OCißk&eOcraafjc zuCbldif: müQi^üciniiaet^^innatimt unö iMiiapfrautn iS49 crrichfeh (nul)t tttaßpfab gerecht) spruchsrechtes wird zunächst klargestellt: die Straße vom Forsthofe an bis an das andere Ende der Stadt nach Waldheim zu ist keineswegs eine fiskalische, weil ihnen sonst deren und des Pflasters Instandhaltung nicht angesonnen werden könnte; nur die Brücke, die die beiden Stadtteile verbindet, ist durch Rezeß vom 31. Dezember 1821 vom Fiskus übernommen worden. „Dabei ist die stete Offenhaltung der Passage bedungen und zugestanden, indem allen hiesigen Einwohnern zu Fuß und zu Pferde, mit Wagen oder Schubkarren, bei