Haltung der reichsländischen Bevölkerung setzt. An dieser wird es jetzt sein, das Vertrauen zu rechtfertigen. — Die Nachricht, daß man sich in preußischen Regierungskreisen ernstlich mit einer Untersuchung über den Terminhandel beschäftige, wird von der „Nordd. Allg. Ztg." bestritten, indem sic sagt, cs sei von entscheidenderen Schritten in dieser Hinsicht noch nichts bekannt. Sollte es dahin kommen, so würden sich mit einer solchen Untersuchung auch die Reichs behörden beschäftigen. Denn der Handel sei Reichs sache, wenn auch das preuß. Handelsministerium zur Mitwirkung durch Abgabe seines Urtheils herangezogen werden müsse, zumal hauptsächlich die Berliner Börse in Betracht komme, die allezeit bei dem Handels minister auf nachdrückliche Inschutznahme ihrer berech tigten Wünsche rechnen kann. — Trier. Die klerikalen Blätter fangen bereits an, ihre Wundcrmärchen vom „heiligen" Rock auszukramcn. So erzählte der Trier'sche Volksfreund folgende Geschichten: „Ein auf einem Auge erblindeter und deshalb vom Dienst suspendirter Weichensteller aus Trier, desgleichen eine fast erblindete Person aus der Gegend von Mainz sollen nach der Berührung deS heiligen Rockes wieder vollständig sehend geworden sein, eine Frau aus Hollrich in Luxemburg den un gehinderten Gebrauch ihre gelähmten Gliedmaßen und ein 17jLhriges Mädchen aus Litdorf, welche« bisher nur leise zu sprechen vermochte, die freie laute Sprache wieder erlangt haben u. A. m. — Schade, daß der Trier'sche Volksfreund sich mit dem „u. A. m." be gnügt und die anderen Wunder nicht ausführlich mittheilt. Allerdings scheint das fromme Blatt dem Landfrieden nicht recht zu trauen und fährt fort: „Wir vermögen diesen Gerüchten um so weniger ent gegenzutreten, al« verschiedene Heilungen un« von den betreffenden Personen selbst oder von Verwandten oder Augenzeugen versichert wurden. In wie weit dieselben sich bestätigen und sie auf die Berührung mit dem heiligen Gewände zurückzuführen sind, darüber wird die kirchliche Behörde befinden, welche in jedem einzel nen Falle ein ärztliches Zeugniß cingefordert hat und in diesen Angelegenheiten anerkennenSwerther Weise mit einer um so erhöhten Sorgfalt vorgeht, als in unseren, heutigen „aufgeklärten" Zeitalter mit der voreiligen Bekanntgabe von Wundern ohne durchaus einwandsfreie Unterlage leicht das Gegenthcil von Dem erreicht werden kann, was die Ausstellung des heiligen Rockes bezweckt." — Rußland. In London ist eine merkwürdige Broschüre erschienen, welche den Titel führt: „Der Zar — irrsinnig. Enthüllungen au« dem Privat leben des russischen Kaisers von einem eingeweihten Russen." Der unbekannte Verfasser sucht den Nach weis zu liefern, daß Zar Alexander III. für die Gräuel, die in seinem Namen verübt werden, nicht verant wortlich sei, weil der — Wahnsinn seinen Geist in Nacht gehüllt habe. Der Autor behauptet, dieser Wahnsinn sei von der Umgebung und den Berathern de« Zaren seit dem gräßlichen Ende Alexanders II. systematisch gezüchtet worden. Für Alexander III. gebe es keine Rettung. Sein Wahnsinn werde mit allen Mitteln der Schurkerei und nach unfehlbarer Methode gehegt und gepflegt. Er werde eine« Tages in Tobsucht auSarten. Dann würden die Zeiten Iwans deS Schrecklichen wiederkehren. — Bei der Vertheilung der für die nothleidende Bevölkerung gesammelten Liebesgaben ist man großen Schwindeleien und Veruntreuungen auf die Spur gekommen. Ganze Eisenbahnzüge, mit Mehl und Brod beladen, waren über Nacht plötzlich spur los verschwunden. Im Gouvernement Kasan haben Beamte im Verein mit Mitgliedern deS Unterstützung«-