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ÜBERSETZUNG DER URKUNDE 656 DES LANDESHAUPTARCHIVS DRESDEN Heinrich und Volrad, Gebrüder v. Colditz, entbieten allen, an die gegenwärtiges Schreiben gelangt, Heil im Herrn. - Damit das, was rechtmäßig geschieht, nicht mit der Zeit der Vergessenheit anheimfalle und es nicht Ungunst vermindere oder verändere, pflegt man es mit Hilfe dauernder Schrift zu verewigen. Diesem Brauche folgend, zeigen wir den Lebenden und den Nachkommen an: Nachdem Herr Heinrich, Abt zu Buch, gemäß dem Ratschlüsse seiner Mitbrüder beschlossen hatte, eine Mühle auf seinem Grund und Boden zu Lastau in dem Flusse, der Mulde heißt, zu erbauen, haben sie (nämlich Abt und Mit brüder) den ganzen gegenüberliegenden Berg beim Dorfe Tizk mit Gehölzen, Felsen, Boden, Ufer und Wasser, so, daß sie in keiner Weise behindert werden könnten, von uns und Ulrich, Johannes und Heinrich, Gebrüdern v. Kaltenborn, die alles das, was wir nannten, von uns zu Lehn gehabt haben, für 27 Mark (= etwa 5,6 kg Silber) rechtmäßigen Kaufs erworben. Die genannten Brüder Ulrich, Johannes und Heinrich haben den genannten Berg mit dem erwähnten Zubehör in unsere Hände aufgelassen, und wir haben nach Zustimmung aller unserer Verwandten und Miterben einmütig all das Genannte zum Heile unserer und aller unserer Voreltern Seelen dem Kloster Buch zu ewigem freien Besitz übereignet. Auch haben wir getreulich versprochen und wollen, daß von allen unseren Nachfolgern fest beobachtet werde, daß niemals zwischen unserer Stadt Colditz bis zum Platze dieser Mühle eine weitere errichtet werde. Wir wollen auch, daß man wisse, daß wir dem Heinrich Pellifex (= Kürschner), der die Colditzer Mühle von uns in Lehn erhalten hat und der befürchtet, es könne ihm aus dem Bau der neuen Mühle vielleicht Schaden erwachsen, soviel versprochen haben, daß er in allen Stücken selbst zustimmt. — Damit nun also der volle Inhalt dieser Abmachung fest und beständig sei, haben wir, da wir noch kein eigenes Siegel führen, es für würdig erachtet, diese Urkunde mit den Siegeln unseres Vaters Timo v. Colditz frommen Ange denkens und unserer Oheime, nämlich Volrads und Ulrichs, mit Willen und Zustimmung Timos, des Sohnes unseres Oheims Volrad, und aller unserer Verwandten und Miterben zu bekräftigen. Zeugen in dieser Sache sind: Herr Heinrich, Abt zu Buch, Subprior Johannes, Bruder Heinrich v. Gnandstein, Bruder Walther, Magister des Hofes (= Klosterhofs) zu Lastau, Pfarrer Heinrich von Colditz, Otto v. Roccene (= wohl Rochzahn), Gernod v. Scoplau, die Ritter Albert und Hartmann, Gebrüder v. Scoplau, Otto v. Knobelsdorf, Konrad v. Wendishain, Konrad, Ulrich, Johannes und Heinrich, Gebrüder v. Kaltenborn, und andere mehr. Geschehen im Jahre des Herrn 1265, 8 Tage vor den Junikalenden (=24. Mai 1265). Arno Lange