DER COLDITZER WALD UND SEINE ÖKONOMISCHE BEDEUTUNG Edgar Gottermeier Als einer der größten geschlossenen Waldkomplexe liegt im Süden des Bezirkes Leipzig, etwa zwischen dem Städtedreieck Colditz-Bad Lausick- Geithain, der Colditzer Wald. Er umfaßt als eine kompakte Waldfläche etwa 1800 Hektar. Nicht unmittelbar zum Komplex des Colditzer Waldes gehörend, aber vom forstlich organisatorischen Standpunkt und auch vom Standpunkt des Erholungssuchenden aus gehört zum Waldgebiet um Colditz auch der Tiergarten. Er schließt sich mit seinen rund 100 Hekt ar Waldfläche im Osten direkt an das Stadtgebiet Colditz an. Der Kom plex des eigentlichen Colditzer Waldes beginnt dagegen erst etwa zwei Kilometer westlich der Stadt Colditz. Während der Tiergarten eine Län genausdehnung von zwei Kilometern hat, erstreckt sich der Colditzer Wald in seiner längsten Abmessung auf über sieben Kilometer und bietet damit dem Besucher sehr große Möglichkeiten der Erholung. Aus der Geschichte des Colditzer Waldes soll kurz erwähnt werden, daß im Jahre 974 Otto II. u. a. auch den Colditzer Wald als damaligen Grenzwald an das Stift Merseburg verschenkte und daß bereits im Jahre 1226 der Colditzer Wald und im Jahre 1404 das Waldgebiet des späteren Tiergartens landesherrlicher Besitz wurden. 1523 wurde die Waldfläche des heutigen Tiergartens als wirklicher Tiergarten angelegt. Die Holzartenzusammensetzung der beiden genannten Waldgebiete ist sehr unterschiedlich. Während der Tiergarten seit jeher, der natür lichen Waldbestockung entsprechend, ein Laubholz-Mischwald gewesen ist, war bis vor nicht allzu langer Zeit im Colditzer Wald der Nadelholz- Reinbestand vorherrschend. Dies war jedoch nicht immer so. 1557 wird der Colditzer Wald beschrieben als „Colditzer Wald, darinnen Eichen, Buchen, Aspen und Ellernholz erwächst", 1591 als „mehrenteils mit Eichen- und Buchenholz bestanden". Nach diesen Beschreibungen war der Zustand der Waldfläche noch recht befriedigend, und die Wälder konnten bis dahin das benötigte Holz zur Verfügung stellen. Mit Zunahme der Bevölkerung und der Entwick lung der Wirtschaft stieg aber der Holzbedarf ständig. Im Jahre 1543 erließ Kurfürst Moritz daher für Colditz bereits die erste Forstordnung. Damit sollte die Holznutzung und die Art der Bewirtschaftung der Wäl der geregelt werden. Die Tatsache, daß die Wälder 1557 und 1591 taxiert, d. h. auf ihren Holzvorrat überprüft worden sind, läßt den Schluß zu, daß sich bereits Schwierigkeiten in der Holzversorgung ab zeichneten. Wenn 1557 und 1591 noch kaum Grund zu großer Klage