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ten blieben, wie Hufe (Commichau, Colditz, Kralapp, Lastau, Thumir- nicht, Zschadraß), Ruthe (Leupahn, Leutenhain, Schönbach) und Metze (Seupahn). Hohes Alter kommt auch jenen Flurnamen zu, deren Wort material seit langer Zeit nicht mehr lebt: Seitigt (Erlbach, Koltzschen), Hackigt (Erlbach), Zillich „schmales Stück" (Hausdorf), Schöppicht wohl „freistehendes Gehölz" (Kralapp), Semmicht, Semmlich „Schilf-, Binsen gebüsch" (Rüx, Skoplau), Blatern „blasiger Boden" (Leupahn). Aufschlußreiche Hinweise auf die frühere genossenschaftliche Wirt schaftsweise unserer Vorfahren geben Flurnamen wie Viehtreibe, -trebe, Treibe, Viehweg, Schaf-, Hammeltreibe und Trift (Erlbach, Haus dorf, Hohnbach, Kaltenborn, Koltzschen, Kötteritzsch, Kralapp, Lastau, Leupahn, Leutenhain, Raschütz, Rüx, Schönbach, Schwarzbach, Klein- sermuth, Seupahn, Thumirnicht, Zschirla), und Anger (Colditz, Kalten born, Koltzschen, Kötteritzsch, Kralapp, Lastau, Leupahn, Leutenhain, Möseln, Raschütz, Rüx, Groß und Kleinsermuth, Zschadraß). Auf dem Anger wurde das Vieh zusammengehalten oder zusammengetrieben, ehe es dann auf der Treibe, dem Viehweg oder der Trift zu den Weide flächen, ursprünglich meist in die kleinen oder größeren Restwaldungen am Rande der Flur, getrieben wurde. Es ist also nicht verwunderlich, wenn fast jeder Ort, der eine Treibe hatte, auch über einen Anger ver fügte. Zwei besonders alte namenkundliche Zeugnisse des gemein samen Viehaustriebs sind im Colditzer Gebiet überliefert: Die Trabbel mit Trabbeiteich und Trabbeiwiese in Flur Großsermuth und die Trätz- schelwiese in Flur Hausdorf. — Wer in früheren Zeiten den Gemeinde bullen in seinem Besitz hatte, erhielt von der Gemeinde als Entgelt eine Wiese zur kostenlosen Nutzung, die mit dem Namen Ochsenwiese be nannt wurde (Kaltenborn, Koltzschen, Kralapp, Lastau, Leupahn, Leu tenhain, Raschütz, Schönbach, Thumirnicht, Zschadraß, Zschetzsch; dazu Ochsengarten in Erlbach und Hohnbach und Ochsenberg in Hausdorf). Auch der Gemeindehirt hatte oft einen Garten zur eigenen Nutzung, den Hirte(n)garten (Koltzschen, Kralapp, Möseln). überhaupt zeigt sich, daß Flurnamen, durch die Sonderkulturen ge kennzeichnet werden, aus älteren Zeiten häufig erhalten blieben, weil damit einmal bestimmte Sonderregelungen verbunden gewesen waren, zum anderen aber oft auch eine Erinnerung gewahrt werden sollte: Weinberg (Colditz mehrfach, Koltzschen, Podelwitz), Hopfenberg (Col ditz, Collmen, Erlbach, Koltzschen, Kötteritzsch, Kleinsermuth, Thumir nicht), Hopfengarten (Schönbach) — Krautgarten (Bockwitz, Collmen, Commichau, Erlbach, Koltzschen, Kralapp, Meuselwitz, Raschütz, Rüx, Großsermuth, Seupahn, Skoplau, Tanndorf, Zollwitz, Zschadraß, Zschirla). Alte Formen der Landesverteidigung und des dörflichen Schutzes las sen die Flurnamen Burgberg (Lastau), Wachhübel (Bockwitz), Wach-