Stirbt einem Meister ein Gesinde in seinem Brot, sollen die Meister begraben helfen. - Es soll auch kein fremder Schuster Schuhe in die Stadt tragen noch verkaufen außer an Jahrmarktstagen. - Auch haben wir drei Morgensprachen, eine am heiligen Fronleichnamsabend, die andere auf Michaelis, die dritte auf Weihnachten. Dabei sollen bei Buße alle Meister sein, abgesehen von „erhaf- tiger Not" (= notwendige Abhaltung). - Wenn ein Meister ungehorsam wäre und sich „widersetzig" machte, der solche Verwilligung (= Vereinbarung) nicht halten und bei der Innung bleiben wollte, so soll er ihr die höchste Buße geben. Auch behalten wir uns und unseren Nachkommen die Gunst und Macht vor, obgeschriebene Stücke, Punkte und Artikel zu ändern, wenn wir darin gemeinen Nutzen bemerkten. Zu steter und fester Haltung haben wir, die oben genannten Bürgermeister und Ratmannen, unser Stadtsiegel unten an diesen Brief gehangen, der da gegeben ist nach Christi unsers lieben Herrn Geburt fünfzehnhundert und darnach der Minderzahl im elften Jahre Donnerstag nach Purificationis Mariae (= Mariä Reinigung) (=6.11.1511). Arno Lange