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Klein-Sermuth, Groß-Sermuth, Thumirnicht, Zollwitz, Terpitzsch, Commi- chau, Raschütz, Möseln, Tanndorf, Collmen, Kaltenborn, Hohnbach, Meuselwitz und Zschirla. Adlige, Bürger und Bauern waren gehalten, alles Getreide, das sie das Jahr über zum Backen von Brot, Semmeln und Kuchen, zum Brauen und Branntweinbrennen, zum Essigbrauen und Schroten brauchten, in der Colditzer Amtsmühle mahlen zu lassen. Die Einhaltung des Mahlzwanges wurde durch Kerbhölzer überwacht. Bereits sehr frühzeitig begann man in den Mühlen, sich der Naturkräfte und technischer Hilfsmittel zu bedienen, und wir besitzen Zeugnisse von bemerkenswerten technischen Errungenschaften jener Zeit. So befin det sich im Landeshauptarchiv ein technikgeschichtlich sehr wertvolles Aktenstück über den Mühlenbau zu Colditz von 1628, in dem u. a. ein ganz ausführlicher „Anschlag über den vorhabenden Colditzer Pantzer- mühlenbau" enthalten ist. Gemeint ist der Bau eines Pansterzeugs. Pansterräder waren breite, unterschlächtige Wasserräder, die mit Hilfe besonderer Ziehwerke gehoben und gesenkt wurden und somit dem jeweiligen Wasserstand angepaßt werden konnten. Es trieb jeweils ein Rad durch ein doppeltes, liegendes Vorgelege zwei Mahl- oder Schrot gänge. Wie die meisten größeren Mulde- und Saalemühlen wurde auch die Colditzer Mühle mit einem solchen Pansterzeug ausgerüstet. Mit zunehmender Technisierung wuchs verständlicherweise auch die Gefahr, daß Menschen durch Maschinen und Geräte zu Schaden kamen, zumal man zu dieser Zeit umfangreiche Schutzmaßnahmen noch nicht kannte. So berichtet die Bellgersche Chronik, der Sohn des Müllers Franke wollte am I.Mai 1659 an der Schafbrücke über das Gerinne laufen, fiel aber hinein und wurde von dem Rade des Stampfwerks sogleich ergriffen und zerquetscht. Das Stampfwerk gehörte vermutlich zu einer Papiermühle oder der Walke, die beide nahe der Schafbrücke gelegen waren. über das weitere Schicksal der Amtsmühle berichtet die Chronica von Kamprad (1753), daß die damals bereits „königliche Amtsmühle" am 20. September 1750 bis auf die Grundmauern abbrannte, 1752 aber wieder aufgebaut wurde, daß statt der bisher acht nur noch sieben Mahlgänge aufgestellt wurden und wieder eine Ol-, Schneide- und Walkmühle errichtet wurde. Der neue Pächter hatte 1620 Taler jährlich Pacht zu zahlen. Es wurde auch eine neue Mühlenordnung geschaffen. Diese bereits erwähnte „Colditzer Mühlenordnung", von der sich noch heute ein Exemplar im Archiv des Betriebes befindet, war ein bedeut sames Werk gewerblicher Gesetzgebung, das auf Grund des allge meinen Gerichtsgebrauchs auf alle Mühlen im Lande angewendet wurde. Ihre Bestimmungen vermitteln ein äußerst anschauliches Bild von dem alten Mühlenwesen. In 117 Paragraphen werden Pflichten und